Rechtsprechung
| BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 154/81 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für einen Sachschaden - Leistungspflicht der Haftpflichtversicherung - Auslegung der Bearbeitungsklausel der Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung
- RA Kotz
Haftpflichtversicherung - Begriff des Sachschadens und Auslegung der Bearbeitungsklausel
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1984, 209
- VersR 1983, 1169
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- BGH, 27.06.1979 - IV ZR 174/77
Bauwesenversicherung: Umfang
Auszug aus BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 154/81
§ 1 AHB versteht unter Sachschaden u.a. die Beschädigung einer Sache, also eine körperliche Einwirkung auf die Substanz einer bereits bestehenden Sache, die einen zunächst vorhanden gewesenen Zustand beeinträchtigt und zu einer Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Sache führt (vgl. BGH Urteil vom 14.04.1976 - IV ZR 60/75 - VersR 1976, 629, 630 ["Wattenschiff"]; Urteil vom 27.06.1979 - IV ZR 174/77 - VersR 1979, 853, 854 ["schiefstehende Gebäude"]). - BGH, 13.05.1981 - IVa ZR 96/80
Versicherungsschutz bei Berechnungsfehler des Statikers
Auszug aus BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 154/81
Wie der Senat bereits im "Statikerfall" (BGHZ 80, 284 = VersR 1981, 771 = NJW 1981, 1780, vgl. dazu Küpper, VP 1981, 273 ff. und Littbarski VersR 1982, 915) ausgeführt hat, können die Erwägungen, aus denen haftungsrechtlich gewisse Mangelfolgeschäden in die Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB einbezogen werden, im Deckungsprozeß des Versicherten gegen den Versicherer nicht durchgreifen. - BGH, 14.04.1976 - IV ZR 60/75
Voraussetzungen für Anspruch aus Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung - …
Auszug aus BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 154/81
§ 1 AHB versteht unter Sachschaden u.a. die Beschädigung einer Sache, also eine körperliche Einwirkung auf die Substanz einer bereits bestehenden Sache, die einen zunächst vorhanden gewesenen Zustand beeinträchtigt und zu einer Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Sache führt (vgl. BGH Urteil vom 14.04.1976 - IV ZR 60/75 - VersR 1976, 629, 630 ["Wattenschiff"]; Urteil vom 27.06.1979 - IV ZR 174/77 - VersR 1979, 853, 854 ["schiefstehende Gebäude"]). - BGH, 07.12.1959 - II ZR 166/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 21.09.1983 - IVa ZR 154/81
Er erfordert daher eine körperliche Beziehung des Versicherungsnehmers zu der Sache, auf die eingewirkt wird (BGH Urteil vom 07.12.1959 - II ZR 166/58 - BGH LM Nr. 11 zu § 4 AHB; Wussow AHB Anm. 53 zu § 4).
- BGH, 29.09.2004 - IV ZR 162/02
Begriff des Sachschadens in der Industriehaftpflichtversicherung
Was im Sinne dieser Ausschlußklausel (BGH, Urteil vom 21. September 1983 - IVa ZR 154/81 - VersR 1983, 1169 unter I 2) unter der vertraglichen Erfüllungsleistung und an deren Stelle tretenden Ersatzleistung zu verstehen ist, ist danach zu beurteilen, ob der Vertragspartner des Versicherungsnehmers sein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend macht (BGHZ 96, 29, 31 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 19.10.2018 - 4 U 10/18
Baustelle in Schottland: Versicherung muss für "breach of contract" einstehen!
Die Frage, ob ein Erfüllungsanspruch oder "eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung" im Sinne von § 4 I Nr. 6 Abs. 3 AHB geltend gemacht wird, hat erst bei der Prüfung der Voraussetzungen der entsprechenden Ausschlussklausel Bedeutung (vgl. BGH, Urteil vom 21. September 1983 - IVa ZR 154/81 -, Rn. 13, juris).Entscheidend für die Qualifikation als gesetzliche Haftpflichtbestimmung ist allein, dass die an die Verwirklichung eines unter § 1 Nr. 1 AHB fallenden Ereignisses geknüpften Rechtsfolgen unabhängig vom Willen der beteiligten Parteien eintreten - dies ist auch beim "breach of contract" der Fall, da dieses Haftungsregime, wie auch die Haftung aus positiver Vertragsverletzung, die ebenfalls eine gesetzliche Haftpflichtbestimmung privatrechtlichen Inhalts im Sinne von § 1 Abs. 1 AHB darstellt (BGH, Urteil vom 21. September 1983 - IVa ZR 154/81 -, Rn. 13, juris), nicht gesondert vertraglich vereinbart werden muss, sondern der Vertragsabwicklung aufgrund der Rechtsordnung des common law immanent ist.
Rn. 49 § 1 Nr. 1 AHB versteht unter Sachschaden unter anderem die Beschädigung einer Sache, also eine körperliche Einwirkung auf die Substanz einer bereits bestehenden Sache, die einen zunächst vorhanden gewesenen Zustand beeinträchtigt und zu einer Aufhebung oder Minderung der Gebrauchsfähigkeit der Sache führt (BGH, Urteil vom 21. September 1983 - IVa ZR 154/81 -, Rn. 10, juris m.w.N.; BGH…, Urteil vom 21. Januar 1976 - IV ZR 123/74 -, Rn. 49, juris).
Auch bei diesem Anspruch dürfen nicht, wie in der Rechtsprechung zum Werkvertragsrecht (BGHZ 58, 85; NJW 1979, 1651), gewisse "nächste Folgeschäden" zum Erfüllungsinteresse gerechnet werden; vielmehr sind auch solche Schäden gedeckt, wenn sie - wie hier - über das Interesse an einer mangelfreien Werkleistung weit hinausgehen (BGH…, Urteil vom 13. Mai 1981 - IVa ZR 96/80 -, BGHZ 80, 284-290, Rn. 10; BGH, Urteil vom 21. September 1983 - IVa ZR 154/81 -, Rn. 19, juris; BGH…, Urteil vom 20. November 1990 - IV ZR 229/89 -, Rn. 11, juris).
- OLG Rostock, 31.05.2019 - 4 U 17/16
Betriebshaftpflichtversicherung: Deckungsschutz für Mängelbeseitigungsnebenkosten
Versichert bleiben dagegen Mangelfolgeschäden, also solche, die wegen des Mangels an von der Werkleistung fremden Sachen eingetreten sind (BGH, Urteil vom 21. September 1983 - IVa ZR 154/81, juris Rn. 19;… vom 13. Mai 1981 - IVa ZR 96/80, juris Rn. 10).
- OLG Hamm, 18.11.2016 - 20 U 48/16
Eintrittspflicht einer kommunalen Haftpflichtversicherung für Schäden eines …
Dabei liegt eine Beschädigung vor, wenn auf die Substanz einer Sache so eingewirkt wird, dass deren zunächst vorhandener Zustand beeinträchtigt und dadurch ihre Gebrauchsfähigkeit aufgehoben oder gemindert wird (BGH, Urteil vom 21. September 1983 - IVa ZR 154/81 -, Rn. 10, juris;… Prölss/Martin/Lücke, VVG 29. Aufl. 2015, Nr. 1 AHB, Rn. 22). - KG, 19.08.2008 - 6 U 67/07
Betriebshaftpflichtversicherung der Bauwirtschaft: Inanspruchnahme eines …
Macht der Auftraggeber aus einem Werkvertrag einen Schadensersatzanspruch gemäß § 635 BGB a. F. gegen den Versicherungsnehmer geltend, wird dieser auf Grund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen privatrechtlichen Inhalts im Sinne der Bedingungen in Anspruch genommen (vgl. BGH VersR 1983, 1169 f. = MDR 1984, 209 - zitiert nach juris: Rdnr. 13).In der oben zitierten späteren Entscheidung hat der Bundesgerichtshof (VersR 1983, 1169 f - zitiert nach juris: Rdnr. 13) ausgeführt, dass die Frage, ob ein Erfüllungsanspruch oder eine an die Stelle der Erfüllungsleistung tretende Ersatzleistung geltend gemacht wird, erst im Rahmen der Prüfung der Voraussetzungen der Ausschlussklausel in § 4 I Ziff. 6 AHB Bedeutung gewinnt.
An dieser Rechtsprechung hat der Bundesgerichtshof später festgehalten und betont, dass nicht alle mit dem Werkmangel eng zusammenhängenden Folgeschäden durch die Bedingungen vom Deckungsschutz ausgenommen sind (…vgl. BGH VersR 1991, 293 = NJW-RR 1991, 470 - zitiert nach juris: Rdnr. 11, zu Lochfraßkorrosionen und dadurch bedingte weitere Wasserschäden; BGH VersR 1983, 1169 f. - zitiert nach juris: Rdnr. 19, fehlerhafte Mostprobe mit Rezeptvorschlag und anschließender Unbrauchbarkeit zur Weinbereitung bei Anwendung des Vorschlags).
- BGH, 09.01.1991 - IV ZR 264/89
Anspruch auf abgesonderte Befriedigung aus einer bestehenden …
Es bestehen demnach bezüglich der aus dieser Schlechtlieferung erlittenen Schäden gesetzliche Schadensersatzansprüche der Kläger im Sinne von § 1 AHB und C.4 der Police (vgl. BGHZ 43, 88 ff. unter I; BGH, Urteil vom 21. September 1983 - IVa ZR 154/81 - VersR 1983, 1169 unter I 2). - LG Saarbrücken, 09.09.2013 - 14 O 322/12
Betriebshaftpflichtversicherung: Sachlicher und zeitlicher Umfang des …
Die Ausschlussklausel (BGH, Urt. v. 21. September 1983 - IVa ZR 154/81, VersR 1983, 1169) schließt diejenigen vertraglichen Schadenersatzansprüche vom Versicherungsschutz aus, durch die ein unmittelbares Interesse am eigentlichen Leistungsgegenstand geltend gemacht wird (…BGH, Urt. v. 25. September 1985 - IVa ZR 183/83, BGHZ 96, 29).Denn die durch Wassereintritt verursachten Verschmutzungen führten zu einer Beeinträchtigung der Gebrauchsfähigkeit der verschmutzten Gegenstände (…Saarl. OLG, Urt. v. Urt. v. 29. Februar 2012 - 5 U 357/10-58), was für die Annahme eines Sachschadens im Sinne von § 1 Nr. 1 AHB ausreicht; ein weitergehender Eingriff (auch) in die Sachsubstanz ist hierfür nicht erforderlich (BGH, Urt. v. 21. September 1983 - IVa ZR 154/81, VersR 1983, 1169).
- BAG, 12.03.1996 - 3 AZR 963/94
Hamburger Ruhegeldgesetz; Verfassungsmäßigkeit des 9. ÄndG
cc) Der Abbau einer planwidrigen Überversorgung und die Konsolidierung der Altersversorgung sind vorrangige Ziele, die im Interesse aller Arbeitnehmer des öffentlichen Dienstes liegen (vgl. u.a. BVerfGE 25, 142, 155; BVerfGE 31, 185, 192; BVerfG Beschluß vom 6. November 1991 - 1 BvR 825/88 - ZTR 1992, 63 f.; BAGE 64, 327, 335; BAG Urteil vom 24. August 1993 - 3 AZR 313/93 - AP Nr. 19 zu § 1 BetrAVG Ablösung, zu B II 2 a der Gründe; BGH Urteil vom 16. März 1988 - IV a ZR 154/81 - ZTR 1988, 211, 213, zu II 2 a der Gründe). - KG, 21.10.2005 - 6 U 330/03
Berufshaftpflicht: Umfang des Versicherungsschutzes für Architekt bei …
Die Klausel findet auf Folgeschäden, wie sie etwa infolge von Planungsfehlern eintreten, keine Anwendung, bei denen nicht die Erfüllung des Vertrages oder eine für die Nichterfüllung geschuldete Ersatzleistung begehrt wird (BGHZ 80, 284, 288; BGH VersR 1983, 1169, 1170). - OLG Hamm, 11.11.1992 - 20 U 133/92
Eintrittspflicht der privaten Haftpflichtversicherung; Abgrenzung von Sach- und …
Nach dem gewöhnlichen Sprachgebrauch erfordert die Ausschlußklausel insoweit eine körperliche Beziehung zu der Sache, auf die eingewirkt wird (VGH VersR 1983, 1169).Die vor dem Hintergrund der Verjährungsvorschrift des § 638 BGB vorgenommene Einbeziehung bestimmter Folgeschäden in die Gewährleistungshaftung nach § 635 BGB ist im Deckungsprozeß des Versicherten gegen den Versicherer ohne Bedeutung (st. Rspr. BGH VersR 1981, 771 = NJW 1981, 1780; VersR 1983, 1169, 1170).
- OLG Saarbrücken, 08.05.2024 - 5 U 36/23
Versicherungsschutz in einer Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung bei …
- OLG Stuttgart, 29.03.2017 - 3 U 189/16
Umfang des Haftpflichtversicherungsschutzes im Rahmen einer …
- BAG, 05.12.1995 - 3 AZR 226/95
Anspruch auf Schaffung einer ergänzenden Altersversorgung gegen das Land …
- OLG Köln, 18.11.2016 - 20 U 48/16
- BGH, 04.03.1987 - IVa ZR 13/86
Anwendung der Ausschlußklausel auf die Ausbildung eines Pferdes
- AG Dortmund, 06.03.2014 - 426 C 9121/13
Ansprüche eines Mieters gegen seine private Haftpflichtversicherung bei …
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