Rechtsprechung
| BGH, 15.01.1981 - IVa ZR 174/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Erhöhte Sorgfalt in Bezug auf die Berufungsbegründungsfrist - Anforderungen an ein Büroversehen
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 17.02.1982 - IVa ZB 19/81
Bestimmung der erforderlichen Sorgfaltspflicht eines Anwalts bei der Behandlung …
Allerdings muß ein Rechtsanwalt besondere Sorgfalt dann anwenden, wenn eine Fristsache erkennbar nach den Umständen Gefahr läuft, außer Kontrolle zu geraten, oder wenn sonst nach den Umständen des Einzelfalles Anlaß besteht, die Fristeinhaltung eigenverantwortlich zu prüfen (BGH Beschluß vom 28.6.1979 - VII ZB 2/79 - VersR 1979, 961; Senatsurteil vom 15.1.1981 - IVa ZR 174/80 - unveröffentlicht). - BGH, 02.03.1988 - IVa ZB 5/88
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
Das Hindernis im Sinne von § 234 Abs. 2 ZPO, die Unkenntnis des Prozeßbevollmächtigten des Klägers vom Ablauf der Berufungsbegründungsfrist, bestand zwar über den 16. Oktober 1987 hinaus fort, war aber als solche nicht unverschuldet und ist - für die Folgezeit - seiner Behebung daher gleichzustellen (Senatsbeschluß vom 15.1.1981 - IVa ZR 174/80 - unveröffentlicht).
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