Rechtsprechung
| BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 220/84 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Darlegung einer objektiven Täuschungshandlung - Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung - Anfechtung eines Berufsunfähigkeitsversicherungsvertrags wegen arglistiger Täuschung - Bestehen von Krankheiten bereits bei Antragstellung auf Berufsunfähigkeitsversicherung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 220/84
- BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 220/84
Papierfundstellen
- VersR 1986, 801
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.01.1986 - IVa ZR 137/84
Anerkennung dauernder Berufsunfähigkeit in der BUZ
Auszug aus BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 220/84
Beide Regelungen, insbesondere ihre Nummern 2, erhalten nur einen Sinn, wenn der Versicherer derart an sein abgegebenes Anerkenntnis gebunden bleibt, daß er nicht jederzeit und ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und ihrer Kenntnis den Grad der Berufsunfähigkeit frei abweichend von seiner früheren Anerkenntniserklärung bewerten und die zugesagte Leistung für die Zukunft nicht wieder entziehen kann (so bereits die Senatsentscheidungen zu § 7 der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vom 5. Oktober 1983 und 15. Januar 1986 - IVa ZR 11/82 und IVa ZR 137/84 - VersR 1984, 51 und VersR 1986, 277). - BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 11/82
Geltendmachung von Ansprüchen aus einer Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung - …
Auszug aus BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 220/84
Beide Regelungen, insbesondere ihre Nummern 2, erhalten nur einen Sinn, wenn der Versicherer derart an sein abgegebenes Anerkenntnis gebunden bleibt, daß er nicht jederzeit und ohne Änderung der tatsächlichen Verhältnisse und ihrer Kenntnis den Grad der Berufsunfähigkeit frei abweichend von seiner früheren Anerkenntniserklärung bewerten und die zugesagte Leistung für die Zukunft nicht wieder entziehen kann (so bereits die Senatsentscheidungen zu § 7 der Musterbedingungen für die Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung vom 5. Oktober 1983 und 15. Januar 1986 - IVa ZR 11/82 und IVa ZR 137/84 - VersR 1984, 51 und VersR 1986, 277).
- BGH, 27.05.1987 - IVa ZR 56/86
Anspruch auf künftige Leistungen gegen eine Lebenversicherung mit …
Anders als in den vom Senat bereits entschiedenen Fällen - vgl. Senatsurteile vom 15. Januar 1986 - IVa ZR 137/84 - VersR 1986, 277 und vom 21. Mai 1986 - IVa ZR 220/84 - VersR 1986, 801 - macht hier der Streit der Parteien deutlich, daß sehr unterschiedliche Ansichten von Versicherer und Versicherungsnehmer über die Reichweite eines Vorbehalts der genannten Art in einer Verurteilung zu künftigen Leistungen bestehen können, die gerade dann Bedeutung erlangen, wenn es zur Einleitung eines Vollstreckungsverfahrens kommt; sie sind auch geeignet, dessen Durchführung zu beeinträchtigen. - OLG Hamm, 19.06.2024 - 20 U 7/24
Streit um die Wirksamkeit der Einstellung von Leistungen aus einer …
Weil der Bundesgerichtshof damit auch auf die Kenntnis des Versicherers von den tatsächlichen Verhältnissen abstellt, ist der Kenntnisstand des Versicherers zum Zeitpunkt des Anerkenntnisses nicht ohne Bedeutung, wenn sich auch der Versicherer, der irrtümlich von Berufsunfähigkeit ausgeht, nicht auf seine Unkenntnis der tatsächlichen Verhältnisse berufen kann, wenn diese auf einer unzureichenden Prüfung der Leistungsvoraussetzungen beruht (vgl. BGH, Urteil vom 21. Mai 1986 - IVa ZR 220/84 -, juris Rn. 44;… so auch Staudinger/Halm/Wendt, Versicherungsrecht, BUV 2008 § 13 Rn. 21; zum Problemkreis jüngst eingehend: Kirsten/Weber, VersR 2024, 825/830 ff.). - OLG Hamm, 24.07.1987 - 20 U 422/85 Bindungswirkung der Erklärung des Versicherers, mit der dieser die Berufsunfähigkeit anerkannt und Versicherungsleistungen zugesagt hat (i. A. an BGH VersR 1984, 51; 1986, 277; 1986, 801; 1986, 1113).
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Rechtsprechung
| BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 220/84 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Teilabweisung einer Revision
Verfahrensgang
- BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 220/84
- BGH, 21.05.1986 - IVa ZR 220/84
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 11.06.1980 - 1 PBvU 1/79
Ablehnung der Revision
Auszug aus BGH, 12.06.1985 - IVa ZR 220/84
Insoweit hat die Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung und die Revision im Endergebnis auch keine Aussicht auf Erfolg (vgl. § 554 b ZPO in der Auslegung des Beschlusses des BVerfG vom 11. Juni 1980 - 1 PBuV 1/79 - NJW 1981, 39).
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