Rechtsprechung
| BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 223/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Schadenersatzpflicht bei Veranlassung zur Beteiligung an einer Kommanditgesellschaft durch falsche Angaben - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Zurechnung des Verschuldens eines Bürovorstehers bei der Fristberechnung - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1986, 469
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 30.10.1984 - IX ZB 103/84
Bezugnahme - Schriftsatz - Berufungsbegründung - Beglaubigung - Abschrift - Kopie …
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 223/84
Derartige Eintragungen begründen die Gefahr, daß der Ablauf der Frist weder an dem letzten Arbeitstag vor dem Tag der Eintragung noch an dem ersten nachfolgenden Arbeitstag bemerkt wird; sie sollten deshalb tunlichst vermieden werden (BGH, Beschl. v. 30.10.1984 - IX ZB 103/84 = VersR 1985, 67, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.04.1973 - VI ZB 3/73 = VersR 1973, 747, 748).Über entsprechende Vorkehrungen ist nichts vorgetragen (ebenso VersR 1985, 67, 68).
- BGH, 26.04.1973 - VI ZB 3/73
Fristenwesen - Fristablauf - Fristende - Fristberechnung - Fristenkalender - …
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 223/84
Derartige Eintragungen begründen die Gefahr, daß der Ablauf der Frist weder an dem letzten Arbeitstag vor dem Tag der Eintragung noch an dem ersten nachfolgenden Arbeitstag bemerkt wird; sie sollten deshalb tunlichst vermieden werden (BGH, Beschl. v. 30.10.1984 - IX ZB 103/84 = VersR 1985, 67, 68; vgl. auch BGH, Beschl. v. 26.04.1973 - VI ZB 3/73 = VersR 1973, 747, 748).Ob der aufgezeigte Organisationsmangel ausgeräumt wäre, wenn besondere Vorkehrungen dafür getroffen würden, daß an arbeitsfreien Tagen als ablaufend eingetragene Fristen vorher oder am folgenden Arbeitstag erkannt und auch beachtet werden (VersR 1973, 747, 748), braucht hier nicht entschieden zu werden.
- BGH, 15.02.1978 - IV ZB 65/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 18.12.1985 - IVa ZR 223/84
Vielmehr müssen danach Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen so notiert werden, daß sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben (BGH, Beschluß vom 15.2.1978 - IV ZB 65/77 = VersR 1978, 537, 538 m.w.N.).
- BGH, 21.12.1988 - VIII ZR 84/88
Notierung von Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen im Fristenkalender …
Es entspricht zwar gefestigter Rechtsprechung, daß Rechtsmittel- und Rechtsmittelbegründungsfristen so notiert werden müssen, daß sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abheben (BGH Beschlüsse vom 15. Februar 1978 - IV ZB 65/77 = JurBüro 1978 Sp. 1160 f und IV ZB 42/77 = JurBüro 1978 Sp. 1162 f; vom 18. Mai 1983 - VIII ZB 18/83 = VersR 1983, 777 unter 2 b und vom 18. Dezember 1985 - IVa ZR 223/84 = VersR 1986, 469, 470; BAG AP ZPO § 232 Nr. 6 m.Anm. Pohle). - BGH, 01.10.1992 - IX ZB 41/92
Wiedereinsetzung bei Versäumung der Berufungsfrist: Anwaltsverschulden infolge …
Insoweit ist es offengeblieben, ob die Berufungsfrist - wie es erforderlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18. Dezember 1985 - IVa ZR 223/84, VersR 1986, 469, 470) - so notiert worden ist, daß sie sich von gewöhnlichen Wiedervorlagefristen deutlich abhob.
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