Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1981 - IVa ZR 228/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Pflichtteilsanspruch eines Sohnes aus erster Ehe gegen die Ehefrau des Erblassers aus zweiter Ehe, die durch Erbvertrag Alleinerbin wurde - Übereignung eines Grundstücks durch Erblasser an seine zweite Ehefrau - Verpflichtung des Erblassers die Versorgung seines ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 04.07.1975 - IV ZR 3/74
Ausgleich von Zuwendungen unter Abkömmlingen. Kaufkraftschwund
Auszug aus BGH, 21.10.1981 - IVa ZR 228/80
Der Wert des Grundstücks zur Zeit des Erbfalles (27. März 1974) ist gemäß § 2325 Abs. 2 Satz 2 BGB nur dann maßgebend, wenn nicht der Wert zur Zeit der Schenkung, d.h. am Tage des Vollzuges der Schenkung, also grundsätzlich bei der Umschreibung im Grundbuch (5. April 1973), geringer war (BGHZ 65, 75, 76). - BGH, 23.11.1962 - V ZR 148/60
Bewertung eines Hausgrundstücks
Auszug aus BGH, 21.10.1981 - IVa ZR 228/80
Die Beweislast oblag insoweit der Beklagten (BGHZ Urteil vom 23. November 1962 - V ZR 148/60 = WM 1963, 290, 292). - BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
- BGH, 29.04.1960 - VI ZR 51/59
Umfang des Anspruchs der Witwe eines verunglückten Arbeitnehmers auf entgangenen …
Auszug aus BGH, 21.10.1981 - IVa ZR 228/80
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (BGHZ 74, 38, 46; 32, 246, 248 f) handelt es sich dabei sogar um eine Rechtspflicht, was freilich nicht ausschließen muß, daß die Pflicht zugleich als eine sittliche im Sinn von § 2330 BGB anzusehen ist.
- BGH, 11.11.1981 - IVa ZR 235/80
Voraussetzungen eines Anspruchs auf Pflichtteilsergänzung - Unbegründetheit einer …
Der Bundesgerichtshof hat es sogar als eine Rechtspflicht des erwerbstätigen Ehegatten angesehen, entsprechend seinen wirtschaftlichen Verhältnissen für die dauernde, über seinen eigenen Tod hinausgehende Sicherung des zukünftigen Unterhalts des anderen Ehegatten zu sorgen (BGHZ 74, 38, 46; 32, 246, 248 f; Senatsurteil vom 21. Oktober 1981 - IVa ZR 228/80 -).
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