Rechtsprechung
| BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 43/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Offenstehenlassen einer Terrassentür als Gefahrerhöhung und fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalls - Darlegungspflichten eines Versicherers bei Vorbringen des Einwands einer arglistigen Täuschung seitens des Versicherungsnehmers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1981, 827
- VersR 1981, 446
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus BGH, 19.02.1981 - IVa ZR 43/80
Gegenüber Beweisanträgen, die lediglich Indiztatsachen betreffen, ist der Tatrichter freier gestellt als gegenüber anderen Beweisantritten (vgl. dazu im einzelnen BGHZ 53, 245, 261).
- BGH, 25.09.2024 - IV ZR 350/22
Allgemeine Versicherungsbedingungen der Wohngebäudeversicherung: Wirksamkeit …
Erst wenn er ihn entlastende Umstände vorträgt, ist es Sache des Versicherers, diese zu widerlegen (…Senatsbeschluss vom 7. November 2007 - IV ZR 103/06, VersR 2008, 242 Rn. 1; Senatsurteil vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 43/80, VersR 1981, 446 [juris Rn. 7];… HK-VVG/Felsch, 4. Aufl. § 28 Rn. 90). - BGH, 08.02.1984 - IVa ZR 203/81
Anspruch auf Entschädigung für zerstörte oder beschädigte Sachen aus der …
Einen weitergehenden Nachweis brauchte der Tatrichter bei dem gegebenen Streitstand nicht zu verlangen (BGH Urteil vom 13.5.1957 - II ZR 56/56 NJW 1957, 988; Urteil vom 19.2.1981 - IVa ZR 43/80 - VersR 1981, 466).Dem Versicherer wird nicht zugemutet, von vornherein alle nur denkbaren Entschuldigungsgründe auszuräumen (BGH, VersR 1981, 446).
Ohne Rechtsfehler beurteilt das Berufungsgericht im Rahmen des ihm eingeräumten Ermessens (BGH, Urteil vom 19.2.1981 - IVa ZR 43/80 - VersR 1981, 446) die von der Täuschung betroffenen Sachwerte als nicht mehr geringfügig.
- BGH, 18.09.1991 - IV ZR 189/90
Anspruch aus einer Feuerversicherung für landwirtschaftliche Betriebe auf der …
Denn trifft sie zu, kommt eine Leistungsfreiheit der Beklagten nach § 16 AFB in Betracht (zu den Anforderungen an die Darlegungs- und Beweislast vgl. insbesondere das Senatsurteil vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 43/80 - VersR 1981, 446).
- BGH, 20.12.2000 - VIII ZR 36/00
Begriff der arglistigen Täuschung
Hat der Anfechtungsgegner in einem bedeutsamen Punkt die Unwahrheit gesagt, wird man von ihm allerdings erwarten können, daß er eine Erklärung dafür gibt, wie es zu diesem Fehler gekommen ist (BGH, Urteil vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 43/80, VersR 1981, 446). - OLG Brandenburg, 23.08.2024 - 11 U 222/23
Anspruch gegen das beklagte Versicherungsunternehmen auf Leistungen aus einer …
Steht jedoch fest, dass der Versicherungsnehmer in einem bedeutsamen Punkt objektiv die Unwahrheit gesagt hat, ist zunächst von ihm zu erwarten, dass er eine plausible Erklärung dafür gibt, wie es zu diesem Fehler gekommen ist (BGH, Urt. v. 19.02.1981 - IVa ZR 43/80, juris Rn. 7). - OLG Köln, 28.03.2008 - 20 U 231/07
Leistungsfreiheit des Hausratversicherers wegen unrichtiger Angaben über die …
Die Annahme der Arglist ist dabei auch nicht auf falsche Abgaben zu gewichtigen Schadenspositionen beschränkt (BGH VersR 1981, 446). - OLG Köln, 02.05.2022 - 9 U 204/21
Abweisung der Klage auf Leistungen aus der Hausratversicherung wegen eines …
Die Annahme der Arglist ist dabei auch nicht auf falsche Abgaben zu gewichtigen Schadenspositionen beschränkt (BGH VersR 1981, 446). - BGH, 05.05.1982 - IVa ZR 207/80
Arglistige Täuschung - Wert - Betriebsgegenstände - Nachprüfung - …
Soweit die Revision in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senats vom 19. Februar 1981 - IVa ZR 43/80 = VersR 1981, 446 hinweist, übersieht sie, daß dort gegenüber dem Versicherer falsche Angaben gemacht wurden. - OLG Köln, 20.01.2010 - 20 U 130/09
Beweislast des Versicherers für die Unrichtigkeit der Erklärung des …
Steht fest, dass der Versicherungsnehmer in einem bedeutsamen Punkt objektiv die Unwahrheit gesagt hat, wird man von ihm erwarten können, dass er eine Erklärung dafür gibt, wie es zu diesem Fehler gekommen ist; bringt er plausible Entschuldigungsgründe vor, dann ist es allerdings Sache des Versicherers, diese zu widerlegen (BGH VersR 1981, 446).
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