Rechtsprechung
| BGH, 14.07.1982 - IVa ZR 61/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Auswirkungen der Vereinigung von zwei Sozialversicherungsträgern auf den Ersatzanspruch eines Mitgliedes nach einem Unfall - Verhältnis der aufgenommen zur aufnehmenden Kasse - Anwendungsbereich des abgeschlossenen Teilungsabkommens - Abrechnung der Schadensfälle nach ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1983, 37
- VersR 1982, 1073
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 06.07.1977 - IV ZR 147/76
Rechtliche Stellung der zwischen Sozialversicherungsträgern und …
Auszug aus BGH, 14.07.1982 - IVa ZR 61/81
Nach dem im Berufungsurteil festgehaltenen übereinstimmenden Sachvortrag der Parteien beruht das vorliegende Teilungsabkommen auf einem Mustervertrag, den ihre Dachverbände entworfen haben; es muß deshalb angenommen werden, daß seine Bestimmungen typischen Charakter haben (BGH Urteil vom 6. Juli 1977 - IV ZR 147/76 - LM Teilungsabkommen Nr. 7 = VersR 1977, 854).
- OLG Celle, 27.07.2022 - 14 U 18/22
Anspruch einer Krankenkasse aus einem Teilungsabkommen auf Feststellung der …
Die Auslegung erfolgt diesbezüglich wie bei Rechtsnormen (BGH, Urteil vom 14. Juli 1982 - IVa ZR 61/81, Rn. 9, juris;… a.A. Jahnke, aaO.) nach besonderen Auslegungsgrundsätzen (…Kater, aaO; Prellinger VersR 2021, 12, 13 mwN).Es geht darum, ob überhaupt ein Teilungsabkommen Anwendung findet und wenn ja, welches von mehreren (…Schneider, aaO; vgl. BGH, Urteil vom 14. Juli 1982 - IVa ZR 61/81, Rn. 11, juris).
- OLG Celle, 11.07.2019 - 8 U 17/19
Ausgleichsansprüche eines Wohngebäudeversicherers gegen einen …
Rn. 26 Bei der Auslegung von Teilungsabkommen kommen nicht die für die Auslegung von Willenserklärungen geltenden Grundsätze zur Anwendung, also auch nicht die über die ergänzende Vertragsauslegung; Teilungsabkommen sind vielmehr wie eine Rechtsnorm, das heißt also nach objektiven Kriterien, auszulegen (BGH VersR 1982, 1073). - BGH, 11.01.1989 - IVa ZR 285/87
Auslegung eines "Teilungsabkommens" - Haftpflichtfälle zwischen …
Deshalb hat der Senat die Auslegung des Tatrichters in vollem Umfang nachzuprüfen; diese Auslegung unterliegt nicht den für Willenserklärungen geltenden Grundsätzen, sondern objektiven Kriterien (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, z.B. BGHZ 20, 385, 389 und 40, 108, 110; Urteile vom 29.9.1960 - II ZR 135/58 - VersR 1960, 988 = LM TA Nr. 1 und vom 8.2.1983 - VI ZR 48/81 - VersR 1983, 534 = LM TA Nr. 19, jeweils unter II. 1.; Senatsurteile vom 14.7.1982 und 23.11.1983 - IVa ZR 61/81 und IVa ZR 4/82 - VersR 1982, 1073 und 1984, 225 = LM TA Nr. 17 und 21, jeweils unter I.).
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