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Rechtsprechung
   BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 94/88   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,2590
BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 94/88 (https://dejure.org/1989,2590)
BGH, Entscheidung vom 07.06.1989 - IVa ZR 94/88 (https://dejure.org/1989,2590)
BGH, Entscheidung vom 07. Juni 1989 - IVa ZR 94/88 (https://dejure.org/1989,2590)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegen eine Versicherungsgesellschaft auf Entschädigung wegen eines eingetretenen Brandschadens nach einer Brandstiftung - Einordnung des Liebhabers der Mieterin als Repräsentant der Hauseigentümer und Versicherungsnehmer - Mieter eines Hauses oder einer Wohnung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB Vor §§ 1353 ff.
    Begriff des Repräsentanten

Papierfundstellen

  • NJW 1989, 2474
  • NJW-RR 1989, 1185 (Ls.)
  • VersR 1989, 909
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87

    Mieter als Repräsentant des Vermieters

    Auszug aus BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 94/88
    Zur Frage, ob in der Feuerversicherung der Mieter eines Hauses oder einer Wohnung als Repräsentant des Eigentümers anzusehen ist, hat der Senat bereits im Urteil vom 26. April 1989 - IVa ZR 242/87 - Stellung genommen.
  • OLG Hamm, 24.01.1990 - 20 U 160/89

    Rückwirkende Leistungsfreiheit des Kraftfahrt-Versicherers; Vorläufige Deckung; …

    Zunächst ist dieser nicht allein deshalb Repräsentant, weil er mit der Beklagten zusammenlebt (BGH VersR 89, 909 = NJW 2474).
  • OLG Zweibrücken, 10.04.2002 - 1 U 135/01

    Hausratversicherung: Grob fahrlässiges Nichtzudrehen des Wasserhahns der …

    Denn der Mieter ist im Verhältnis Gebäudeversicherer/Hauseigentümer weder Erfüllungsgehilfe des Hauseigentümers noch dessen Repräsentant (BGH - 07.06.1989 - IVa ZR 94/88, VersR 1989, 909).
  • OLG Hamm, 12.07.1991 - 20 U 109/91

    Entwendung von Gegenständen aus einem im Parkhaus abgestellten Pkw

    Denn der Zeuge W ist mangels weitergehenden Sachvortrags auch als Lebensgefährte der Kl. nicht ihr Repräsentant (BGH, NJW 1989, 2474 = VersR 1989, 909).
  • BGH, 19.06.1991 - IV ZR 169/90

    Voraussetzungen für die Repräsentanteneigenschaft - Bloße Überlassung der Obhut …

    Es muß die Befugnis hinzukommen, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutendem Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (Senatsurteil vom 07.06.1989 - IVa ZR 94/88 - VersR 1989, 909).
  • BGH, 28.03.1990 - IV ZR 70/89

    Repräsentanteneigenschaft - Kraftfahrzeugversicherung - Überlassung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist Repräsentant eines Versicherungsnehmers, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (so zuletzt die Senatsurteile vom 26. April 1989 - IVa ZR 242/87 - BGHZ 107, 229 = VersR 1989, 737 und vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 94/88 - VersR 1989, 909).
  • AG Aachen, 11.05.2017 - 112 C 252/16

    Gebäudeversicherung - Ausgleichsansprüche gegen Privathaftpflichtversicherung …

    Repräsentant ist aber nur derjenige, der in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist; die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache ist insoweit nicht ausreichend (vergleiche BGH, Urteil vom 07.06.1989 - IVa ZR 94/88 - BGH, Urteil vom 21.04 1993 - IV ZR 34/92 -, zitiert nach juris).
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