Rechtsprechung
| BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 94/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch gegen eine Versicherungsgesellschaft auf Entschädigung wegen eines eingetretenen Brandschadens nach einer Brandstiftung - Einordnung des Liebhabers der Mieterin als Repräsentant der Hauseigentümer und Versicherungsnehmer - Mieter eines Hauses oder einer Wohnung ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB Vor §§ 1353 ff.
Begriff des Repräsentanten
Papierfundstellen
- NJW 1989, 2474
- NJW-RR 1989, 1185 (Ls.)
- VersR 1989, 909
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.04.1989 - IVa ZR 242/87
Mieter als Repräsentant des Vermieters
Auszug aus BGH, 07.06.1989 - IVa ZR 94/88
Zur Frage, ob in der Feuerversicherung der Mieter eines Hauses oder einer Wohnung als Repräsentant des Eigentümers anzusehen ist, hat der Senat bereits im Urteil vom 26. April 1989 - IVa ZR 242/87 - Stellung genommen.
- OLG Hamm, 24.01.1990 - 20 U 160/89
Rückwirkende Leistungsfreiheit des Kraftfahrt-Versicherers; Vorläufige Deckung; …
Zunächst ist dieser nicht allein deshalb Repräsentant, weil er mit der Beklagten zusammenlebt (BGH VersR 89, 909 = NJW 2474). - OLG Zweibrücken, 10.04.2002 - 1 U 135/01
Hausratversicherung: Grob fahrlässiges Nichtzudrehen des Wasserhahns der …
Denn der Mieter ist im Verhältnis Gebäudeversicherer/Hauseigentümer weder Erfüllungsgehilfe des Hauseigentümers noch dessen Repräsentant (BGH - 07.06.1989 - IVa ZR 94/88, VersR 1989, 909). - OLG Hamm, 12.07.1991 - 20 U 109/91
Entwendung von Gegenständen aus einem im Parkhaus abgestellten Pkw
Denn der Zeuge W ist mangels weitergehenden Sachvortrags auch als Lebensgefährte der Kl. nicht ihr Repräsentant (BGH, NJW 1989, 2474 = VersR 1989, 909).
- BGH, 19.06.1991 - IV ZR 169/90
Voraussetzungen für die Repräsentanteneigenschaft - Bloße Überlassung der Obhut …
Es muß die Befugnis hinzukommen, selbständig in einem gewissen, nicht ganz unbedeutendem Umfang für den Versicherungsnehmer zu handeln und dabei auch dessen Rechte und Pflichten als Versicherungsnehmer wahrzunehmen (Senatsurteil vom 07.06.1989 - IVa ZR 94/88 - VersR 1989, 909). - BGH, 28.03.1990 - IV ZR 70/89
Repräsentanteneigenschaft - Kraftfahrzeugversicherung - Überlassung
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist Repräsentant eines Versicherungsnehmers, wer in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist (so zuletzt die Senatsurteile vom 26. April 1989 - IVa ZR 242/87 - BGHZ 107, 229 = VersR 1989, 737 und vom 7. Juni 1989 - IVa ZR 94/88 - VersR 1989, 909). - AG Aachen, 11.05.2017 - 112 C 252/16
Gebäudeversicherung - Ausgleichsansprüche gegen Privathaftpflichtversicherung …
Repräsentant ist aber nur derjenige, der in dem Geschäftsbereich, zu dem das versicherte Risiko gehört, aufgrund eines Vertretungs- oder ähnlichen Verhältnisses an die Stelle des Versicherungsnehmers getreten ist; die bloße Überlassung der Obhut über die versicherte Sache ist insoweit nicht ausreichend (vergleiche BGH, Urteil vom 07.06.1989 - IVa ZR 94/88 - BGH, Urteil vom 21.04 1993 - IV ZR 34/92 -, zitiert nach juris).
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