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   BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86   

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BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86 (https://dejure.org/1987,2067)
BGH, Entscheidung vom 03.06.1987 - IVb ZR 63/86 (https://dejure.org/1987,2067)
BGH, Entscheidung vom 03. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 (https://dejure.org/1987,2067)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Auskunftsanspruch des ehemaligen Ehepartners über die Art und Höhe von Nebeneinkünften - Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse als Voraussetzung für die Partizipation an Nebeneinkünften - Notwendigkeit der Begründung für den Rechtsmittelangriff für die Zulässigkeit ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1987, 1029
  • FamRZ 1988, 156
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 14.11.1984 - VIII ZR 228/83

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Abweisung einer Stufenklage

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Abgesehen hiervon war das Oberlandesgericht im übrigen auch auf einen Berufungsantrag, der sich nur gegen die Abweisung des Auskunftsanspruchs richtete, befugt, das erstinstanzliche Urteil insgesamt aufzuheben und die Sache in die Vorinstanz zurückzuverweisen, soweit das Amtsgericht bereits den Hauptanspruch auf Zahlung abgewiesen hatte (vgl. BGH Urteil vom 14. November 1984 - VIII ZR 228/83 = NJW 1985, 862).

    Wie der Bundesgerichtshof in dem Urteil vom 14. November 1984 (aaO) ausdrücklich dargelegt hat, gilt das auch, wenn der Kläger in zweiter Instanz nur den Auskunftsantrag gestellt hat und wegen der weiteren Stufen-Anträge auf das erstinstanzliche Verfahren zurückgegriffen werden müßte.

    Er teilt insbesondere die zu ihrer Begründung herangezogene Erwägung, daß die prozessuale Lage bei Zuerkennung des Auskunftsanspruchs durch das Berufungsgericht, nachdem die Vorinstanz die Klage insgesamt abgewiesen hatte, mit der Situation vergleichbar ist, die sich ergibt, wenn das Berufungsgericht einer von der Vorinstanz abgewiesenen Klage dem Grunde nach stattgibt, so daß nunmehr über die Höhe des Anspruchs zu entscheiden ist; entsprechend wird auch in einem Fall wie dem hier vorliegenden erst durch die Verurteilung zur Auskunft der Weg frei für das weitere Verfahren mit dem Ziel, eine Verurteilung des Beklagten zur Zahlung zu erreichen (vgl. Urteil vom 14. November 1984 a.a.O. S. 863).

  • BGH, 08.11.1978 - VIII ZR 199/77

    Entscheidung des Berufungsgerichts bei Übergang vom Auskunfts- zum

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Die Angriffe der Berufung gegen die Abweisung des Zahlungsbegehrens gingen in ihren Angriffen gegen die Abweisung des Auskunftsbegehrens auf (vgl. hierzu BGH Urteil vom 8. November 1978 - VIII ZR 199/77 = NJW 1979, 925, 926 unter 1 b) aa).

    So ist wegen der Rechtsähnlichkeit zwischen einer Stufenklage auf Rechnungslegung und Zahlung und dem Verfahren bei Vorabentscheidung über den Grund eines Anspruchs und der späteren Entscheidung über die Höhe der Forderung in der Rechtsprechung anerkannt, daß § 538 Abs. 1 Nr. 3 ZPO entsprechende Anwendung findet, wenn das erstinstanzliche Gericht eine Stufenklage ganz abgewiesen hat und das Berufungsgericht dem Antrag auf Rechnungslegung oder Auskunft stattgibt (vgl. auch BGH Urteil vom 8. November 1978 aaO).

  • BGH, 23.04.1986 - IVb ZR 30/85

    Voraussetzungen der Abänderung eines Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Nachdem die Parteien den nachehelichen Unterhaltsanspruch der Klägerin in dem Prozeßvergleich vom 24. September 1980 einverständlich festgelegt haben, entscheidet sich die Frage einer Abänderung der vereinbarten Unterhaltsrente nach den aus § 242 BGB abgeleiteten Grundsätzen über die Veränderung oder den Fortfall der Geschäftsgrundlage (BGH - GSZ - 85, 65, 73; Senatsurteil vom 23. April 1986 - IVb ZR 30/85 = FamRZ 1986, 790 m.w.N.).

    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der gesamten neuen Verhältnisse festzustellen, welche Änderung in den maßgeblichen Umständen eingetreten ist und - für den Fall eines im Wege der Stufenklage erhobenen Abänderungsbegehrens bei Entscheidung zunächst über den Auskunftsanspruch - ob, ggf. welche Auswirkungen sich hieraus für die Höhe der Unterhaltsrente ergeben können (vgl. Senatsurteil vom 23. April 1986 aaO).

  • BGH, 09.10.1974 - IV ZR 164/73
    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Über die einzelnen Ansprüche muß getrennt und nacheinander verhandelt und entschieden werden, und eine Entscheidung über den Zahlungsanspruch kommt erst in Betracht, wenn die begehrte Auskunft bzw. Rechnung erteilt ist (Zöller/Stephan ZPO 15. Aufl. § 254 Rdn. 3; Wieczorek ZPO 2. Aufl. § 254 Anm. A II; BGH Urteil vom 9. Oktober 1974 - IV ZR 164/73 = FamRZ 1975, 35, 38 = WM 1974, 1162, 1164).
  • BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 20/85

    Bestimmung des nachehelichen Unterhalts - Anforderung an die Begründung einer

    Auszug aus BGH, 03.06.1987 - IVb ZR 63/86
    Die Berufungsschrift mußte, um den Anforderungen des § 519 Abs. 3 Nr. 1 ZPO zu genügen, erkennen lassen, in welchem Umfang und mit welchen Angriffen das Urteil der ersten Instanz angefochten werden sollte (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - IVb ZB 20/85 = FamRZ 1985, 631 m.w.N.).
  • BGH, 21.02.1991 - III ZR 169/88

    Entscheidung über das Leistungsbegehren im Rahmen einer Stufenklage

    In jenen Fällen konnte das Berufungsgericht über den Zahlungsantrag noch nicht sachlich entscheiden, weil die verlangte Auskunftserteilung bzw. Rechnungslegung, zu der der Beklagte verurteilt worden war, noch ausstand (vgl. auch BGH Urteile vom 14. November 1984 VIII ZR 228/83 = NJW 1985, 862 f. und vom 3. Juni 1987 IVb ZR 63/86 = NJW-RR 1987, 1029 = BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 1 = ZPO § 538 Abs. 1 Nr. 3 Stufenklage 1).
  • OLG Naumburg, 24.11.2006 - 10 U 32/06

    Fortwirken der Vermutung des § 430 BGB bei Oder-Konto von Eheleuten auch nach

    Die Sache ist analog § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO in die Vorinstanz zurückzuweisen, soweit das Landgericht bereits den Hauptanspruch auf Zahlung abgewiesen hatte (vgl. BGH NJW 2002, 1042 - 1044 zitiert nach juris; BGH NJW 1985, 862; BGH NJW-RR 1987, 1029 - 1032).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auf dieser durch Auslegung zu ermittelnden Grundlage hat der Richter im Abänderungsverfahren unter Berücksichtigung der gesamten neuen Verhältnisse festzustellen, welche Änderung in den maßgeblichen Umständen eingetreten ist und welche Auswirkungen sich daraus für die Höhe der Rente ergeben (ständige Rechtsprechung; vgl. Senatsurteile vom 23. April 1986 aaO; vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 = ZPO § 323 Abs. 1 Prozeßvergleich 1).
  • BGH, 21.09.1994 - XII ZR 161/93

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs; Berücksichtigung höherer Werbungskosten

    Das Oberlandesgericht hat daher die Höhe der Unterhaltsverpflichtung des Beklagten rechtsfehlerfrei ohne Rücksicht auf die Festlegungen in dem Vergleich vom 29. November 1989 und eine Änderung bzw. einen Wegfall der darin liegenden Geschäftsgrundlage (vgl. Senatsurteile vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 = BGHR ZPO § 323 Abs. 1 Prozeßvergleich 1 und vom 29. Januar 1992 - XII ZR 239/90 = BGHR aaO. Prozeßvergleich 2) von Grund auf neu beurteilt.
  • OLG Köln, 11.12.2013 - 16 U 80/13

    Wirksamkeit einer Schenkung von Todes wegen

    Der Senat ist, da er die von den Klägern erhobene Stufenklage auf der ersten Stufe für begründet erachtet, gemäß § 538 Abs. 2 Nr. 4 ZPO befugt, von Amts wegen zusammen mit der Verurteilung zur Auskunft, die dem Berufungsantrag der Kläger entspricht, die Klageabweisung im übrigen aufzuheben und die Sache insoweit an die Vorinstanz zurückzuverweisen (vgl. BGH NJW-RR 1987, 1029).
  • OLG Rostock, 11.11.2010 - 3 U 59/10

    Beginn der Verjährung des Pflichtteilsanspruchs bei Anfechtung einer

    Dies ergibt sich aus dem Stufenverhältnis der Klageanträge zueinander, welches auch im Fall der Abweisung der gesamten Klage durch die erste Instanz in der zweiten Instanz fortwirkt (vgl. BGH, Urt. v. 03.06.1987, IVb ZR 63/86 zit. nach Juris).
  • BGH, 16.12.2020 - XII ZB 290/20

    Rechtsmittelbeschwer bei vollständiger Abweisung eines Stufenantrags; Rückzahlung

    Die Anträge sind ausdrücklich im Stufenverhältnis erhoben, das im Fall der Abweisung der gesamten Anträge auch in der Beschwerdeinstanz bestehen bleibt (vgl. Senatsurteil vom 3. Juni 1987 - IVb ZR 63/86 - FamRZ 1988, 156, 158; BGH Urteil vom 3. Mai 2006 - VIII ZR 168/05 - NJW 2006, 2626 Rn. 14 f.).
  • OLG Zweibrücken, 30.06.1998 - 5 UF 2/98

    Aufhebung und Zurückverweisung bei fehlerhafter Abweisung einer

    den Boden entziehen (vgl. BGH, FamRZ 1990, 863; NJW 1985, 862 ; MünchKomm/Lüke, ZPO , § 254 , Rdn. 18; a.A. OLG Hamm, NJW-RR 1990, 709), ist das erstinstanzliche Urteil insgesamt aufzuheben und die Sache in die Vorinstanz zurückzuverweisen, soweit das Amtsgericht bereits den Hauptanspruch auf Abänderung abgewiesen hatte (vgl. BGH, NJW 1985, 862 ; BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 1).

    Die Abhängigkeit des Leistungsantrags von dem Auskunftsantrag bei einer Stufenklage führt demgemäss dazu, dass im Fall der Abweisung der gesamten Klage durch die erste Instanz das Stufenverhältnis in der zweiten Instanz fortwirkt und (auch) hier zunächst der Anspruch auf Auskunft zu erledigen ist, bevor eine Verhandlung und Entscheidung über den Anspruch auf Zahlung (bzw. Änderung) - in der Regel nach Zurückverweisung an die Vorinstanz - in Betracht kommt (BGH, NJW 1985, 862 ; BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 1).

  • BayObLG, 07.02.1994 - 1Z RR 242/93

    Tatbestand und Rechtsfolgen des Leibgedings

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  • BGH, 28.04.1992 - X ZR 129/90

    Höhe des Vergütungsanspruchs bei vorzeitiger Abrechnung eines Bauvertrages

    Rechtsfehler treten insoweit nicht hervor, auch wenn bei einer Stufenklage die Verurteilung zur Auskunft oder Rechnungslegung keine Rechtskraft für den Grund des Zahlungsanspruchs schafft (Einzelheiten hierzu BGH, Urt. v. 14.11.1984 VIII ZR 228/83, NJW 1985, 862; BGH NJW 1969, 880; s.a. BGHR ZPO § 254 Berufungsverfahren 1).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 11.12.2018 - 6 Sa 177/17

    Provisionsvereinbarung - Individualabrede - Mindestlohn - Rückforderung von

  • OLG Koblenz, 06.07.2004 - 11 UF 742/03

    Geltendmachung des Zugewinnausgleichs im Wege der Stufenklage; Sinn und Zweck der

  • OLG Zweibrücken, 05.07.1996 - 2 UF 132/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen in der Bundesrepublik nach Scheidung der

  • OLG Bremen, 04.11.1993 - 2 W 91/93

    Bemessung des Streitwerts für die gerichtliche Verfahrensgebühr sowie für die

  • OLG Köln, 02.12.1998 - 5 U 108/98

    Erteilung eines Buchauszuges, Provisionsanspruch, wichtiger Grund,

  • OLG Frankfurt, 06.07.1995 - 6 UF 30/95

    Voraussetzung für die Schlüssigkeit einer Abänderungsklage nach vorangegangenem

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