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| BGH, 04.11.1987 - IVb ARZ 42/87 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 04.02.1987 - IVb ARZ 54/86
Voraussetzungen der gerichtlichen Bestimmung des zuständigen Gerichts - …
Auszug aus BGH, 04.11.1987 - IVb ARZ 42/87
Klarstellend weist der Senat darauf hin, daß die Bestimmung nur die Zuständigkeit zur Entscheidung über den Antrag auf Prozeßkostenhilfe betrifft, nicht aber die Hauptsache, hinsichtlich derer Rechtshängigkeit noch nicht eingetreten ist (vgl. Senatsbeschluß vom 4. Februar 1987 - IVb ARZ 54/86 - BGHR ZPO § 36 Nr. 6 Unzuständigerklärung 1 m.w.N. = FamRZ 1987, 924).
- BGH, 18.04.1991 - I ARZ 748/90
Bindungswirkung der im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen sachlicher …
Der frühere IVb-Senat des Bundesgerichtshofs hat wiederholt ausgesprochen, daß ein im Prozeßkostenhilfeverfahren wegen - örtlicher - Unzuständigkeit ergangener Verweisungsbeschluß nur für dieses Verfahren Bindungswirkung entfaltet, mangels Rechtshängigkeit der Klage jedoch nicht für das nachfolgende Hauptsacheverfahren(…Beschl. v. 4.2.1987 - IVb ARZ 54/86, FamRZ 1987, 924 = BGHR ZPO § 36 Nr. 6 - Unzuständigerklärung 1;Beschl. v. 4.11.1987 - IVb ARZ 42/87 - nicht veröffentlicht;Beschl. v. 3.2.1988 - IVb ARZ 53/87 - nicht veröffentlicht;…Beschl. v. 23.11.1988 - IVb ARZ 42/88, BGHR ZPO § 281 Abs. 2 Satz 2 - Prozeßkostenhilfeverfahren 1).
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