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| BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindung an einen Verweisungsbeschluss
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78
Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …
Auszug aus BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81
Diesem Beschluß kam jedoch keine Bindungswirkung zu, da er unter Verletzung des Anspruches der Beklagten auf rechtliches Gehör ergangen ist (vgl. BGHZ 71, 69). - BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80
Ansprüche aus der Aufhebung einer Erbbaurechtsgemeinschaft gegen den geschiedenen …
Auszug aus BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81
Im Hinblick auf diese Bindungswirkung war das Landgericht Düsseldorf nicht befugt, den Rechtsstreit an das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe - bei dem dortigen Familiengericht handelt es sich lediglich um eine Abteilung innerhalb dieses Gerichts, an die nicht unmittelbar verwiesen werden kann (vgl. BGH FamRZ 1980, 557) - zurückzuverweisen. - BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74
Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG
Auszug aus BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81
Damit ist der Beschluß auch hinsichtlich dieser Zuständigkeitsfrage bindend (vgl. BGHZ 63, 214, 216).
- BGH, 02.10.1985 - IVb ARZ 24/85
Bindungswirkung einer Verweisung
Demzufolge begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Verweisung an das andere Rechtsmittelgericht selbst dann dessen Zuständigkeit, wenn das verweisende Gericht die Sache unzutreffend als Familiensache - oder in dem umgekehrten Fall als Nichtfamiliensache - beurteilt hat; ggf. muß - aufgrund der bindenden Verweisung - die Berufungskammer in einer Familiensache oder der Familiensenat in einer Nichtfamiliensache entscheiden (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. April 1981 - IVb ARZ 519/81 2. November 1983 - IVb ARZ 44/83 - und 26. September 1984 - IVb ARZ 30/84 - sämtlich nicht veröffentlicht). - BGH, 02.11.1983 - IVb ARZ 44/83
Zuständigkeitsbestimmung eines Gerichts - Bindungswirkung von Verweisungen von …
Gegebenenfalls müßte der Familiensenat - aufgrund der bindenden Verweisung - über die Berufung in einer Nicht-Familiensache entscheiden (vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1981 - IVb ARZ 519/81). - BGH, 03.11.1982 - IVb ARZ 45/82
Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindungswirkung eines …
Wenn das Landgericht das vorliegende Verfahren irrig als Familiensache beurteilt hat, was offenbleiben kann, wird dadurch diese Bindungswirkung nicht in Frage gestellt (Senatsbeschluß vom 15. April 1981 - IVb ARZ 519/81 -).
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