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Rechtsprechung
   BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1981,17955
BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81 (https://dejure.org/1981,17955)
BGH, Entscheidung vom 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81 (https://dejure.org/1981,17955)
BGH, Entscheidung vom 15. April 1981 - IVb ARZ 519/81 (https://dejure.org/1981,17955)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 15.03.1978 - IV ARZ 17/78

    Anforderungen an den Antrag des Klägers auf Bestimmung des zuständigen Gerichts; …

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81
    Diesem Beschluß kam jedoch keine Bindungswirkung zu, da er unter Verletzung des Anspruches der Beklagten auf rechtliches Gehör ergangen ist (vgl. BGHZ 71, 69).
  • BGH, 05.03.1980 - IV ARZ 2/80

    Ansprüche aus der Aufhebung einer Erbbaurechtsgemeinschaft gegen den geschiedenen …

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81
    Im Hinblick auf diese Bindungswirkung war das Landgericht Düsseldorf nicht befugt, den Rechtsstreit an das Amtsgericht Bad Homburg v.d. Höhe - bei dem dortigen Familiengericht handelt es sich lediglich um eine Abteilung innerhalb dieses Gerichts, an die nicht unmittelbar verwiesen werden kann (vgl. BGH FamRZ 1980, 557) - zurückzuverweisen.
  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

    Auszug aus BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 519/81
    Damit ist der Beschluß auch hinsichtlich dieser Zuständigkeitsfrage bindend (vgl. BGHZ 63, 214, 216).
  • BGH, 02.10.1985 - IVb ARZ 24/85

    Bindungswirkung einer Verweisung

    Demzufolge begründet nach der ständigen Rechtsprechung des Senats die Verweisung an das andere Rechtsmittelgericht selbst dann dessen Zuständigkeit, wenn das verweisende Gericht die Sache unzutreffend als Familiensache - oder in dem umgekehrten Fall als Nichtfamiliensache - beurteilt hat; ggf. muß - aufgrund der bindenden Verweisung - die Berufungskammer in einer Familiensache oder der Familiensenat in einer Nichtfamiliensache entscheiden (vgl. etwa Senatsbeschlüsse vom 15. April 1981 - IVb ARZ 519/81 2. November 1983 - IVb ARZ 44/83 - und 26. September 1984 - IVb ARZ 30/84 - sämtlich nicht veröffentlicht).
  • BGH, 02.11.1983 - IVb ARZ 44/83

    Zuständigkeitsbestimmung eines Gerichts - Bindungswirkung von Verweisungen von …

    Gegebenenfalls müßte der Familiensenat - aufgrund der bindenden Verweisung - über die Berufung in einer Nicht-Familiensache entscheiden (vgl. Senatsbeschluß vom 15. April 1981 - IVb ARZ 519/81).
  • BGH, 03.11.1982 - IVb ARZ 45/82

    Bestimmung des zuständigen Gerichts - Bindungswirkung eines …

    Wenn das Landgericht das vorliegende Verfahren irrig als Familiensache beurteilt hat, was offenbleiben kann, wird dadurch diese Bindungswirkung nicht in Frage gestellt (Senatsbeschluß vom 15. April 1981 - IVb ARZ 519/81 -).
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