Rechtsprechung
| BGH, 16.09.1981 - IVb ARZ 550/81 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung des zuständigen Gerichts durch das nächst höhere Gericht bei rechtskräftiger Unzuständigkeitserklärung verschiedener Gerichte von denen eines zuständig ist - Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes im Rahmen eines Prozesskostenhilfeverfahrens
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.04.1981 - IVb ARZ 521/81
Unzuständigkeitserklärung als Voraussetzung der gerichtlichen Bestimmung des …
Auszug aus BGH, 16.09.1981 - IVb ARZ 550/81
Jedoch ermöglicht § 36 Nr. 6 ZPO eine Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes auch schon im Armenrechts- (Prozeßkostenhilfe-) Verfahren (Senatsbeschluß vom 15. April 1981 - IV b ARZ 521/81;… vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 39. Aufl. § 36 Anm. 3 E a bb m.w.N.).
- BGH, 29.09.1982 - IVb ARZ 38/82
Entscheidung eines negativen Zuständigkeitskompetenzkonfliktes
Die Vorschrift des § 36 Nr. 6 ZPO ermöglicht daher insoweit eine Entscheidung des negativen Kompetenzkonfliktes (Senatsbeschlüsse vom 15. April und 16. September 1981 - IVb ARZ 521/81 und IVb ARZ 550/81;… vgl. auch Baumbach/Lauterbach/Hartmann, ZPO 40. Aufl. § 36 Anm. 1 B und Anm. 3 E a bb m.w.N.).
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