Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85, IVb ZB 116/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versäumung der Berufungsbegründungsfrist durch einen Prozessbevollmächtigten
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (15)
- BGH, 04.07.1977 - II ZB 12/76
Ein sich einem Scheckvorbehaltsurteil anschließendes Nachverfahren als …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Diese Rechtsgrundsätze hat der Bundesgerichtshof sowohl für die alte wie für die neue Fassung des § 233 ZPO in ständiger Rechtsprechung vertreten (BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).Deshalb verlangt der Bundesgerichtshof eine Anordnung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, ihm solche Sachen vorzulegen, von denen der Angestellte meint, es handele sich um eine Nichtferiensache, so daß die Frist zur Berufungsbegründung durch die Gerichtsferien gehemmt sei (BGH VersR 1967, 955; 1977, 933; 1979, 253).
Sie ist dem Personal als ein allgemeines Verbot deutlich zu machen, in ihrem Ablauf gehemmte und damit über einen Monat hinausreichende Berufungsbegründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (vgl. BGH VersR 1977, 933; Senatsbeschluß VersR 1983, 82, 83).
- BGH, 07.12.1977 - IV ZB 52/77
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozeßhandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (BGH VersR 1978, 250; 1979, 228, 229; 1980, 976 f.; 1981, 459, 460; 1982, 71).Die Bearbeitung der Berufungsbegründung, nicht jedoch der Grund für die Vorlage der Akten durch sein Personal, ist der ausschlaggebende Gesichtspunkt, der die eigenverantwortliche Prüfung der Rechtzeitigkeit der fristgebundenen Prozeßhandlung erfordert (vgl. BGH VersR 1975, 422, 423; 1978, 250; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 35/83, nicht veröffentlicht).
- BGH, 19.12.1974 - VII ZB 23/74
Prozessbevollmächtigter - Fristkontrolle - Bürovorsteher - Fristablauf - …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Allerdings braucht ein Prozeßbevollmächtigter, der die Fristkontrolle zulässigerweise delegiert hat, sich nicht bei jeder Bearbeitung der Sache zu vergewissern, ob eine Frist abläuft (vgl. BGH VersR 1975, 422, 423; 1981, 551, 552).Die Bearbeitung der Berufungsbegründung, nicht jedoch der Grund für die Vorlage der Akten durch sein Personal, ist der ausschlaggebende Gesichtspunkt, der die eigenverantwortliche Prüfung der Rechtzeitigkeit der fristgebundenen Prozeßhandlung erfordert (vgl. BGH VersR 1975, 422, 423; 1978, 250; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 35/83, nicht veröffentlicht).
- BGH, 18.10.1978 - VIII ZB 39/78
Sorgfaltspflicht des Anwalts - Fristberechnung - Büroorganisation - …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Diese Rechtsgrundsätze hat der Bundesgerichtshof sowohl für die alte wie für die neue Fassung des § 233 ZPO in ständiger Rechtsprechung vertreten (BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).Deshalb verlangt der Bundesgerichtshof eine Anordnung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, ihm solche Sachen vorzulegen, von denen der Angestellte meint, es handele sich um eine Nichtferiensache, so daß die Frist zur Berufungsbegründung durch die Gerichtsferien gehemmt sei (BGH VersR 1967, 955; 1977, 933; 1979, 253).
- BGH, 28.07.1967 - II ZB 1/67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Diese Rechtsgrundsätze hat der Bundesgerichtshof sowohl für die alte wie für die neue Fassung des § 233 ZPO in ständiger Rechtsprechung vertreten (BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).Deshalb verlangt der Bundesgerichtshof eine Anordnung des Rechtsanwalts an sein Büropersonal, ihm solche Sachen vorzulegen, von denen der Angestellte meint, es handele sich um eine Nichtferiensache, so daß die Frist zur Berufungsbegründung durch die Gerichtsferien gehemmt sei (BGH VersR 1967, 955; 1977, 933; 1979, 253).
- BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 35/83
Unzulässigkeit der Berufung wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Die Bearbeitung der Berufungsbegründung, nicht jedoch der Grund für die Vorlage der Akten durch sein Personal, ist der ausschlaggebende Gesichtspunkt, der die eigenverantwortliche Prüfung der Rechtzeitigkeit der fristgebundenen Prozeßhandlung erfordert (vgl. BGH VersR 1975, 422, 423; 1978, 250; Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 35/83, nicht veröffentlicht). - BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozeßhandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (BGH VersR 1978, 250; 1979, 228, 229; 1980, 976 f.; 1981, 459, 460; 1982, 71). - BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57
Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Diese Frist wurde durch die Gerichtsferien nicht gehemmt, weil es sich bei dem Rechtsstreit um eine Feriensache handelt (BGHZ 26, 99, 101). - BGH, 25.03.1981 - VIII ZB 27/81
Rechtsanwalt - Rechtsmittelbegründungsfrist - Handakte - Prozeßhandlung - Frist
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Allerdings braucht ein Prozeßbevollmächtigter, der die Fristkontrolle zulässigerweise delegiert hat, sich nicht bei jeder Bearbeitung der Sache zu vergewissern, ob eine Frist abläuft (vgl. BGH VersR 1975, 422, 423; 1981, 551, 552). - BGH, 10.07.1980 - VII ZB 2/80
Endzeitpunkt der Begründungsfrist bei Berufungseinlegung innerhalb der …
Auszug aus BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 103/85
Vielmehr handelt es sich nunmehr um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozeßhandlung, die nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs in den eigenen Verantwortungsbereich des Rechtsanwalts fällt (BGH VersR 1978, 250; 1979, 228, 229; 1980, 976 f.; 1981, 459, 460; 1982, 71). - BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 157/82
Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und …
- BGH, 23.11.1979 - IV ZB 200/79
Fristlauf bei Feriensachen - Kindschaftssachen als Feriensachen - …
- BGH, 08.11.1978 - IV ZB 66/77
Verschuldenszurechnung bei Versäumung der Rechtsmittelfrist infolge des …
- BGH, 12.06.1969 - VII ZB 12/69
- BGH, 15.01.1981 - VII ZR 73/80
Berufungsbegründungsfrist - Gerichtsferien - Anwalt - Prozeßhandlung - …
- BGH, 27.02.1991 - XII ZB 9/91
Feriensache - Erklärung zur Feriensache - Begründungsfrist
Er mußte aus diesem Anlaß die Einhaltung der Begründungsfrist eigenverantwortlich prüfen, weil es sich dabei um eine Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozeßhandlung handelte (BGH Beschlüsse vom 7. Dezember 1977 - IV ZB 52/77 - VersR 1978, 250; vom 8. November 1978 - IV ZB 66/77 - VersR 1979, 228, 229; vom 10. Juli 1980 - VII ZB 2/80 - VersR 1980, 976 f.; vom 15. Januar 1981 - VII ZR 73/80 - VersR 1981, 459, 460; vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - VersR 1982, 71; Senatsbeschluß vom 26. März 1986 - IVb ZB 103/85 und 116/85, nicht veröffentlicht).
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