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Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,1244
BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86 (https://dejure.org/1988,1244)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1988 - IVb ZB 104/86 (https://dejure.org/1988,1244)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 (https://dejure.org/1988,1244)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zahnarzt - Altersversorgungswerk - Versorgungsausgleich - Deckungskapital - Umrechnung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    Berufsrecht; teildynamische Versorgungsanrechte in Zahnärztekammer Niedersachsen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1989, 2
  • MDR 1989, 49
  • FamRZ 1989, 155
 
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Wird zitiert von ... (15)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 85, 194, 199 dargelegt und seither mehrfach bestätigt hat, reicht es für die Annahme der Dynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium nicht aus, wenn sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (sogenannte Beitragsdynamik, vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120; vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362; vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 -FamRZ 1987, 1241 f und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - FamRZ 1988, 488 ).

    Die Formulierung der Vorschrift ergibt eindeutig, daß die Umrechnung auf der Grundlage des Deckungskapitals vorrangig ist, daß also eine solche mit Hilfe des Barwerts nach Nr. 2 nur in Betracht kommt, wenn für die Leistungen der Versorgung kein individuelles Deckungskapital gebildet worden ist (vgl. schon BGHZ 85, 194, 200).

  • BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 836/80

    Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen …

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 85, 194, 199 dargelegt und seither mehrfach bestätigt hat, reicht es für die Annahme der Dynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium nicht aus, wenn sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (sogenannte Beitragsdynamik, vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120; vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362; vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 -FamRZ 1987, 1241 f und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - FamRZ 1988, 488 ).

    Insoweit gilt entsprechendes wie bei der Wertermittlung mit Hilfe der Barwertverordnung, soweit sich dadurch geringere Abweichungen von der exakten versicherungsmathematischen Wertbestimmung ergeben (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 10. Juli 1985 aaO. S. 1122).

  • BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85

    Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 85, 194, 199 dargelegt und seither mehrfach bestätigt hat, reicht es für die Annahme der Dynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium nicht aus, wenn sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (sogenannte Beitragsdynamik, vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120; vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362; vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 -FamRZ 1987, 1241 f und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - FamRZ 1988, 488 ).
  • BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 155/84

    Anwartschaften - Versorgungswerk - Anwartschaftsstadium - Leistungsstadium

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 85, 194, 199 dargelegt und seither mehrfach bestätigt hat, reicht es für die Annahme der Dynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium nicht aus, wenn sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (sogenannte Beitragsdynamik, vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120; vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362; vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 -FamRZ 1987, 1241 f und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - FamRZ 1988, 488 ).
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85

    Bewertung von Versorgungsanwartschaften aus der Zahnärzteversorgung in Hessen

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86
    Wie der Senat bereits in der Entscheidung BGHZ 85, 194, 199 dargelegt und seither mehrfach bestätigt hat, reicht es für die Annahme der Dynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium nicht aus, wenn sich die Beiträge nach dem jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (sogenannte Beitragsdynamik, vgl. Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120; vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362; vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 -FamRZ 1987, 1241 f und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - FamRZ 1988, 488 ).
  • OLG Celle, 05.03.1986 - 17 UF 281/83

    Ausgleich der berufsständischen Versorgungsanrechte des Ehemannes; Ermittlung des …

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86
    Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 5. Oktober 1983 (IVb ZB 902/81) sowie mit einem Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 5. März 1986 (FamRZ 1986, 913).
  • BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 902/81

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Bewertung der Versorgungsanrechte bei dem …

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86
    Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 5. Oktober 1983 (IVb ZB 902/81) sowie mit einem Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 5. März 1986 (FamRZ 1986, 913).
  • BGH, 04.10.1990 - XII ZB 115/88

    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswert der …

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme der Volldynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium auch nicht ausreicht, wenn wie hier die Höhe der Beitragsverpflichtung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Angestelltenversicherung (§ 112 AVG) gekoppelt wird und das Mitglied mit jeder Anhebung dieser Bemessungsgrundlage entsprechend höhere Anwartschaften erwerben muß; denn bei Finanzierungen durch ein solches Beitragsdeckungsverfahren werden die auf der allgemeinen Einkommensentwicklung beruhenden Wertsteigerungen, wie sie im Umlageverfahren eintreten, grundsätzlich nicht erfaßt (vgl. BGHZ 85, 194, 199; seither ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 - FamRZ 1989, 155, 156 m.w.N.).

    Wie der Senat schon mehrfach dargelegt hat, ergibt sich aus der Formulierung des Abs. 3, daß die Umrechnung auf der Grundlage eines Deckungskapitals gemäß Nr. 1 an sich vorrangig ist und die Umwertung mit Hilfe der Barwert-VO gemäß Nr. 2 erst in Betracht kommt, wenn für die Leistungen der Versorgung kein individuelles Deckungskapital gebildet worden ist (BGHZ 85, 194, 200; Beschluß vom 21. September 1988 aaO unter II 2).

    Allein der Umstand, daß ein geringerer Teil der Rentenleistungen der Versorgung nicht aus dem individuellen Deckungskapital des Versicherten finanziert wird, stellt die Ausschließlichkeitsvoraussetzung des Gesetzes aber nicht in Frage (Senatsbeschluß vom 21. September 1988 aaO).

  • BGH, 05.03.2008 - XII ZB 196/05

    Bewertung von bei der Pensionskasse der Deutschen Eisenbahnen und Straßenbahnen …

    Für eine Volldynamik im Anwartschaftsstadium reicht es zwar nicht aus, dass sich die Höhe der Anwartschaft allein nach den Beiträgen des Versicherten richtet, die sich an seinem Individualeinkommen orientieren, so dass Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Wertsteigerung bewirken (sog. Beitragsdynamik, vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 85, 194, 199 = FamRZ 1983, 40, 41 f.; vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 - FamRZ 1989, 155, 156 und vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362;… Hoppenz/Triebs Familiensachen 8. Aufl. § 1587a BGB Rdn. 216;… Johannsen/Hen-rich/Hahne Eherecht 4. Aufl. § 1587a Rdn. 235).
  • BGH, 04.10.1990 - II ZB 115/88

    Ermittlung des Werts von Anwartschaften aus dem Versorgungswerk der …

    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme der Volldynamik einer Versorgung im Anwartschaftsstadium auch nicht ausreicht, wenn wie hier die Höhe der Beitragsverpflichtung an die Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Angestelltenversicherung (§ 112 AVG ) gekoppelt wird und das Mitglied mit jeder Anhebung dieser Bemessungsgrundlage entsprechend höhere Anwartschaften erwerben muß; denn bei Finanzierungen durch ein solches Beitragsdeckungsverfahren werden die auf der allgemeinen Einkommensentwicklung beruhenden Wertsteigerungen, wie sie im Umlageverfahren eintreten, grundsätzlich nicht erfaßt (vgl. BGHZ 85, 194, 199; seither ständige Rechtsprechung des Senats, zuletzt Beschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 - FamRZ 1989, 155, 156 m.w.N.).

    Wie der Senat schon mehrfach dargelegt hat, ergibt sich aus der Formulierung des Abs. 3, daß die Umrechnung auf der Grundlage eines Deckungskapitals gemäß Nr. 1 an sich vorrangig ist und die Umwertung mit Hilfe der Barwert-VO gemäß Nr. 2 erst in Betracht kommt, wenn für die Leistungen der Versorgung kein individuelles Deckungskapital gebildet worden ist (BGHZ 85, 194, 200; Beschluß vom 21. September 1988 aaO unter II 2).

    Allein der Umstand, daß ein geringerer Teil der Rentenleistungen der Versorgung nicht aus dem individuellen Deckungskapital des Versicherten finanziert wird, stellt die Ausschließlichkeitsvoraussetzung des Gesetzes aber nicht in Frage (Senatsbeschluß vom 21. September 1988 aaO.).

  • BGH, 25.09.1991 - XII ZB 77/90

    Kein Versorgungsausgleich über Anrechte auf Hinterbliebenenversorgung - Anrecht …

    Dem hat Glockner (FamRZ 1989, 126) entgegengehalten, daß sich die LÄK ähnlich wie das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen (dazu Senatsbeschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 - FamRZ 1989, 155) durch ein individuelles Anwartschaftsdeckungsverfahren finanziere und daher eine Umrechnung auf der Grundlage des Deckungskapitals (einschließlich des Anteils für die Hinterbliebenenversorgung) gemäß § 1587a Abs. 3 Nr. 1 BGB vorzunehmen sei.

    Nach der Konzeption des § 1587a Abs. 3 BGB ist das Deckungskapital deswegen primär für die Bewertung heranzuziehen, weil es im allgemeinen den wahren Versorgungswert exakter wiedergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 21. September 1988 aaO. S. 157); denn die Ermittlung des Barwerts mit Hilfe der BarwertVO ist aus Gründen der Praktikabilität pauschaliert.

  • BGH, 15.12.2004 - XII ZB 136/01

    Bewertung von Versorgungsanrechten der Zahnärzteversorgung Niedersachsen

    Dabei kann dahinstehen, ob die vom Oberlandesgericht vorgenommene Bewertung der bei der ZÄK Nds. bestehenden Anrechte des Ehemannes als weder im Anwartschaftsstadium noch im Leistungsstadium dynamisch zutreffend ist (vgl. die im Senatsbeschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 104/86 - FamRZ 1989, 155 gebilligte Bewertung der bei der ZÄK Nds. bestehenden Versorgungsanrechte als im Leistungsstadium dynamisch).
  • OLG Celle, 23.05.2000 - 18 UF 155/99

    Versorgungsausgleich ; Umrechung; Deckungskapital; Altersversorgungswerk ; …

    Der Senat hält - im Anschluss an BGH FamRZ 89, 155 - daran fest, dass das Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen teildynamisch ist und bei dem Versorgungsausgleich eine Umrechung auf der Grundlage des Deckungskapitals vorzunehmen ist.

    Danach ist das ####### der ####### teildynamisch und der Versorgungsausgleich durch eine Umrechnung auf der Grundlage des Deckungskapitals vorzunehmen (vgl. BGH FamRZ 1989 S. 155 ff.).

  • OLG Frankfurt, 02.07.1990 - 5 UF 330/88

    Versorgungsausgleich: Ausgleich von Anwartschaften bei dem Versorgungswerk der …

    Den von Glockner (FamRZ 89, 126, 127) im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH zu der Umrechnung von Versorgungsansprüchen bei dem … der … an Hand des ehezeitlichen Deckungskapitals (BGH, FamRZ 89, 155) geäußerten Bedenken folgt der Senat nicht.

    Er entnimmt dem Beschluss des BGH vom 21.9.1988 (FamRZ 89, 155, 157) betreffend das Alters… der …, dass es darauf jedenfalls dann nicht entscheidend ankommen soll, wenn ein geringer Teil der Rentenleistungen der Versorgung nicht aus dem individuellen Deckungskapital des Versicherten finanziert werde.

  • AG Königstein/Taunus, 21.02.1991 - 10 F 157/87

    Begründung monatlicher Rentenanwartschaften zum Ausgleich der …

  • OLG Celle, 26.04.2001 - 10 UF 41/00

    Scheidung; Versorgungsausgleich; Beamtenversorgung ; Anwartschaft ; Berechnung; …

  • BGH, 20.09.1995 - XII ZB 87/94

    Einbeziehung von Anwartschaften der erweiterten Honorarverteilung der …

  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 78/90

    Anwendung des neuen Rentenrechts; Berücksichtigung einer Deckungsrückstellung für …

  • OLG Stuttgart, 27.10.1989 - 18 UF 256/89

    Rechtsverhältnisse an der Ehewohnung; Eigentum an der Ehewohnung; Dingliches …

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