Rechtsprechung
| BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Adressierung an ein falsches Gericht durch eine Bürokraft - Vertrauen eines Rechtsanwalts auf die ordnungsgemäße Ausführung von Fristen durch eine Bürokraft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 1168
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
Hätte Rechtsanwalt H. dies getan, wäre noch rechtzeitig entdeckt worden, daß eine der gegebenen Weisung entsprechende Berufungsschrift von der Sekretärin nicht angefertigt worden war (vgl. auch Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81). - BAG, 15.02.1973 - 5 AZR 554/72
Berufungsschrift - Bezeichnung des erstinstanzlichen Urteils - Bezeichnung des …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1956, 590; 1958, 625; 1974, 168; 1978, 1159) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. NJW 1973, 1391) darf die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt, nicht eigenverantwortlich dem Büropersonal überlassen werden, sondern der Unterzeichnung muß eine anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und die richtige Adressierung vorausgehen. - BGH, 20.09.1978 - VIII ZB 18/78
Zulässigkeit der Übertragung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1956, 590; 1958, 625; 1974, 168; 1978, 1159) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. NJW 1973, 1391) darf die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt, nicht eigenverantwortlich dem Büropersonal überlassen werden, sondern der Unterzeichnung muß eine anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und die richtige Adressierung vorausgehen. - BGH, 03.10.1973 - IV ZB 4/73
Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - Unterzeichnung - …
Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1956, 590; 1958, 625; 1974, 168; 1978, 1159) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. NJW 1973, 1391) darf die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt, nicht eigenverantwortlich dem Büropersonal überlassen werden, sondern der Unterzeichnung muß eine anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und die richtige Adressierung vorausgehen.
- BGH, 02.05.1990 - XII ZB 17/90
Überprüfung der postalischen Anschrift des Gerichts durch den Rechtsanwalt
Insbesondere muß er prüfen, ob die Rechtsmittelschrift vollständig ist, alle notwendigen Angaben (bei der Berufung: § 518 Abs. 2 ZPO) richtig enthält und an das richtige Gericht (§ 518 Abs. 1 ZPO) adressiert ist (s. zur zutreffenden Bezeichnung des Rechtsmittelgerichts Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81 - VersR 1981, 1126, 1127; vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 132/82 - FamRZ 1982, 1168; vom 12. November 1986 - IVb ZB 127/86 - VersR 1987, 486 f; vom 7. Oktober 1987 - IVb ZB 99/87 - VersR 1988, 251; vom 10. Januar 1990 - XII ZB 141/89 - NJW 1990, 990; BGH Beschlüsse vom 25. Juni 1986 - IVa ZB 8/86 - VersR 1986, 1209; vom 8. Oktober 1986 - IVa ZB 12/86 NJW-RR 1987, 319; BAG AP § 233 ZPO 1977 Nr. 6). - BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 127/86
Fristwahrung bei Eingang eines Schreibens in gemeinsamer Briefannahme der …
Vielmehr muß der Unterzeichnung durch den Prozeßbevollmächtigten stets eine eigene anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und richtige Adressierung vorausgehen (Senatsbeschluß vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 132/82 - BGH Beschluß vom 20. September 1978 - VIII ZB 18/78 = VersR 1978, 1159 m.w.N.).
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