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Rechtsprechung
   BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,5004
BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82 (https://dejure.org/1982,5004)
BGH, Entscheidung vom 13.10.1982 - IVb ZB 132/82 (https://dejure.org/1982,5004)
BGH, Entscheidung vom 13. Oktober 1982 - IVb ZB 132/82 (https://dejure.org/1982,5004)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Ablehnung eines Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Adressierung an ein falsches Gericht durch eine Bürokraft - Vertrauen eines Rechtsanwalts auf die ordnungsgemäße Ausführung von Fristen durch eine Bürokraft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1982, 1168
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 625/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumnis der …

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
    Hätte Rechtsanwalt H. dies getan, wäre noch rechtzeitig entdeckt worden, daß eine der gegebenen Weisung entsprechende Berufungsschrift von der Sekretärin nicht angefertigt worden war (vgl. auch Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81).
  • BAG, 15.02.1973 - 5 AZR 554/72

    Berufungsschrift - Bezeichnung des erstinstanzlichen Urteils - Bezeichnung des …

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1956, 590; 1958, 625; 1974, 168; 1978, 1159) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. NJW 1973, 1391) darf die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt, nicht eigenverantwortlich dem Büropersonal überlassen werden, sondern der Unterzeichnung muß eine anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und die richtige Adressierung vorausgehen.
  • BGH, 20.09.1978 - VIII ZB 18/78

    Zulässigkeit der Übertragung der Anfertigung einer Rechtsmittelschrift durch …

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1956, 590; 1958, 625; 1974, 168; 1978, 1159) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. NJW 1973, 1391) darf die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt, nicht eigenverantwortlich dem Büropersonal überlassen werden, sondern der Unterzeichnung muß eine anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und die richtige Adressierung vorausgehen.
  • BGH, 03.10.1973 - IV ZB 4/73

    Anwaltspflicht - Sorgfaltspflicht - Berufungsschrift - Unterzeichnung - …

    Auszug aus BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 132/82
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (vgl. VersR 1956, 590; 1958, 625; 1974, 168; 1978, 1159) und des Bundesarbeitsgerichts (vgl. NJW 1973, 1391) darf die Anfertigung einer Rechtsmittelschrift wegen der verfahrensrechtlichen Bedeutung, die ihr zukommt, nicht eigenverantwortlich dem Büropersonal überlassen werden, sondern der Unterzeichnung muß eine anwaltliche Überprüfung auf die Vollständigkeit und die richtige Adressierung vorausgehen.
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