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Rechtsprechung
   BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1989,4163
BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89 (https://dejure.org/1989,4163)
BGH, Entscheidung vom 06.12.1989 - IVb ZB 133/89 (https://dejure.org/1989,4163)
BGH, Entscheidung vom 06. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89 (https://dejure.org/1989,4163)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Verwerfung der Berufung mangels rechtzeitiger Begründung - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • FamRZ 1990, 390
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (13)

  • BGH, 29.04.1982 - I ZB 2/82

    Eindeutige Identifizierbarkeit der rechtsschutzsuchenden Person im anwaltlichen …

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    Dazu rechnen etwa die Anfertigung und die Adressierung der Rechtsmittelschrift (vgl. BGH VersR 1979, 863; 1982, 769), aber ebenso die hier in Frage stehende Berechnung einer in ihrem Ablauf möglicherweise durch die Gerichtsferien gehemmten Begründungsfrist.
  • BGH, 04.03.1980 - VI ZB 28/79

    Anfechtung eines Urteils mit dem Antrag auf Abänderung - Anforderungen an eine …

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    Dazu rechnen etwa die Anfertigung und die Adressierung der Rechtsmittelschrift (vgl. BGH VersR 1979, 863; 1982, 769), aber ebenso die hier in Frage stehende Berechnung einer in ihrem Ablauf möglicherweise durch die Gerichtsferien gehemmten Begründungsfrist.
  • BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 35/87

    Unterhaltsanspruch als Feriensache

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    Wenn die Gewährung von Unterhalt als Scheidungsfolge im Wege des Prozeßvergleichs geregelt wird, liegt regelmäßig - so auch hier - lediglich eine vertragliche Festlegung und Ausgestaltung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der Beklagten vor, die dessen Wesen nicht ändert (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 35/87 - FamRZ 1987, 1021 m.w.N.).
  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 157/82

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Berufungsfristversäumnis und …

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    An dieser Rechtsprechung, die auch der erkennende Senat vertritt (vgl. die Senatsbeschlüsse VersR 1983, 32, 33; 1983, 82, 83; 1986, 786) ist festzuhalten.
  • BGH, 04.07.1977 - II ZB 12/76

    Ein sich einem Scheckvorbehaltsurteil anschließendes Nachverfahren als …

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Berufungsbegründungsfrist durch die Gerichtsferien gehemmt wird, in der Kanzlei des Anwalts häufig vorkommt und der Anwalt über eine gut ausgebildete Hilfskraft verfügt, die zuverlässig arbeitet und dabei auch stichprobenartig überprüft wird (vgl. dazu BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 368; 1986, 574; 1987, 760, 761).
  • BGH, 15.01.1986 - VIII ZB 27/85

    Rechtsmittelbegründungsfrist - Büroangestellte - Sorgfaltspflicht - …

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Berufungsbegründungsfrist durch die Gerichtsferien gehemmt wird, in der Kanzlei des Anwalts häufig vorkommt und der Anwalt über eine gut ausgebildete Hilfskraft verfügt, die zuverlässig arbeitet und dabei auch stichprobenartig überprüft wird (vgl. dazu BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 368; 1986, 574; 1987, 760, 761).
  • BGH, 12.06.1969 - VII ZB 12/69
    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Berufungsbegründungsfrist durch die Gerichtsferien gehemmt wird, in der Kanzlei des Anwalts häufig vorkommt und der Anwalt über eine gut ausgebildete Hilfskraft verfügt, die zuverlässig arbeitet und dabei auch stichprobenartig überprüft wird (vgl. dazu BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 368; 1986, 574; 1987, 760, 761).
  • BGH, 28.07.1967 - II ZB 1/67

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer …

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Berufungsbegründungsfrist durch die Gerichtsferien gehemmt wird, in der Kanzlei des Anwalts häufig vorkommt und der Anwalt über eine gut ausgebildete Hilfskraft verfügt, die zuverlässig arbeitet und dabei auch stichprobenartig überprüft wird (vgl. dazu BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 368; 1986, 574; 1987, 760, 761).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZB 908/81

    Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumen der …

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    An dieser Rechtsprechung, die auch der erkennende Senat vertritt (vgl. die Senatsbeschlüsse VersR 1983, 32, 33; 1983, 82, 83; 1986, 786) ist festzuhalten.
  • BGH, 14.02.1975 - IV ZB 50/74

    Büropersonal - Fristnotierung - Prüfungs- und Hinweispflicht - …

    Auszug aus BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Berufungsbegründungsfrist durch die Gerichtsferien gehemmt wird, in der Kanzlei des Anwalts häufig vorkommt und der Anwalt über eine gut ausgebildete Hilfskraft verfügt, die zuverlässig arbeitet und dabei auch stichprobenartig überprüft wird (vgl. dazu BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 368; 1986, 574; 1987, 760, 761).
  • BGH, 14.01.1987 - VIII ZB 49/86

    Rechtsanwalt - Berufung - Scheckklage - Frist - Feriensache - Büropersonal - …

  • BGH, 12.03.1986 - IVb ZB 101/85

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich Berufungsfristversäumnis und …

  • BGH, 10.01.1979 - VIII ZB 57/78

    Frist - Berechnung - Gerichtsferien - Büroorganisation - Kontrolle

  • BGH, 24.01.1996 - XII ZB 184/95

    Abänderungsklagen gegen Unterhaltstitel als Feriensachen

    Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß Abänderungs- und Vollstreckungsgegenklagen, die sich gegen Titel über durch Ehe oder Verwandtschaft begründete gesetzliche Unterhaltsansprüche richten, dem § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG unterfallen und damit in aller Regel Feriensachen sind (vgl. insbes. Beschlüsse vom 17. Februar 1993 - XII ZB 10/93 - NJW-RR 1993, 643, vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 - NJW 1991, 2709, vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89 - FamRZ 1990, 390 und vom 26. März 1980 - IVb ZR 585/80 - NJW 1980, 1695).
  • BGH, 17.02.1993 - XII ZB 10/93

    Abänderungsklage als Feriensache

    Vielmehr ist anerkannt, daß Abänderungs- und Vollstreckungsgegenklagen, die sich gegen einen Unterhaltstitel i.S. von § 200 Abs. 2 Nr. 5 a GVG richten, Feriensachen sind (vgl. Senatsbeschluß FamRZ 1990, 390 f;… Johannsen/Henrich/Sedemund-Treiber Eherecht 2. Aufl. § 200 GVG Rdn. 3).
  • BGH, 24.04.1997 - VII ZB 42/96

    Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der …

    Kann jedoch der Fristablauf für die Berufungsbegründung durch die Gerichtsferien beeinflußt werden, hat der Rechtsanwalt persönlich das Ende der Begründungsfrist zu berechnen und für die rechtzeitige Vorlage der Sache zu sorgen (z.B. BGH, Beschlüsse vom 12. März 1986 - IVb ZB 101/85, VersR 1986, 786; vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89, FamRZ 1990, 390;… vom 19. Februar 1991 - VI ZB 2/91, BGHR ZPO § 233 Fristenberechnung 2;… vom 5. März 1991 - XI ZB 1/91, BGHR ZPO § 233 Feriensache 3; vom 8. Februar 1996 - IX ZB 95/95, NJW 1996, 1349).
  • BGH, 15.05.1991 - XII ZB 45/91

    Zulässigkeit einer Zwangsvollstreckung wegen nachehelichen Unterhalt - …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß dem Kanzleipersonal aber das allgemeine Verbot deutlich gemacht werden, vermeintlich durch die Gerichtsferien gehemmte und damit über einen Monat hinausreichende Begründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (s. nur Senatsbeschlüsse vom 18. Februar 1987 - IVb ZB 153/86 - NJW-RR 1987, 710, 711 und vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89 - FamRZ 1990, 390, 391, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 11.04.1990 - XII ZB 29/90

    Abänderungsklage auf Wegfall der Verpflichtung zur Zahlung monatlichen …

    Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Berufungsbegründungsfrist durch die Gerichtsferien gehemmt wird, in der Kanzlei des Anwalts häufig vorkommt und der Anwalt über eine gut ausgebildete Hilfskraft verfügt, die zuverlässig arbeitet und dabei auch stichprobenweise überprüft wird (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Dezember 1989 - IVb ZB 133/89 - FamRZ 1990, 390, 391 mit ausführlichen Nachweisen zur Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 1967).
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