Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 151/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1988,5276
BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 151/86 (https://dejure.org/1988,5276)
BGH, Entscheidung vom 21.09.1988 - IVb ZB 151/86 (https://dejure.org/1988,5276)
BGH, Entscheidung vom 21. September 1988 - IVb ZB 151/86 (https://dejure.org/1988,5276)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1988,5276) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 21.05.1980 - IVb ZB 580/80

    Rechtswirkungen der Beschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 151/86
    2. Der Verlust des Rechts zur Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung hat für einen Beteiligten auch den Verlust der weiteren Beschwerde gegen die - auf das Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten ergangene - Beschwerdeentscheidung zur Folge, sofern diese keine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zu seinen Ungunsten enthält (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1984 - IVb ZB 170/82 = FamRZ 1984, 670; vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 580/80 = FamRZ 1980, 773; ständige Rechtsprechung).

    Deren Rechtsmittelbefugnis ist nicht in dem Sinn ausgestaltet, daß sie unabhängig von den allgemeinen Regeln in jeder Lage des Verfahrens zur Korrektur fehlerhafter Entscheidungen Rechtsmittel einlegen könnten (Senatsbeschluß vom 21. Mai 1980 aaO).

  • BGH, 14.03.1984 - IVb ZB 170/82

    Weitere Beschwede eines weiteren Verfahrensbeteiligten gegen eine ihn nicht …

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 151/86
    2. Der Verlust des Rechts zur Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung hat für einen Beteiligten auch den Verlust der weiteren Beschwerde gegen die - auf das Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten ergangene - Beschwerdeentscheidung zur Folge, sofern diese keine Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung zu seinen Ungunsten enthält (Senatsbeschlüsse vom 14. März 1984 - IVb ZB 170/82 = FamRZ 1984, 670; vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 580/80 = FamRZ 1980, 773; ständige Rechtsprechung).

    Da sie das unterlassen hat, kann sie den auf die Beschwerde der Ehefrau ergangenen abändernden Beschluß des Oberlandesgerichts mit dem von ihr verfolgten Ziel ebensowenig angreifen, wie wenn das Oberlandesgericht die Beschwerde der Ehefrau zurückgewiesen, die amtsgerichtliche Entscheidung zum Versorgungsausgleich also nicht abgeändert hätte (vgl. Senatsbeschluß vom 14. März 1984 aaO).

  • BGH, 11.03.1981 - GSZ 1/80

    Kosten der Anschlußrevision bei Nichtannahme

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 151/86
    Die Kostenentscheidung trägt dem Umstand Rechnung, daß sich der Ehemann an ein von vornherein unzulässiges Hauptrechtsmittel angeschlossen hat (vgl. BGHZ 4, 229, 230, 240; 80, 146, 149).
  • BGH, 17.12.1951 - GSZ 2/51

    Unselbständige Anschlußrevision. Kosten

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 151/86
    Die Kostenentscheidung trägt dem Umstand Rechnung, daß sich der Ehemann an ein von vornherein unzulässiges Hauptrechtsmittel angeschlossen hat (vgl. BGHZ 4, 229, 230, 240; 80, 146, 149).
  • BGH, 12.11.1980 - IVb ZB 712/80

    Beteiligung des Trägers der gesetzlichen Rentenversicherung am Verfahren über den …

    Auszug aus BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 151/86
    5. Um dieses Ziel zu erreichen, hätte die WestLB jedoch bereits die Entscheidung des Amtsgerichts angreifen müssen, wozu sie nach § 20 Abs. 1 FGG grundsätzlich berechtigt war (vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 712/80 = FamRZ 1981, 132, 133).
  • BGH, 26.10.1994 - XII ZB 114/93

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage im Rahmen des Versorgungsausgleichs; …

    Denn da der Ehemann die Entscheidung des Familiengerichts zum Versorgungsausgleich nicht angefochten hatte, hat das nach der ständigen Rechtsprechung des Senats auch den Verlust der weiteren Beschwerde gegen die auf das Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten - hier der Ehefrau - ergangene Beschwerdeentscheidung zur Folge, soweit diese die erstinstanzliche Entscheidung nicht zu seinen Ungunsten geändert hat (vgl. Senatsbeschlüsse vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 580/80 - FamRZ 1980, 773; vom 14. März 1984 - IVb ZB 170/82 - FamRZ 1984, 670; vom 21. September 1988 - IVb ZB 151/86 - BGHR ZPO § 621e Abs. 2 Beschwerderecht, Verlust 2 und vom 21. Dezember 1988 - IVb ZB 87/88 - FamRZ 1989, 376, 377).
  • BGH, 15.01.1992 - XII ZB 112/90

    Auslegung des Begriffs "Betriebszugehörigkeit" im Rahmen des § 1587a Abs. 2 Nr. 3 …

    Da ein solcher Verlauf nicht auszuschließen ist, bedeutet die angefochtene Entscheidung für die ZVK eine Beschwer, deren Beseitigung sie mit der weiteren Beschwerde begehrt (vgl. Senatsbeschluß vom 21. September 1988 - IVb ZB 151/86 = BGHR ZPO § 621e Abs. 2 Beschwerderecht, Verlust 2; s. auch Senatsbeschluß BGHZ 92, 5, 12).
  • BGH, 21.12.1988 - IVb ZB 87/88

    Beschränkung der Rechtsmittelzulassung

    Der Verlust des Beschwerderechts gegen die erstinstanzliche Entscheidung hat für den Betroffenen auch den Verlust der weiteren Beschwerde gegen die - auf das Rechtsmittel eines anderen Verfahrensbeteiligten ergangene - Beschwerdeentscheidung zur Folge, soweit diese die erstinstanzliche Entscheidung nicht zu seinen Ungunsten ändert (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. außer dem genannten Beschluß vom 9. Juli 1986 die Beschlüsse vom 21. Mai 1980 - IVb ZB 580/80 - FamRZ 1980, 773, vom 14. März 1984 - IVb ZB 170/83 - FamRZ 1984, 670 und vom 21. September 1988 - IVb ZB 151/86 - zur Veröffentlichung vorgesehen in BGHR ZPO § 621 e Abs. 2, Beschwerderecht, Verlust).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht