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Rechtsprechung
   BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,1517
BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84 (https://dejure.org/1985,1517)
BGH, Entscheidung vom 27.02.1985 - IVb ZB 153/84 (https://dejure.org/1985,1517)
BGH, Entscheidung vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 (https://dejure.org/1985,1517)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Organisationsverschulden des Prozeßbevollmächtigten bei Fristversäumung - Zur Berücksichtigung von zu spät vorgebrachten Umständen für das Widereinsetzungsgesuch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1985, 502
 
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Wird zitiert von ... (32)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 12.02.1965 - IV ZR 231/63

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84
    Zwar kann ein Rechtsanwalt die Führung des Fristenkalenders und auch die Berechnung der üblichen, in seiner Praxis häufig vorkommenden Fristen seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen (vgl. BGHZ 43, 148 ff. m.w.N.), er muß aber durch geeignete allgemeine Anweisungen Vorkehrungen für einen verlässlichen, Fristversäumnisse möglichst vermeidenden Geschäftsgang treffen.
  • BGH, 07.05.1982 - V ZR 233/81

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung einer …

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84
    Da die Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO im Zeitpunkt der Beschwerdeeinlegung bereits abgelaufen war, ist die Nachschiebung des neuen Sachverhalts nicht zulässig; er muß außer Betracht bleiben (vgl. dazu BGH VersR 1981, 61; 1982, 802; 1984, 667).
  • BGH, 14.06.1978 - VIII ZB 6/78

    Wiedereinsetzung - Gesuch - Darlegungspflicht - Glaubhaftmachung - Umstände der …

    Auszug aus BGH, 27.02.1985 - IVb ZB 153/84
    Mit dem Wiedereinsetzungsgesuch sind innerhalb der Zweiwochenfrist des § 234 Abs. 1 ZPO grundsätzlich alle Umstände darzulegen und gegebenenfalls glaubhaft zu machen, die für die Frage von Bedeutung sind, auf welche Weise und durch wessen Verschulden es zu der Versäumung der Frist gekommen ist (vgl. BGH VersR 1978, 942).
  • BGH, 06.10.1993 - XII ZB 122/93

    Organisationspflichten des Rechtsanwalts; Notierung der Berufungsbegründungsfrist …

    Denn es entspricht ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß mit der Herausgabe der Rechtsmittelschrift zugleich das (voraussichtliche) Ende der Begründungsfrist festzuhalten ist (Senatsbeschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 - VersR 1985, 502, 503 m.w.N.).

    Jedenfalls ist zur ordnungsgemäßen Fristenbehandlung erforderlich, daß die mit der Herausgabe der Rechtsmittelschrift erfolgende vorläufige Eintragung des Fristendes nochmals überprüft und das tatsächliche Ende festgestellt wird, sei es durch (telefonische) Nachfrage bei Gericht oder durch Überprüfung aufgrund einer Eingangsmitteilung des Gerichts, da diese eine sichere Grundlage für die Fristenberechnung bildet (…BGH Urteil vom 19. November 1976 aaO.; Beschluß vom 9. März 1977 - VIII ZB 47/76 - VersR 1977, 573; Senatsbeschluß vom 27. Februar 1985 aaO.).

  • BGH, 05.03.1991 - XI ZB 1/91

    Pflicht des Rechtsanwalts zur persönlichen Berechnung der …

    Die Versäumung der rechtzeitigen Berufungsbegründung, für die keinerlei Fristen notiert worden sind, hat ihren Grund nicht allein in dem Fehlen einer Feststellung über das Fristende, sondern auch darin, daß für die Begründung keine Vorfrist (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 11. Juli 1962 - VIII ZB 18/62 - NJW 1962, 1865; Urteil vom 19. November 1976 - VI ME 36/75 [richtig: IV ZR 36/76 - d. Red.] - VersR 1977, 332, 333) notiert worden ist und deshalb für den Fall, daß die Eintragung des mutmaßlichen Endes der Begründungsfrist im Zeitpunkt der Absendung der Rechtsmittelschrift (vgl. dazu BGH, Beschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 - VersR 1985, 502, 503; Beschluß vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 158/87 - NJW 1988, 568) unterbleibt, die endgültige Feststellung der Begründungsfrist (vgl. BGH, Beschluß vom 15. März 1989 - IVb ZB 15/89 - VersR 1989, 645, 646) nicht gesichert war.
  • OVG Schleswig-Holstein, 30.04.2025 - 5 KS 6/24

    Entschuldigung bei anwaltlicher Versäumung einer sich nach dem UmwRG bemessenden …

    Der Prozessbevollmächtigte muss in einem solchen Fall durch geeignete allgemeine Anweisungen Vorkehrungen für einen verlässlichen, Fristversäumnisse möglichst vermeidenden Geschäftsgang treffen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 -, juris Rn. 7).

    Dass bei Fristen, deren Lauf mit dem Eingang eines Schriftsatzes beim Gericht beginnt, die gerichtliche Mitteilung über das Eingangsdatum nicht abgewartet werden darf, war im Übrigen schon vor Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs anerkannt (vgl. zu § 519 Abs. 2 Satz 2 ZPO a.F.: BGH, Beschluss vom 27. Februar 1985, a.a.O.).

  • BGH, 20.05.1992 - XII ZB 43/92

    Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs verlangt eine zuverlässige Organisation der Fristenkontrolle in der Kanzlei eines Rechtsanwalts die Anweisung, bereits bei oder alsbald nach der Einreichung einer Berufungsschrift das mutmaßliche Ende der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender zu vermerken und diesen Vermerk später, wenn das genaue Eingangsdatum der Berufungsschrift durch die gerichtliche Eingangsbestätigung bekannt wird, zu überprüfen und ggf. zu korrigieren (vgl. Senatsbeschlüsse vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 - VersR 1985, 502 …und vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 158/87 - BGHR ZPO § 233 Fristenkontrolle 6).
  • BGH, 27.09.1989 - IVb ZB 73/89

    Prozessbevollmächtigte - Büropersonal - Eigenmächtiges Ändern von eingetragenen …

    Zwar können unklare Angaben bis zur Entscheidung über das Gesuch noch erläutert und unvollständige ergänzt werden, insbesondere dann, wenn das Gericht insoweit gemäß § 139 ZPO hätte rückfragen müssen (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 = VersR 1985, 502).
  • BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 158/87

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß die Frist zur Begründung eines Rechtsmittels, die mit dem Eingang der Rechtsmittelschrift bei dem angerufenen Gericht beginnt, alsbald "bei" oder alsbald "nach" der Einreichung (Absendung) der Rechtsmittelschrift im Fristenkalender vermerkt werden; wenn später eine gerichtliche Mitteilung des genauen Eingangsdatums eingeht, ist ein solcher Vermerk zu überprüfen und ggf. zu korrigieren (Senatsbeschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 152/84 - VersR 1985, 502 m.w.N.; siehe insbesondere auch BGH Beschluß vom 9. Mai 1984 - VIII ZB 7/84 - VersR 1984, 666, 667).
  • BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 39/87

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Zwar können bis zur Entscheidung über das Gesuch unklare Angaben noch erläutert und unvollständige ergänzt werden, insbesondere dann, wenn das Gericht insoweit gemäß § 139 ZPO hätte rückfragen müssen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 = VersR 1985, 502).
  • BAG, 16.11.1992 - 3 AZR 393/92

    Versäumung der Revisionsbegründungsfrist, Anwaltsverschulden

    Geht man davon aus, daß ein Rechtsanwalt die Überprüfung und Berechnung der üblichen, in seiner Praxis häufig vorkommenden Fristen seinem gut ausgebildeten und sorgfältig überwachten Büropersonal überlassen darf (so BGHZ 43, 148 ff. = AP Nr. 43 zu § 233 ZPO; einschränkend aber BAGE 26, 384 [BAG 27.11.1974 - 2 AZR 408/74] = AP Nr. 68 zu § 233 ZPO), so muß der Rechtsanwalt jedenfalls durch geeignete allgemeine Anweisungen Vorkehrungen treffen, um eine Überprüfung der Fristen sicherzustellen und Fristversäumnisse zu vermeiden (vgl. BGH Beschluß vom 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84 - VersR 1985, 502).
  • BAG, 06.02.1997 - 2 AZR 192/96

    Krankheitsbedingte Kündigung nach langanhaltender Arbeitsunfähigkeit - …

    Die Klägerin hat ferner durch entsprechende eidesstattliche Versicherungen glaubhaft gemacht, daß ihr Prozeßbevollmächtigter durch geeignete allgemeine Anweisungen Vorkehrungen getroffen hat, um eine Überprüfung der Fristen sicherzustellen und Fristversäumnisse zu vermeiden (vgl. BGH Beschluß vom 27. Februar 1985 - IV b ZB 153/84 - VersR 1985, 502).
  • BGH, 19.03.1998 - IX ZB 3/98

    Anforderungen an die Organisation der Führung des Fristenbuchs

    Andererseits ist die Frist regelmäßig zeitnah einzutragen (BGH, Beschl. v. 27. Februar 1985 - IVb ZB 153/84, VersR 1985, 502, 503).
  • BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 15/89

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZB 102/85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

  • OVG Hamburg, 26.10.2022 - 6 Bf 137/22

    Wiedereinsetzung in eine versäumte Frist; Beaufsichtigung des anwaltlichen …

  • BGH, 18.12.1997 - X ZB 20/97

    Anforderungen an die Büroorganisation bei der Berechnung von …

  • BGH, 30.07.1997 - IV ZB 12/97

    Berechnung und Eintragung der Berufungsbegründungsfrist im Fristenkalender

  • BGH, 21.02.1990 - VIII ZB 5/90
  • BGH, 03.06.1987 - VIII ZB 9/87

    Rechtsanwalt - Anweisung - Büropersonal - Rechtsmittelfrist

  • BGH, 05.06.1991 - XII ZB 27/91

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Fristversäumung - …

  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 114/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …

  • BGH, 13.03.1997 - V ZB 30/96

    Zum Erlass eines Mahnbescheides - Einspruch gegen einen Vollstreckungsbescheid - …

  • BGH, 28.03.1996 - V ZB 2/96

    Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand nach Versäumung der Berufungsfrist - …

  • BGH, 25.01.1996 - V ZB 34/95

    Pflicht des erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten zur Vergewisserung …

  • BGH, 06.07.1988 - IVa ZB 16/88

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …

  • BGH, 28.05.1986 - IVb ZB 130/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Begründungsfrist - …

  • BGH, 14.05.1986 - IVb ZB 40/86

    Vereinbarung einer nachehelichen Unterhaltsrente durch Prozessvergleich - Antrag …

  • BGH, 19.12.1996 - V ZB 29/96

    Ablehnung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei fehlerhafter Ermittlung …

  • BGH, 01.12.1993 - IV ZB 21/93

    Sofortige Beschwerde gegen die Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrags - …

  • BGH, 23.09.1992 - VIII ZB 23/92

    Mitteilung des Bezirksgerichts über den Eingang des Schriftsatzes zur …

  • BGH, 20.03.1991 - VIII ZR 165/90

    Revision gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aufgrund …

  • BGH, 03.02.1988 - IVb ZB 211/87
  • OLG München, 18.02.1993 - 12 UF 1395/92

    Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Anwaltsverschuldens

  • BGH, 07.10.1986 - VI ZB 11/86

    Zurechnung eines Organisationsverschulden des Prozessbevollmächtigten - Notierung …

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