Rechtsprechung
| BGH, 06.02.1985 - IVb ZB 156/84 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zahlung erhöhter Unterhaltsleistungen aus Prozessvergleich - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfris - Verschulden des Prozessbevollmächtigten - Fehlerhafte Ausrechnung der richtig angewiesenen Begründungsfrist - ...
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- BGH, 01.10.1981 - III ZB 18/81
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - IVb ZB 156/84
Bei der Fristenkontrolle in diesem Stadium der Sachbearbeitung handelte es sich nicht mehr um eine routinemäßige Büroangelegenheit, von der sich der Rechtsanwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgaben freihalten darf, sondern um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozeßhandlung, die zum Aufgabenbereich des Anwalts selbst gehört (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1981 - VII ZR 73/80 - VersR 1981, 459, 560 - und vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - VersR 1982, 71 - sowie Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 70/83 - nicht veröffentlicht). - BGH, 15.01.1981 - VII ZR 73/80
Berufungsbegründungsfrist - Gerichtsferien - Anwalt - Prozeßhandlung - …
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - IVb ZB 156/84
Bei der Fristenkontrolle in diesem Stadium der Sachbearbeitung handelte es sich nicht mehr um eine routinemäßige Büroangelegenheit, von der sich der Rechtsanwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgaben freihalten darf, sondern um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozeßhandlung, die zum Aufgabenbereich des Anwalts selbst gehört (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1981 - VII ZR 73/80 - VersR 1981, 459, 560 - und vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - VersR 1982, 71 - sowie Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 70/83 - nicht veröffentlicht). - BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 70/83
Anforderungen an die anwaltliche Fristenkontrolle bei der Vorbereitung …
Auszug aus BGH, 06.02.1985 - IVb ZB 156/84
Bei der Fristenkontrolle in diesem Stadium der Sachbearbeitung handelte es sich nicht mehr um eine routinemäßige Büroangelegenheit, von der sich der Rechtsanwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgaben freihalten darf, sondern um die gebotene Prüfung einer Zulässigkeitsvoraussetzung der beabsichtigten Prozeßhandlung, die zum Aufgabenbereich des Anwalts selbst gehört (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, vgl. Beschlüsse vom 15. Januar 1981 - VII ZR 73/80 - VersR 1981, 459, 560 - und vom 1. Oktober 1981 - III ZB 18/81 - VersR 1982, 71 - sowie Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 70/83 - nicht veröffentlicht).
- BGH, 12.11.1986 - IVb ZB 119/86
Berufung - Berufungsfrist - Rechtsanwalt - Rechtsmitteleinlegung
Bei der Fristenkontrolle in diesem Stadium der Sachbearbeitung handelte es sich nicht mehr um eine routinemäßige Büroarbeit, von der sich der Rechtsanwalt im Interesse seiner eigentlichen Aufgaben freihalten darf, sondern um die gebotene Feststellung einer gesetzlichen Voraussetzung, von der die Zulässigkeit der beabsichtigten Prozeßhandlung abhängt; sie gehört zum eigenen Aufgabenbereich des Anwalts (std. Rspr., vgl. BGH VersR 1985, 269 und 552 m.w.N.; s.a. die nichtveröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 70/83 - und vom 6. Februar 1985 - IVb ZB 156/84 -).
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