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| BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 167/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwerfung einer weiteren Beschwerde - Statthaftigkeit einer weiteren Beschwerde gegen einen Beschluss eines Amtsgerichts über die Zwangsgeldfestsetzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Nürnberg, 07.11.1986 - 11 WF 3443/86
- BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 167/86
- BGH, 17.12.1986 - IV ZB 167/86
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.09.1980 - IVb ZB 565/80
Festsetzung eines Zwangsgeldes - Durchsetzung einer Auskunftsanordnung - …
Auszug aus BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 167/86
Das Rechtsmittel ist unstatthaft, weil es sich bei dem Beschluß des Amtsgerichts über die Zwangsgeldfestsetzung, der dem Beschwerdeverfahren zugrundeliegt, nicht um eine Endentscheidung im Sinne des § 621 e Abs. 1 ZPO handelt, die nach Maßgabe des § 621 e Abs. 2 ZPO einer weiteren Beschwerde zugänglich wäre (Senatsbeschluß vom 17. September 1980 - IVb ZB 565/80 - FamRZ 1981, 25). - BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 58/84
Versorgungsausgleichsverfahren als Folgesache zum Scheidungsverfahren - Frist zur …
Auszug aus BGH, 17.12.1986 - IVb ZB 167/86
An dieser Rechtslage hat sich durch die Erweiterung der Auskunftspflichten gemäß § 11 des am 1. April 1983 in Kraft getretenen Gesetzes zur Regelung von Härten im Versorgungsausgleich nichts geändert (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 58/84 - nicht veröffentlicht).
- BGH, 04.12.2002 - XII ZB 12/00
Anfechtung von Entscheidungen in Verfahren zur Regelung des Versorgungsausgleichs
Gegen Neben- und Zwischenentscheidungen ist eine weitere Beschwerde dagegen nicht statthaft (vgl. z.B. Senatsbeschlüsse vom 17. Dezember 1986 - IVb ZB 167/86 - BGHR ZPO § 621 e Abs. 1 Endentscheidung 1;… vom 12. Mai 1989 - IVb ZB 31/89 - BGHR ZPO § 621 e Abs. 2 selbständige Familiensache 1).
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