Rechtsprechung
| BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82 |
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- Wolters Kluwer
Bewertung eines ehezeitlich erworbenen Teils der Anwartschaft eines Ehemanns in der gesetzlichen Rentenversicherung als fiktiv errechnetes Altersruhegeld oder als tatsächlich gezahlte Erwerbsunfähigkeitsrente
- Deutsche Rentenversicherung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
Bewertung einer Erwerbsunfähigkeitsrente
Papierfundstellen
- MDR 1985, 560
- FamRZ 1985, 688
Wird zitiert von ... (25) Zitiert selbst (6)
- BGH, 11.04.1984 - IVb ZB 876/80
Einbeziehung einer Erwerbsunfähigkeitsrente in den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82
Bezieht ein Ehegatte am Ende der Ehezeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente und ist deren Zahlbetrag nach den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 11. April 1984 (IVb ZB 876/80 - FamRZ 1984, 673) für den Versorgungsausgleich maßgebend, so ist auch für die Berechnung des Ehezeitanteils nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 BGB i.V. mit § 1304 Abs. 2 RVO, § 83 Abs. 2 AVG das Verhältnis der Werteinheiten aus der Berechnung der gezahlten Rente zu bilden.Bei der Bewertung des ehezeitlich erworbenen Teils der Anwartschaft des Ehemannes in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Oberlandesgericht zutreffend nicht von einem fiktiv errechneten Altersruhegeld ausgegangen, sondern von der höheren, bei Ehezeitende tatsächlich gezahlten Erwerbsunfähigkeitsrente (monatlich 665, 80 DM), mit deren Entziehung schon wegen des Alters des Ehemannes nicht mehr zu rechnen war und die im Falle der Umwandlung in das Altersruhegeld gemäß § 1254 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit § 1253 Abs. 2 Satz 5 RVO besitzgeschützt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 504/80 - FamRZ 1982, 33, 35 f. - und vom 11. April 1984 - IVb ZB 876/80 - FamRZ 1984, 673).
Ob Entsprechendes gilt, wenn es sich - wie hier - bei der bereits gezahlten und für den Versorgungsausgleich maßgebenden Rente um eine solche wegen Erwerbsunfähigkeit handelt, ist in dem Beschluß vom 11. April 1984 a.a.O. offengelassen worden.
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …
Auszug aus BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82
Maßgebend ist in derartigen Fällen das tatsächlich gezahlte Ruhegehalt; es wird nach dem Verhältnis des in der Ehezeit verbrachten Teils der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu der insgesamt zurückgelegten - beide begrenzt durch die vorzeitige Pensionierung - in den Versorgungsausgleich einbezogen (BGHZ 82, 66). - BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82
Der Ausgleichsbetrag nach Art. 2 § 2 Abs. 1 des 2. HStruktG ist nicht in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einzubeziehen (Senatsbeschluß vom 1. Februar 1984 - IVb ZB 49/83 - BGHZ 90, 52 - FamRZ 1984, 565).
- BGH, 01.12.1982 - IVb ZB 532/81
Berechnung des Versorgungsausgleichs in den Fällen des Ruhens gemäß BeamtVG § 55 …
Auszug aus BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82
Diesen Rechtsgrundsätzen sowie der ständigen Senatsrechtsprechung zur Art der Ruhensberechnung nach § 1587 a Abs. 6 Halbs. 2 BGB i.V. mit § 55 BeamtVG (Beschlüsse vom 1. Dezember 1982 - IVb ZB 532/81 - FamRZ 1983, 358 - und vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 794/81 - FamRZ 1983, 1005) entspricht eine neue Auskunft, die die Deutsche Bundesbahn am 10. Mai 1983 erteilt hat. - BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 504/80
Berücksichtigung am Ehezeitende bereits gezahlter Altersrente beim …
Auszug aus BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82
Bei der Bewertung des ehezeitlich erworbenen Teils der Anwartschaft des Ehemannes in der gesetzlichen Rentenversicherung ist das Oberlandesgericht zutreffend nicht von einem fiktiv errechneten Altersruhegeld ausgegangen, sondern von der höheren, bei Ehezeitende tatsächlich gezahlten Erwerbsunfähigkeitsrente (monatlich 665, 80 DM), mit deren Entziehung schon wegen des Alters des Ehemannes nicht mehr zu rechnen war und die im Falle der Umwandlung in das Altersruhegeld gemäß § 1254 Abs. 2 Satz 2 i.V. mit § 1253 Abs. 2 Satz 5 RVO besitzgeschützt ist (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 504/80 - FamRZ 1982, 33, 35 f. - und vom 11. April 1984 - IVb ZB 876/80 - FamRZ 1984, 673). - BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 794/81
Zugewinnausgleich bei Zusammentreffen einer beamtenrechtlichen Versorgung mit …
Auszug aus BGH, 13.03.1985 - IVb ZB 169/82
Diesen Rechtsgrundsätzen sowie der ständigen Senatsrechtsprechung zur Art der Ruhensberechnung nach § 1587 a Abs. 6 Halbs. 2 BGB i.V. mit § 55 BeamtVG (Beschlüsse vom 1. Dezember 1982 - IVb ZB 532/81 - FamRZ 1983, 358 - und vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 794/81 - FamRZ 1983, 1005) entspricht eine neue Auskunft, die die Deutsche Bundesbahn am 10. Mai 1983 erteilt hat.
- OLG Schleswig, 10.03.2021 - 15 UF 52/19
Ermittlung des Versorgungsausgleichs unter Berücksichtigung der Vollrente wegen …
Die (ältere) Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, wonach in den Fällen, in denen ein Ehegatte am Ende der Ehezeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, mit deren Entziehung nicht mehr zu rechnen ist, für die Ermittlung des Wertunterschiedes im Rahmen des Versorgungsausgleichs von dem tatsächlichen Zahlbetrag der Erwerbsunfähigkeitsrente auszugehen ist, wenn dieser das fiktiv errechnete Altersruhegeld übersteigt (BGH, FamRZ 1985, 688; FamRZ 1984, 673; FamRZ 1982, 33), betrifft Fälle, in denen der Bezug einer Vollrente bis zur abschließenden gerichtlichen Entscheidung noch nicht begonnen hatte.Die Frage, ob beim Bezug einer Altersrente im unmittelbaren Anschluss an eine besitzgeschützte Erwerbsminderungsrente die Berechnung des Ehezeitanteils und des Ausgleichswerts auf Grundlage der tatsächlich bezogenen Altersrente zu erfolgen hat oder auf Grundlage der zuvor bezogenen Erwerbsminderungsrente, ist aus Sicht des Senats höchstrichterlich noch nicht entschieden, insbesondere nicht durch die früheren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14. Oktober 1981 (FamRZ 1982, 33), 11. April 1984 (FamRZ 1984, 673) und 13. März 1985 (FamRZ 1985, 688).
- OLG Frankfurt, 09.04.2020 - 4 UF 46/19
Versorgungsausgleich: Wertausgleich eines betrieblichen Anrechts aus …
Wegen des sich aus § 88 Abs. 1 Satz 2 SGB VI ergebenden Besitzschutzes, der gemäß § 5 Abs. 2 Satz 2 VersAusglG auf die Ehezeit zurückwirkt, sind der Ermittlung des Ehezeitanteils beim Antragsgegner nunmehr die der Erwerbsminderungsrente zu Grunde liegenden Entgeltpunkte zu Grunde zu legen (vgl. BGH, FamRZ 1985, 688 zur Vorgängerregelung der §§ 1254 Abs. 2, 1253 Abs. 2 Satz 5 RVO). - BGH, 04.09.2002 - XII ZB 46/98
Berücksichtigung von Änderungen des für die Versorgung eines Ehegatten …
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senates (vgl. BGHZ 90, 52, 57 ff. - zum 2. Gesetz zur Verbesserung der Haushaltsstruktur vom 22. Dezember 1981 für Fälle des gleichzeitigen Bezuges von Beamtenversorgung und Rente; Beschluß vom 9. Februar 2000 - XII ZB 24/96 - FamRZ 2000, 748, 749; Beschluß vom 10. September 1997 - XII ZB 35/95 - FamRZ 1998, 94, 96; Beschluß vom 28. September 1994 - XII ZB 178/93 - FamRZ 1995, 27 - zur Ruhegehaltsfähigkeit der sogenannten Polizeizulage; Beschluß vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 58/91 - NJW 1993, 465, 466 - zur Regelaltersrente der gesetzlichen Rentenversicherung ab 1992; Beschluß vom 7. Oktober 1992 - XII ZB 5/91 - FamRZ 1993, 414 - zum Beamtenversorgungsgesetz 1992; Beschluß vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, 1149 ff. - zur Nachversicherung eines Beamten in der gesetzlichen Rentenversicherung; Beschluß vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 56/85 - FamRZ 1986, 449, 450 - zum Hinterbliebenenrenten- und Erziehungszeitengesetz (hier: Kindererziehungszeiten); Beschluß vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 728/81 - FamRZ 1986, 447 f.- zum Rentenanpassungsgesetz 1977; Beschluß vom 27. März 1985 - IVb ZB 789/81 - FamRZ 1985, 687; Beschluß vom 13. März 1985 - IVb ZB 169/82 - FamRZ 1985, 688, 689; Beschluß vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 67/83 - FamRZ 1984, 992, 993 - zum örtlichen Sonderzuschlag für Berlin; Beschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 842/81 - FamRZ 1983, 1003, 1004;… zustimmend die Literatur, vgl. nur: Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht 3. Aufl. § 1587 BGB Rdn. 38;… MünchKomm/Dörr BGB 3. Aufl. § 1587 Rdn. 18;… Soergel/Lipp 13. Aufl. § 1587 Rdn. 25 f.;… Staudinger/Eichenhofer 13. Aufl. § 1587 Rdn. 46) ist für die Regelung des Versorgungsausgleichs das zur Zeit der Entscheidung geltende Recht anzuwenden, sofern es nach seinem zeitlichen Geltungswillen auch das ehezeitlich erworbene Versorgungsanrecht umfaßt.
- BGH, 15.10.1996 - XII ZB 225/94
Versorgungsausgleich bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsrente
In diesen Fallen war für die Berechnung des Ehezeitanteils das Verhältnis der Werteinheiten aus der Berechnung der gezahlten Rente zu bilden (Senatsbeschlüsse vom 13. März 1985 - IVb ZB 169/82 - FamRZ 1985, 688 …und vom 25. Juni 1986 - IVb ZB 2/84 - BGHR BGB § 1587a Abs. 2 Nr. 2 Erwerbsunfähigkeitsrente 1). - BGH, 07.10.1992 - XII ZB 58/91
Stichtag für die Zugrundelegung der Regelaltersrente nach neuen Rentenrecht bei …
Der Senat hat wiederholt ausgesprochen, daß das zur Zeit der Entscheidung geltende Recht anzuwenden ist, soweit es nach seinem zeitlichen Geltungswillen den fraglichen Sachverhalt erfaßt, auch wenn die Rechtsänderung erst nach dem Ehezeitende eingetreten ist (BGHZ 90, 52 ff.; Senatsbeschlüsse vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 67/83 FamRZ 1984, 992; vom 13. März 1985 - IVb ZB 169/82 FamRZ 1985, 688; vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 728/81 FamRZ 1986, 447). - BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 2/84
Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit …
Für diesen Fall wäre nach der Rechtsprechung des Senats im Versorgungsausgleich nicht von dem fiktiven Altersruhegeld, sondern von der höheren, nach § 31 Abs. 2 i.V.m. § 30 Abs. 2 Satz 5 AVG besitzgeschützten Erwerbsunfähigkeitsrente auszugehen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 504/80 - FamRZ 1982, 33, 35 f., vom 11. April 1984 - IVb ZB 876/80 - FamRZ 1984, 673 und vom 13. März 1985 - IVb ZB 169/82 - FamRZ 1985, 688, 689).Vielmehr ist auch für die Berechnung des Ehezeitanteils nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 BGB i.V.m. § 83 Abs. 2 AVG das Verhältnis der Werteinheiten aus der Berechnung der gezahlten Rente zu bilden (Senatsbeschluß vom 13. März 1985 a.a.O. S. 689).
- BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 112/84
Voraussetzungen eines Härtefalls
Wenn ein bei Ehezeitende bereits gezahltes Altersruhegeld das fiktiv errechnete übersteigt und deshalb im Rahmen des Versorgungsausgleichs von dem tatsächlichen Rentenzahlbetrag auszugehen ist, muß auch für die Berechnung des Ehezeitanteils das Verhältnis der Werteinheiten aus der Berechnung der gezahlten Rente gebildet werden (Senatsbeschlüsse vom 11. April 1984 - IVb ZB 876/80 - FamRZ 1984, 673, und vom 13. März 1985 - IVb ZB 169/82 - FamRZ 1985, 688, 689). - BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 213/87
Einbeziehung einer EU-Rente in den Versorgungsausgleich
Wie der Senat in dem Beschluß vom 13. März 1985 (IVb ZB 169/82 = FamRZ 1985, 688, 689) zur Berechnung des Ehezeitanteils einer Erwerbsunfähigkeitsrente entschieden hat, ist für den Fall, daß ein Ehegatte am Ende der Ehezeit eine Erwerbsunfähigkeitsrente bezieht, deren Zahlbetrag nach den Grundsätzen der Senatsentscheidung vom 11. April 1984 aaO. für den Versorgungsausgleich maßgebend ist, auch für die Berechnung des Ehezeitanteils nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 2 BGB in Verbindung mit § 1304 Abs. 2 RVO, § 83 Abs. 2 AVG das Verhältnis der Werteinheiten aus der Berechnung der gezahlten Rente zu bilden. - OLG Saarbrücken, 15.12.2010 - 6 UF 115/10
Versorgungsausgleich: Berechnungsgrundlage bei Bezug einer …
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der sich der Senat anschließt, ist dann, wenn ein Ehegatte eine Erwerbsminderungsrente bezieht, mit deren Entziehung nicht mehr zu rechnen ist, eine fiktive Regelaltersrente zu errechnen; wenn die Erwerbsminderungsrente die fiktive Altersrente übersteigt, ist der auf der Grundlage der Erwerbsminderungsrente zu ermittelnde Ehezeitanteil maßgeblich (BGH, NJW 1997, 315; FamRZ 1985, 688; FamRZ 1984, 673; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1256). - OLG Düsseldorf, 20.10.1987 - 5 UF 74/87 In den bisher von der Rechtsprechung entschiedenen Fällen, in welchen der höhere Zahlbetrag der Erwerbsunfähigkeitsrente statt des fiktiven Altersruhegeldes dem Ausgleich zugrunde gelegt wurde, hatten die Empfänger der Erwerbsunfähigkeitsrente am Ende der Ehezeit das 55. Lebensjahr bereits vollendet (vgl. BGH FamRZ 1982, 33 = BGHF 2, 826; 1984, 673 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 10 = BGHF 4, 288; 1985, 688 = EzFamR BGB § 1587a Nr. 15 = BGHF 4, 880).
An der vorstehenden Beurteilung ändert auch nichts, daß wegen der unterschiedlichen Bewertung der Beitragszeiten vor Beginn der Ehezeit der Ehezeitanteil nach § 83 Abs. 2 AVG bei Anwendung des bereinigten Zahlbetrages der Erwerbsunfähigkeitsrente höher ausfiele als bei Anwendung des fiktiven Altersruhegeldes, denn die im Rahmen des § 83 Abs. 2 AVG zu berücksichtigenden Werteinheiten müssen mit dem im Rahmen des § 83 Abs. 1 AVG als maßgeblich angesehenen Rentenbetrag korrespondieren (vgl. BGH FamRZ 1985, 688 ff = EzFamR BGB § 1587a Nr. 15 = BGHF 4, 880).
- BGH, 07.10.1992 - XII ZB 5/91
Berücksichtigung der geänderten Grundlagen für die Berechnung eines …
- BGH, 13.10.1993 - XII ZB 138/91
Neuermittlung der Versorgungsrente aus der Zusatzversorgung des öffentlichen …
- OLG Brandenburg, 08.03.2007 - 10 UF 85/06
Versorgungsausgleich: Zulässigkeit der Wiederaufnahme eines ausgesetzten …
- BGH, 15.03.1989 - IVb ZB 49/86
Einbeziehung einer EU-Rente in den Versorgungsausgleich
- BGH, 12.10.1988 - IVb ZB 129/86
Einbeziehung einer nach Ende der Ehezeit bewilligten Invaliditätsrente
- OLG Brandenburg, 13.08.2006 - 15 UF 43/06
Versorgungsausgleich: Bewertung und Übertragung einer Leibrente aus …
- OLG Brandenburg, 20.11.2006 - 9 UF 126/05
Versorgungsausgleich nach ergangenen Rentenbescheiden
- OLG München, 19.06.1996 - 2 UF 917/94
Einbeziehung einer betrieblichen Versorgungsanwartschaft gegenüber dem …
- OLG Saarbrücken, 30.03.1993 - 9 UF 25/93
Wirkung einer rückwirkenden Steigerung von Dienst- und Versorgungsbezügen auf …
- OLG Hamm, 11.07.1986 - 7 UF 623/85
Entfernung aus dem Beamtenverhältnis; Auszugleichende Versorgungsanrechte; …
- OLG Hamm, 19.05.1999 - 11 UF 160/98
Wirkungen und Rechtskraft eines auf negative Feststellungsklage im Unterhalts...
- OLG Koblenz, 03.03.1987 - 11 UF 516/86
- OLG Frankfurt, 17.09.1986 - 2 UF 305/85
- BGH, 18.09.1985 - IVb ZR 396/81
Versorgungsausgleich nach Ehescheidung - Versorgungsausgleich im Wege des …
- AG Lahnstein, 18.08.1986 - 5 F 126/85
Durchführung von Versorgungslastenausgleich als Scheidungsfolge
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