Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×

Rechtsprechung
   BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 179/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12641
BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 179/82 (https://dejure.org/1983,12641)
BGH, Entscheidung vom 16.03.1983 - IVb ZB 179/82 (https://dejure.org/1983,12641)
BGH, Entscheidung vom 16. März 1983 - IVb ZB 179/82 (https://dejure.org/1983,12641)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,12641) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Abänderung eines Unterhaltsvergleichs - Sofortige Beschwerde gegen die Versagung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Zurechnung des Organisationsverschuldens des Prozessbevollmächtigten

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 22.09.1977 - IV ZB 14/77

    Verschulden an der Versäumung der Berufungsfrist durch Verschulden der …

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 179/82
    Nach einer im Verfahren der sofortigen Beschwerde vorgelegten ergänzenden eidesstattlichen Versicherung (vgl. insoweit BGH Beschluß vom 22. September 1977 - IV ZB 14/77 - VersR 1977, 1099, 1100) des Rechtsanwalts D. vom 27. Januar 1983 werden in der Kanzlei der Rechtsanwälte S. und D. die Fristen jeweils von dem Rechtsanwalt berechnet und entweder auf der Handakte selbst oder auf einem mit einer Büroklammer an der Akte befestigten roten Zettel vermerkt.
  • BGH, 09.07.1957 - IV ZB 123/57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 179/82
    Nimmt er die Handakte nach Einlegung des Rechtsmittels vor Eintragung der Rechtsmittelbegründungsfrist aus dem Geschäftsgang, muß er die Einhaltung der Begründungsfrist selbst im Auge behalten (BGH Beschluß vom 9. Juli 1957 - IV ZB 123/57 - LM ZPO § 233 Nr. 78).
  • OLG Nürnberg, 08.08.1975 - 1 U 54/75
    Auszug aus BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 179/82
    Der Rechtsanwalt muß dafür Sorge tragen, daß nach der Einlegung eines Rechtsmittels sogleich die Rechtsmittelbegründungsfrist im Fristenkalender eingetragen und diese Eintragung durch einen Erledigungsvermerk in der Handakte gekennzeichnet wird (…s. Baumbach/Lauterbach/Hartmann ZPO 41. Aufl. § 233 Anm. 4 unter "Rechtsanwalt, Aktenvermerk"; OLG Nürnberg OLGZ 1976, 117, 119).
  • BGH, 27.11.1985 - IVb ZB 102/85

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Denn nur bei einer solchen Handhabung kann die - notwendige - Eintragung im Fristenkalender ihren Sicherungszweck erfüllen (Senatsbeschlüsse vom 22. Mai 1985 - IVb ZB 7/85 - m.w.N. und vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 179/82 = VersR 1983, 270).
  • BGH, 22.05.1985 - IVb ZB 7/85

    Verwerfung einer Berufung mangels Begründung - Zurechnung des Verschuldens …

    Der Eintrag des Fristendes im Fristenkalender kann seinen Sicherungszweck nur erfüllen, wenn er beachtet und erst gelöscht wird, sobald die fristgebundene Handlung tatsächlich erfolgt, das erforderliche Schreiben also gefertigt und zumindest postfertig gemacht worden ist (vgl. Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 179/82 - VersR 1983, 270; BGH Beschlüsse vom 28. Februar 1980 - III ZB 2/80 - VersR 1980, 554 und vom 22. März 1983 - VI ZB 1/83 - VersR 1983, 589).
  • BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 158/88

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der …

    Wenn das Berufungsgericht danach auch von zutreffenden rechtlichen Grundsätzen ausgegangen ist (vgl. auch Senatsbeschlüsse vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 179/82 - VersR 1983, 270 und vom 27. November 1985 - IVb ZB 102/85 - VersR 1986, 365), kann der daraus gefolgerte Schuldvorwurf zumindest nach den Ergänzungen des Vortrags, die der Kläger zulässigerweise im Beschwerdeverfahren gegeben hat (vgl. BGHZ 2, 342, 345), hier nicht aufrecht erhalten werden.
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 114/85

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Versäumung der Berufungsbegründungsfrist …

    Solange die Verlängerung der Frist nicht gesichert war, mußte spätestens auf diesen Tag eine genaue Frist zur Wiedervorlage der Akten im Fristenkalender notiert sein, und diese durfte nicht gelöscht werden, bevor die fristgebundene Handlung tatsächlich erfolgt, das erforderliche Schreiben also gefertigt und zumindest postfertig gemacht war (vgl. BGH Beschluß vom 25. März 1982 - VII ZB 2/82 = VersR 1982, 653 m.N.; Senatsbeschlüsse vom 22. Februar 1985 - IVb ZB 7/85 und vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 179/82 = VersR 1983, 270).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht