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Rechtsprechung
   BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,8578
BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82 (https://dejure.org/1983,8578)
BGH, Entscheidung vom 22.06.1983 - IVb ZB 191/82 (https://dejure.org/1983,8578)
BGH, Entscheidung vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 191/82 (https://dejure.org/1983,8578)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zurechenbares Verschulden hinsichtlich der Versäumung einer Beschwerdefrist und Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verzögerungen durch verspätete Briefzustellungen der Deutschen Bundespost als Verschulden des Antragstellers

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • BVerfG, 04.05.1977 - 2 BvR 616/75

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand …

    Auszug aus BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82
    Danach dürfen einer Partei im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden (BVerfGE 45, 360; 46, 404); das gilt auch im Zivilprozeß und für Schreiben, durch die der Zugang zu einer weiteren Instanz eröffnet werden soll (BVerfGE 44, 302 und 50, 1).
  • BVerfG, 04.12.1979 - 2 BvR 376/77

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82
    Versagen die Vorkehrungen der Deutschen Bundespost, so hat das die Partei, die darauf keinen Einfluß hat, unter dem Blickpunkt ihres Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu vertreten (BVerfG NJW 1980, 769).
  • BVerfG, 25.10.1978 - 1 BvR 761/78

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerungen der Briefbeförderung und …

    Auszug aus BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82
    Danach dürfen einer Partei im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden (BVerfGE 45, 360; 46, 404); das gilt auch im Zivilprozeß und für Schreiben, durch die der Zugang zu einer weiteren Instanz eröffnet werden soll (BVerfGE 44, 302 und 50, 1).
  • BGH, 29.03.1977 - VI ZB 14/76

    Keine Wiedereinsetzung bei Verzögerung von Postsendungen

    Auszug aus BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82
    Dieser Rechtsprechung folgt der Senat; die abweichende Auffassung, die der Bundesgerichtshof in VersR 1977, 648 zu § 233 Abs. 2 ZPO a.F. vertreten hat, ist dadurch überholt.
  • BVerfG, 21.06.1977 - 2 BvR 196/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verzögerten Postlaufzeiten

    Auszug aus BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82
    Danach dürfen einer Partei im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden (BVerfGE 45, 360; 46, 404); das gilt auch im Zivilprozeß und für Schreiben, durch die der Zugang zu einer weiteren Instanz eröffnet werden soll (BVerfGE 44, 302 und 50, 1).
  • BVerfG, 13.12.1977 - 2 BvR 598/77

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Verzögerung der Postlaufzeiten

    Auszug aus BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 191/82
    Danach dürfen einer Partei im Rahmen der verfahrensrechtlichen Vorschriften über die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand Verzögerungen der Briefbeförderung oder -zustellung durch die Deutsche Bundespost nicht als Verschulden angerechnet werden (BVerfGE 45, 360; 46, 404); das gilt auch im Zivilprozeß und für Schreiben, durch die der Zugang zu einer weiteren Instanz eröffnet werden soll (BVerfGE 44, 302 und 50, 1).
  • BGH, 18.01.1984 - IVb ZB 112/83

    Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Fristversäumung durch den …

    In der Verantwortung des Absenders liegt es nur, das zu befördernde Schriftstück ordnungsgemäß frankiert und adressiert so rechtzeitig zur Post zu geben, daß es nach den organisatorischen und betrieblichen Vorkehrungen der Post bei regelmäßigem Betriebsablauf den Empfänger fristgerecht erreicht; versagen die Vorkehrungen der Deutschen Bundespost, so hat das die Partei, die darauf keinen Einfluß hat, unter dem Blickpunkt ihres Rechts auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nicht zu vertreten (vgl. Senatsbeschluß vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 191/82 - nicht veröffentlicht, unter Hinweis auf BVerfGE 53, 25).
  • BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 138/84

    Annahme eines Parteiverschuldens bei Verzögerungen der Briefbeförderung i.R. …

    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa NJW 1980, 769 [BVerfG 04.12.1979 - 2 BvR 376/77] m.w.N.), der sich der Senat bereits angeschlossen hat (Beschluß vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 191/82), sind in derartigen Fällen Verzögerungen der Briefbeförderung der betroffenen Partei nicht als Verschulden anzurechnen.
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