Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 35/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Feriensachen - Unterhalt - Stufenklage
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)
BGB § 1580, § 1605 Abs. 1; GVG § 200 Abs. 2 Nr. 5a
Unterhaltsanspruch als Feriensache
Papierfundstellen
- NJW-RR 1987, 1287
- MDR 1988, 38
- FamRZ 1987, 1021
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BGH, 04.07.1977 - II ZB 12/76
Ein sich einem Scheckvorbehaltsurteil anschließendes Nachverfahren als …
Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 35/87
Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkoramt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).Sie ist dem Personal als ein allgemeines Verbot deutlich zu machen, in ihrem Ablauf gehemmte und damit über einen Monat hinausreichende Berufungsbegründungsfristen in eigener Verantwortung zu berechnen und einzutragen (vgl. BGH VersR 1977, 933).
- BGH, 23.11.1979 - IV ZB 200/79
Fristlauf bei Feriensachen - Kindschaftssachen als Feriensachen - …
Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 35/87
Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkoramt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194). - BGH, 18.10.1978 - VIII ZB 39/78
Sorgfaltspflicht des Anwalts - Fristberechnung - Büroorganisation - …
Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 35/87
Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkoramt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194). - BGH, 12.06.1969 - VII ZB 12/69
Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 35/87
Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkoramt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194). - BGH, 28.07.1967 - II ZB 1/67
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung einer …
Auszug aus BGH, 08.07.1987 - IVb ZB 35/87
Diese Pflicht besteht selbst dann, wenn die Prüfung, ob die Gerichtsferien die Frist zur Begründung der Berufung hemmen, in der Kanzlei des Rechtsanwalts häufig vorkoramt und der Rechtsanwalt die betreffenden Angestellten laufend durch Stichproben überprüft (vgl. etwa BGH VersR 1967, 955; 1969, 834; 1975, 571; 1977, 933; 1979, 253 und 351; 1980, 194).
- BGH, 05.11.2008 - XII ZR 157/06
Inhaltskontrolle von Eheverträgen nicht nur zugunsten eines unterhaltbegehrenden …
Wird durch eine Vereinbarung eine gesetzliche Unterhaltspflicht nur inhaltlich nach Höhe, Dauer und Modalitäten der Unterhaltsgewährung näher festgelegt und ausgestaltet, so verliert der Anspruch dadurch nicht seine Eigenschaft als gesetzlicher Unterhalt (vgl. Senatsbeschlüsse vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 - FamRZ 1990, 867 und vom 8. Juli 1987 - XII ZB 35/87 - FamRZ 1987, 1021). - BGH, 05.11.2008 - XII ZR 103/07
Bindung des Bundesgerichtshofes an eine vom Oberlandesgericht getroffene …
Nach der Rechtsprechung des Senats verliert ein Unterhaltsanspruch aber trotz vertraglicher Ausgestaltung nicht seine Eigenschaft als gesetzlicher Anspruch, wenn die vertragliche Vereinbarung den gesetzlichen Unterhaltsanspruch, dessen Bestand unangetastet bleibt, lediglich inhaltlich nach Höhe, Dauer und Modalitäten der Unterhaltsgewährung näher festlegt und präzisiert (Senatsbeschluss vom 29. Januar 1997 - XII ZR 221/95 - FamRZ 1997, 544, 545), wenn die Vereinbarung also das Wesen des Unterhaltsanspruchs nicht verändert (Senatsbeschluss vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 35/87 - FamRZ 1987, 1021; vgl. auch Senatsbeschluss vom 24. Januar 1990 - XII ZB 143/89 - FamRZ 1990, 867). - BGH, 24.01.1996 - XII ZB 184/95
Abänderungsklagen gegen Unterhaltstitel als Feriensachen
Das Verfahren erster Instanz mag zeitweise keine Feriensache gewesen sein, solange über den zusätzlich erhobenen Auskunftsanspruch des Klägers gemäß § 1580 BGB noch nicht entschieden war (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 35/87 - NJW-RR 1987, 1287; s.a. OLG München NJW-RR 1994, 1416 [OLG München 01.10.1993 - 12 UF 1150/93]). - BGH, 24.01.1990 - XII ZB 143/89
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen schwebender Vergleichsverhandlungen …
Diese Würdigung steht im Einklang mit der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 35/87 - FamRZ 1987, 1021 m.w.N.). - BGH, 06.12.1989 - IVb ZB 133/89
Anspruch auf nachehelichen Unterhalt - Verwerfung der Berufung mangels …
Wenn die Gewährung von Unterhalt als Scheidungsfolge im Wege des Prozeßvergleichs geregelt wird, liegt regelmäßig - so auch hier - lediglich eine vertragliche Festlegung und Ausgestaltung des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs der Beklagten vor, die dessen Wesen nicht ändert (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Juli 1987 - IVb ZB 35/87 - FamRZ 1987, 1021 m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".