Rechtsprechung
| BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Durchführung des Versorgungsausgleichs - Übertragung von Rentenanwartschaften des Ehemanns auf die Ehefrau - Statik oder Dynamik eines Anwartschaftsrechts
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (8)
- BGH, 21.01.1987 - IVb ZB 155/84
Anwartschaften - Versorgungswerk - Anwartschaftsstadium - Leistungsstadium
Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85
Wenn aber die Rentenanwartschaften in einer dem § 1587a Abs. 2 Nr. 4c BGB entsprechenden festen Beziehung zu den zuvor geleisteten Beiträgen stehen und die vom Versorgungswerk erzielten Überschüsse satzungsgemäß nur zur Verbesserung der Versorgungsleistungen oder zur Deckung von Verlusten, also nicht auch zur Wertsteigerung der Rentenanwartschaften, verwendet werden dürfen, ist dies typisch für eine im Anwartschaftsteil statische Versorgung (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1987 - IVb ZB 155/84 - FamRZ 1987, 361, 362).Indessen hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme einer Dynamik im Anwartschaftsstadium nicht ausreicht, wenn sich die Beiträge nach den jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (vgl. BGHZ 85, 194, 199; Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120 und vom 21. Januar 1987 aaO).
- BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81
Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …
Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85
Indessen sind derartige Begründungsmängel aus Gründen der Verfahrensökonomie unschädlich, wenn klar ist, daß eine Aufhebung und Zurückverweisung nur zu einer Wiederholung der angefochtenen Entscheidung führen würde (vgl. BGHZ 39, 333, 338 f. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]; Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81 - NJW 1983, 2318, 2319 f.). - BGH, 21.12.1962 - I ZB 27/62
"Nicht mit Gründen versehen"
Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85
Indessen sind derartige Begründungsmängel aus Gründen der Verfahrensökonomie unschädlich, wenn klar ist, daß eine Aufhebung und Zurückverweisung nur zu einer Wiederholung der angefochtenen Entscheidung führen würde (vgl. BGHZ 39, 333, 338 f. [BGH 21.12.1962 - I ZB 27/62]; Senatsurteil vom 26. Januar 1983 - IVb ZR 351/81 - NJW 1983, 2318, 2319 f.).
- BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 719/81
Beschränkung der Dispositionsbefugnis der Ehegatten über den Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85
Einer anderweiten Entscheidung zu diesen Punkten würde das auch im Versorgungsausgleichsverfahren zu beachtende Verbot der Schlechterstellung des Rechtsmittelführers entgegenstehen (Senatsbeschluß BGHZ 85, 180 ff.). - BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80
Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses
Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85
Indessen hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme einer Dynamik im Anwartschaftsstadium nicht ausreicht, wenn sich die Beiträge nach den jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (vgl. BGHZ 85, 194, 199; Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120 …und vom 21. Januar 1987 aaO). - BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 836/80
Bewertung von Anwartschaften bei der Versorgungsanstalt der deutschen …
Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85
Indessen hat der Senat bereits mehrfach entschieden, daß es für die Annahme einer Dynamik im Anwartschaftsstadium nicht ausreicht, wenn sich die Beiträge nach den jeweiligen Einkommen des Mitglieds richten und deshalb Einkommenssteigerungen mittelbar auch eine Erhöhung der Versorgungsanrechte bewirken (vgl. BGHZ 85, 194, 199; Beschlüsse vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 836/80 - FamRZ 1985, 1119, 1120 …und vom 21. Januar 1987 aaO). - BGH, 23.09.1987 - IVb ZB 18/85
Bewertung der Bayerischen Apothekerversorgung
Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85
Das gilt sogar dann, wenn die Beiträge an eine regelmäßig angepaßte allgemeine Bemessungsgrundlage gekoppelt sind, etwa an den jeweiligen Höchstbetrag zur gesetzlichen Rentenversicherung (vgl. Senatsbeschluß vom 23. September 1987 - IVb ZB 18/85 - zur Veröffentlichung vorgesehen). - BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 41/85
Bewertung von Versorgungsanwartschaften aus der Zahnärzteversorgung in Hessen
Auszug aus BGH, 21.10.1987 - IVb ZB 39/85
Rechtsfehler zum Nachteil der Ehefrau sind im übrigen nicht ersichtlich (vgl. auch Senatsbeschluß vom 21. Oktober 1987 - IVb ZB 41/85 - zur Veröffentlichung in BGHR vorgesehen).
- BGH, 14.11.2007 - XII ZR 16/07
Darlegungs- und Beweislast bei Begehren auf Befristung oder Beschränkung der …
Vielmehr findet die Übergangszeit ihren Grund darin, dass der Unterhaltsberechtigte nach der Ehescheidung Zeit benötigt, um sich auf die Kürzung des eheangemessenen Unterhalts einzustellen (Senatsurteil vom 9. Juli 1986 - IVb ZB 39/85 - FamRZ 1986, 886, 889).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".