Rechtsprechung
| BGH, 11.06.1986 - IVb ZB 42/84 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Einbeziehung des Ausgleichsbetrages hinsichtlich der Ruhensberechnung eines Beamten in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich - Berücksichtigung einer Gesetzesänderung nach Ehezeitende und vor Urteilsverkündung für den Versorgungsausgleich
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (6)
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …
Auszug aus BGH, 11.06.1986 - IVb ZB 42/84
Bei der allein angegriffenen Bewertung der Beamtenversorgung des Ehemannes ist das Oberlandesgericht, einer Auskunft der Deutschen Bundesbahn vom 19. September 1983 folgend, zutreffend von den Grundsätzen des Senatsbeschlusses vom 14. Oktober 1981 (IVb ZB 593/80 - FamRZ 1982, 36) zur Berechnung des in den Versorgungsausgleich fallenden Teils der Versorgung eines vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten ausgegangen. - BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 11.06.1986 - IVb ZB 42/84
Diese Gesetzesänderung ist, wie das Oberlandesgericht zutreffend angenommen hat, bei der Durchführung des Versorgungsausgleichs zu berücksichtigen, obwohl sie erst nach dem Ehezeitende in Kraft getreten ist (Senatsbeschluß BGHZ 90, 52). - BGH, 01.12.1982 - IVb ZB 532/81
Berechnung des Versorgungsausgleichs in den Fällen des Ruhens gemäß BeamtVG § 55 …
Auszug aus BGH, 11.06.1986 - IVb ZB 42/84
Die Entscheidung des Oberlandesgerichts entspricht der Rechtsprechung des Senats schließlich auch insoweit, als es sich um die Art der danach gemäß § 1587 a Abs. 6 Halbs. 2 BGB i.V. mit § 55 BeamtVG vorzunehmenden Ruhensberechnung handelt (Senatsbeschluß vom 1. Dezember 1982 - IVb ZB 532/81 - FamRZ 1983, 358).
- BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 56/85
Anrechnung und Bewertung von Kindererziehungszeiten im Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 11.06.1986 - IVb ZB 42/84
Entsprechend den gefestigten Grundsätzen zur Berücksichtigung von nach Ehezeitende in Kraft getretenen Rechtsänderungen (…Senatsbeschlüsse BGHZ aaO, vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 67/83 - FamRZ 1984, 992 und vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 728/81 - FamRZ 1986, 447 sowie IVb ZB 56/85 - FamRZ 1986, 449) ist diese Rechtsänderung beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, obwohl das Ende der Ehezeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt. - BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 728/81
Durchführung des Versorgungsausgleichs - Erwerb von der gesetzlichen …
Auszug aus BGH, 11.06.1986 - IVb ZB 42/84
Entsprechend den gefestigten Grundsätzen zur Berücksichtigung von nach Ehezeitende in Kraft getretenen Rechtsänderungen (…Senatsbeschlüsse BGHZ aaO, vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 67/83 - FamRZ 1984, 992 und vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 728/81 - FamRZ 1986, 447 sowie IVb ZB 56/85 - FamRZ 1986, 449) ist diese Rechtsänderung beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, obwohl das Ende der Ehezeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt. - BGH, 12.07.1984 - IVb ZB 67/83
Berücksichtigung einer Gesetzesänderung nach Ende der Ehezeit bei der Regelung …
Auszug aus BGH, 11.06.1986 - IVb ZB 42/84
Entsprechend den gefestigten Grundsätzen zur Berücksichtigung von nach Ehezeitende in Kraft getretenen Rechtsänderungen (…Senatsbeschlüsse BGHZ aaO, vom 12. Juli 1984 - IVb ZB 67/83 - FamRZ 1984, 992 und vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 728/81 - FamRZ 1986, 447 sowie IVb ZB 56/85 - FamRZ 1986, 449) ist diese Rechtsänderung beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, obwohl das Ende der Ehezeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt.
- BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 147/87
Beschwerde wegen Ablehnung der Wiedereinsetzung gegen die Versäumung der …
Danach war i.S. von § 234 Abs. 2 ZPO das Hindernis für die Einhaltung der Berufungsbegründungsfrist mit dem Zugang des Beschlusses vom 9. April 1984 behoben (ausführlich dazu Senatsbeschluß vom 9. Mai 1985 - IVb ZB 42/84 - VersR 1985, 271); dieser Beschluß war einer die Prozeßkostenhilfe aus Gründen mangelnder Erfolgsaussicht versagenden Entscheidung gleichzuachten. - BGH, 25.06.1986 - IVb ZB 2/84
Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit …
Auch diese Rechtsänderung ist beim Versorgungsausgleich zu berücksichtigen, obwohl das Ende der Ehezeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt (Senatsbeschluß vom 11. Juni 1986 - IVb ZB 42/84 -). - BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 15/83
Gesetzesänderung für den Versorgungsausgleich - Beamtenverhältnis, das vor dem 1. …
Auch diese Rechtsänderung ist zu berücksichtigen, obwohl das Ende der Ehezeit vor dem Inkrafttreten des Gesetzes liegt (Senatsbeschluß vom 11. Juni 1986 - IVb ZB 42/84 - nicht veröffentlicht). - BGH, 03.12.1986 - IVb ZB 104/85
Versorgungsausgleich - Beamtenverhältnis, das vor dem 1. Januar 1966 begründet …
Nach den vom Senat in ständiger Rechtsprechung angewendeten Grundsätzen zur Berücksichtigung von Rechtsänderungen, die nach Ehezeitende in Kraft getreten sind (vgl. die Nachweise in den Beschlüssen vom 5. Februar 1986 - IVb ZB 728/81 - und IVb ZB 56/85 - FamRZ 1986, 447 und 449), sind solche Änderungen im Versorgungsausgleich zu berücksichtigen (vgl. bereits Senatsbeschluß vom 11. Juni 1986 - IVb ZB 42/84 - nicht veröffentlicht).
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