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Rechtsprechung
   BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1985,15074
BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82 (https://dejure.org/1985,15074)
BGH, Entscheidung vom 02.10.1985 - IVb ZB 43/82 (https://dejure.org/1985,15074)
BGH, Entscheidung vom 02. Oktober 1985 - IVb ZB 43/82 (https://dejure.org/1985,15074)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich nach Scheidung - Voraussetzungen für Unterliegen einer Berufsunfähigkeitsrente unter dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich - Anspruch auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81

    Versorgungsausgleich in Härtefällen

    Auszug aus BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82
    Dieses Gesetz ist nach seinem zeitlichen Geltungswillen im vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahren anzuwenden (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 842/81 - FamRZ 1983, 1003, 1004).
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82
    Die Übertragung von Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung im Wege des Splittings (§ 1587b Abs. 1 BGB) ist nicht angefochten und daher vom Senat nicht zu überprüfen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 27. Juni 1984 - IVb ZB 767/80 - FamRZ 1984, 990, 991).
  • BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 837/81

    Versorgungsausgleich unter Ehegatten nach einer Scheidung; Anrechnung von …

    Auszug aus BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82
    Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich braucht nicht ausdrücklich vorbehalten zu werden, da diese Rechtsfolge sich aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 837/81 - FamRZ 1985, 799, 800).
  • OLG Karlsruhe, 01.02.1982 - 18 UF 42/81
    Auszug aus BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82
    Hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrente des Ehemannes hat sich das Oberlandesgericht einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach derartige Renten jedenfalls dann dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegen, wenn der Versicherungsfall vor Ehezeitende eingetreten war und der ausgleichspflichtige Ehegatte die Rente tatsächlich bezieht (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 615;… Palandt/Diederichsen BGB 44. Aufl. § 1587 Anm. 2 a ee; Borth, Versorgungsausgleich, S. 184).
  • BGH, 30.10.1985 - IVb ZB 48/82

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Rechtmäßigkeit des Ausgleiches durch …

    Im gegenwärtigen Zeitpunkt hat es in jedem Falle damit sein Bewenden, daß die von den Vorinstanzen ausgesprochene Einzahlungsverpflichtung gemäß § 1587 b Abs. 3 Satz 1 BGB insoweit aufzuheben ist (vgl. dazu auch die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 26. September 1984 - IVb ZB 702/80 - und vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 43/82 -).
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