Rechtsprechung
| BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Versorgungsausgleich nach Scheidung - Voraussetzungen für Unterliegen einer Berufsunfähigkeitsrente unter dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich - Anspruch auf schuldrechtlichen Versorgungsausgleich
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (4)
- BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81
Versorgungsausgleich in Härtefällen
Auszug aus BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82
Dieses Gesetz ist nach seinem zeitlichen Geltungswillen im vorliegenden Rechtsbeschwerdeverfahren anzuwenden (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 842/81 - FamRZ 1983, 1003, 1004). - BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80
Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren
Auszug aus BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82
Die Übertragung von Anwartschaften der gesetzlichen Rentenversicherung im Wege des Splittings (§ 1587b Abs. 1 BGB) ist nicht angefochten und daher vom Senat nicht zu überprüfen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 27. Juni 1984 - IVb ZB 767/80 - FamRZ 1984, 990, 991). - BGH, 08.05.1985 - IVb ZB 837/81
Versorgungsausgleich unter Ehegatten nach einer Scheidung; Anrechnung von …
Auszug aus BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82
Der schuldrechtliche Versorgungsausgleich braucht nicht ausdrücklich vorbehalten zu werden, da diese Rechtsfolge sich aus dem Gesetz ergibt (vgl. Senatsbeschluß vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 837/81 - FamRZ 1985, 799, 800). - OLG Karlsruhe, 01.02.1982 - 18 UF 42/81
Auszug aus BGH, 02.10.1985 - IVb ZB 43/82
Hinsichtlich der Berufsunfähigkeitsrente des Ehemannes hat sich das Oberlandesgericht einer in Rechtsprechung und Schrifttum vertretenen Auffassung angeschlossen, wonach derartige Renten jedenfalls dann dem öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich unterliegen, wenn der Versicherungsfall vor Ehezeitende eingetreten war und der ausgleichspflichtige Ehegatte die Rente tatsächlich bezieht (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 1982, 615;… Palandt/Diederichsen BGB 44. Aufl. § 1587 Anm. 2 a ee; Borth, Versorgungsausgleich, S. 184).
- BGH, 30.10.1985 - IVb ZB 48/82
Versorgungsausgleich bei Scheidung - Rechtmäßigkeit des Ausgleiches durch …
Im gegenwärtigen Zeitpunkt hat es in jedem Falle damit sein Bewenden, daß die von den Vorinstanzen ausgesprochene Einzahlungsverpflichtung gemäß § 1587 b Abs. 3 Satz 1 BGB insoweit aufzuheben ist (vgl. dazu auch die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 26. September 1984 - IVb ZB 702/80 - und vom 2. Oktober 1985 - IVb ZB 43/82 -).
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