Rechtsprechung
| BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW-RR 1989, 131
- FamRZ 1989, 492
Wird zitiert von ... (29) Zitiert selbst (12)
- BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 99/85
Obliegenheiten des Ausgleichspflichtigen im Hinblick auf die Erhaltung der …
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Diesem obliegt auch die Prüfung, ob die Beachtung der nach Ehezeitende ein getretenen Änderung des Wertunterschiedes der beiderseitigen Versorgungen gemäß § 10a Abs. 3 VAHRG aus - tatrichterlichem Ermessen unterliegenden - Billigkeitsgründen zu unterbleiben hat (vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 21. September 1988 - IVb ZB 99/85 - und vom 5. Oktober 1988 - IVb ZB 128/87 - beide zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 05.10.1988 - IVb ZB 128/87
Berücksichtigung nachehezeitlicher Änderungen des Wertunterschiedes
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Diesem obliegt auch die Prüfung, ob die Beachtung der nach Ehezeitende ein getretenen Änderung des Wertunterschiedes der beiderseitigen Versorgungen gemäß § 10a Abs. 3 VAHRG aus - tatrichterlichem Ermessen unterliegenden - Billigkeitsgründen zu unterbleiben hat (vgl. dazu die Senatsbeschlüsse vom 21. September 1988 - IVb ZB 99/85 - und vom 5. Oktober 1988 - IVb ZB 128/87 - beide zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Das steht im Einklang mit den Grundsätzen, die der Senat in dem Beschluß BGHZ 82, 66 entwickelt hat und seither in ständiger Rechtsprechung anwendet.
- BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Die Anwendung dieser Vorschrift setzt voraus, daß aufgrund besonderer Verhältnisse die starre Durchführung des Versorgungsausgleichs dessen Grundgedanken in unerträglicher Weise widersprechen und zu einem grob unbilligen Ergebnis führen würde (BGHZ 74, 38, 83). - BGH, 09.07.1986 - IVb ZR 39/85
Zeitliche Begrenzung und Bemessung des eheangemessenen Unterhalts
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
nach allgemeinen Grundsätzen im Verfahren der weiteren Beschwerde zu beachten ist (vgl. Senatsurteil vom 9. Juli 1986 - IVb ZR 39/85 - BGHR ZPO § 549 Rechtsänderung 1 m.w.N.) - Auswirkungen auch auf das Erstverfahren zum Versorgungsaus gleich hat. - BGH, 23.03.1988 - IVb ZB 51/87
Darlegungslast im Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Die Inanspruchnahme desjenigen, der während der Ehezeit die werthöheren Versorgungsanwartschaften begründet hat, wird vielmehr durch den Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft gerechtfertigt, die selbst während einer beiderseitigen vollen Erwerbstätigkeit im Keim (auch) eine Versorgungsgemeinschaft ist; trennt sich das Versorgungschicksal der beiden Ehegatten wegen des Scheiterns der Ehe, so bewirkt der Versorgungsausgleich, daß die ehezeitlich erworbenen Anrechte gemäß dem ursprünglichen gemeinsamen Zweck der beiderseitigen Altersicherung aufgeteilt werden (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. zu letzt Beschluß vom 23. März 1988 - IVb ZB 51/87 - FamRZ 1988, 709). - BGH, 06.07.1988 - IVb ZB 151/84
Berücksichtigung von nachträglich eingetretenen Wertunterschieden
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Wenn Veränderungen in der Versorgungslage eines Ehegatten infolge individueller Umstände, die sich nach Ehezeitende ereignet haben, zu einer Abänderungsentscheidung nach § 10a VAHRG führen können, läßt sich nicht (mehr) rechtfertigen, sie in der Erstentscheidung noch nicht zu berücksichtigen, obwohl sie dem Tatrichter bereits bekannt sind (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, zur Veröffentlichung in BGHR VAHRG § 10a, Erstverfahren 1, vorgesehen). - BGH, 01.02.1984 - IVb ZB 49/83
§ 55 BeamtVG nF und Versorgungsausgleich
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Auch diese Beurteilung wäre nach der Rechtslage zur Zeit des Erlasses der angefochtenen Entscheidung nicht zu beanstanden (vgl. dazu etwa die Senatsbeschlüsse BGHZ 90, 52, 57 sowie vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 566/81 - und vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 66/83 -, beide nicht veröffentlicht; vgl. auch Senatsbeschluß vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660). - BGH, 26.03.1986 - IVb ZB 37/83
Ausschluß des Versorgungsausgleichs wegen eines pflichtwidrigen Verhaltens des …
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Auch diese Beurteilung wäre nach der Rechtslage zur Zeit des Erlasses der angefochtenen Entscheidung nicht zu beanstanden (vgl. dazu etwa die Senatsbeschlüsse BGHZ 90, 52, 57 sowie vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 566/81 - und vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 66/83 -, beide nicht veröffentlicht; vgl. auch Senatsbeschluß vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660). - BGH, 12.06.1985 - IVb ZB 566/81
Versorgungsausgleich nach Scheidung zwischem einen Beamten und Ehefrau - …
Auszug aus BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 53/87
Auch diese Beurteilung wäre nach der Rechtslage zur Zeit des Erlasses der angefochtenen Entscheidung nicht zu beanstanden (vgl. dazu etwa die Senatsbeschlüsse BGHZ 90, 52, 57 sowie vom 12. Juni 1985 - IVb ZB 566/81 - und vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 66/83 -, beide nicht veröffentlicht; vgl. auch Senatsbeschluß vom 26. März 1986 - IVb ZB 37/83 - FamRZ 1986, 658, 660). - BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 66/83
Versorgungsausgleich bei Scheidung - Auswirkungen eines Wegfalls eines örtlichen …
- OLG Düsseldorf, 29.12.1986 - 2 UF 124/86
- BGH, 28.09.2005 - XII ZB 177/00
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs bei sehr kurzem Zusammenleben der Eheleute
Der Sinn des Versorgungsausgleichs erschöpft sich nicht darin, dem ausgleichsberechtigten Ehegatten (lediglich) die Versorgungsnachteile zu ersetzen, die ihm als Folge der Erfüllung ehelicher Aufgaben entstanden sind, so dass allein das Fehlen solcher Nachteile es nicht rechtfertigt, den Ehegatten mit den wertgeringeren Versorgungsanrechten von der Teilhabe an den werthöheren Anrechten des anderen Ehegatten auszuschließen (Senatsbeschluss vom 9. November 1988 - IVb ZB 53/87 - FamRZ 1989, 492, 493;… MünchKomm/Dörr aaO Rdn. 20;… Johannsen/Henrich/Hahne aaO Rdn. 21). - BGH, 25.04.2007 - XII ZB 206/06
Ermittlung des Ehezeitanteils einer zum Zeitpunkt der Entscheidung über den …
Dabei kommt es im Ausgangsverfahren nicht darauf an, ob die Wesentlichkeitsgrenze des § 10 a Abs. VAHRG erfüllt ist (Senatsbeschluss vom 9. November 1988 IVb ZB 53/87 FamRZ 1989, 492, 493 f.). - BGH, 14.03.2007 - XII ZB 142/06
Bemessung des Ehezeitanteils der Versorgung eines GmbH-Gesellschafters bei …
Denn weil § 10 a VAHRG eine dadurch gebotene Korrektur von Entscheidungen über den Versorgungsausgleich jedenfalls nachträglich ermöglicht, erfordert es der Grundsatz der Prozessökonomie, solche Umstände schon im Erstverfahren zu berücksichtigen (Senatsbeschlüsse BGHZ 110, 224, 227 ff. = FamRZ 1990, 605, 606; vom 9. November 1988 - IVb ZB 53/87 - FamRZ 1989, 492, 493 f. und vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 - FamRZ 1988, 1148, 1150).
- BGH, 13.09.2006 - XII ZB 70/01
Durchführung des Versorgungsausgleichs durch Begründung von Rentenanwartschaften
Demgegenüber wird im Abänderungsverfahren nach § 10 a Abs. 1 Nr. 1 VAHRG im Falle des vorzeitigen Ruhestands allerdings zu berücksichtigen sein, dass wegen der geringeren Gesamtzeit einerseits der Vomhundertsatz für die Berechnung des Ruhegehalts sinken (Senatsbeschluss vom 9. November 1988 IVb ZB 53/87 FamRZ 1989, 492, 494) und andererseits der für den Versorgungsausgleich maßgebliche Ehezeitanteil steigen kann (Senatsbeschluss vom 18. September 1991 XII ZB 169/90 FamRZ 1991, 1415, 1416). - BGH, 18.09.1991 - XII ZB 169/90
Versorgungsausgleich bei vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand - Bindung der …
Der Senat hat deshalb nach dem Inkrafttreten des § 10a VAHRG für den Fall, daß der Beamte (erst) nach Ehezeitende wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand getreten ist, nicht nur die Abänderung einer rechtskräftigen Ausgleichsentscheidung zugelassen, sondern eine solche Tatsache bereits im Erstverfahren berücksichtigt (Beschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 53/87 - BGHR VAHRG § 10a Abs. 1 Wertunterschied 1 = FamRZ 1989, 492). - BGH, 09.05.1990 - XII ZB 58/89
Durchführung des Versorgungsausgleichs bei vorzeitiger Versetzung eines Beamten …
Der Senat hat deshalb nach Inkrafttreten des § 10 a VAHRG für den Fall, daß der Beamte (erst) nach Ehezeitende wegen Dienstunfähigkeit vor Erreichen der normalen Altersgrenze in den Ruhestand getreten ist, nicht nur die Abänderung einer rechtskräftigen Ausgleichsregelung zugelassen, sondern außerdem entschieden, daß eine solche Tatsache bereits im Erstverfahren zu berücksichtigen ist (Beschluß vom 9. November 1988 - IVb ZB 53/87 - BGHR VAHRG § 10 a Abs. 1 - Wertunterschied 1 = FamRZ 1989, 492). - OLG Celle, 22.11.2010 - 10 UF 232/09
Berücksichtigung der nach Ehezeitende liegenden rentenrechtlichen Zeiten bei der …
Dabei hatte der BGH neben der Umgestaltung eines Versorgungsanrechts (Ausscheiden aus dem Beamtenverhältnis mit der Folge einer Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung, BGH FamRZ 1988, 1148: 1989, 42; 1989, 43; 1989, 727) insbesondere eine Veränderung des Erwerbszeitraums des Versorgungsanrechts im Auge, die sich bei der zeitratierlichen Berechnung des Ehezeitanteils auswirkt, z.B. in der Beamtenversorgung oder der betrieblichen Altersversorgung durch vorzeitigen Eintritt in den Ruhestand (vgl. BGH FamRZ 1989, 492; 1989, 727) oder Veränderung einer bei Ehezeitende bestehenden Beurlaubung oder Teilzeitbeschäftigung (vgl. BGH FamRZ 1988, 940; 1989, 1060). - BGH, 17.10.2001 - XII ZB 161/97
Berücksichtigung neuer Tatsachen im Beschwerdeverfahren
Zu den dabei maßgebenden Grundsätzen wird auf die Senatsbeschlüsse BGHZ 82, 66, 79 und vom 9. November 1988 - IVb ZB 53/87 - FamRZ 1989, 492, 493 sowie vom 9. Mai 1990 - IVb ZB 58/89 - FamRZ 1990, 1341, 1342 Bezug genommen (vgl. auch BVerfGE 66, 324 ff.). - BGH, 28.09.1994 - XII ZB 166/90
Anwendung der Härteklausel bei unterschiedlicher Besteuerung von Rente und …
Danach ist der Berechnung des Versorgungsausgleichs die tatsächlich gewährte Versorgung zugrunde zu legen und der Ehezeitanteil nach dem Verhältnis der in der Ehezeit zurückgelegten Dienstzeit zu der insgesamt bis zur vorzeitigen Pensionierung währenden Gesamtzeit zu ermitteln (BGHZ 82, 66 ff; Senatsbeschlüsse vom 9. November 1988 - IVb ZB 53/87 - FamRZ 1989, 492, 493; vom 18. Januar 1989 - IVb ZB 82/87 - FamRZ 1989, 727, 728; vom 9. Mai 1990 - IVb ZB 58/89 - FamRZ 1990, 1341; und vom 18. September 1991 - XII ZB 169/90 - FamRZ 1991, 1415, 1416).Nach Einführung der Abänderungsmöglichkeit des § 10a VAHRG ist daher auch dem Umstand einer erst nach Ehezeitende eintretenden Dienstunfähigkeit, die zu einem veränderten Ehezeitanteil der Beamtenversorgung führt, im Wege der Abänderung gemäß § 10a Abs. 1 Nr. 1 VAHRG Rechnung zu tragen (Senatsbeschlüsse vom 9. November 1988 aaO. S. 494 …und vom 18. September 1991 aaO. S. 1416).
- BGH, 07.02.1990 - XII ZB 55/88
Wertausgleich für betriebliche Altersversorgung bei Ausscheiden nach Ende der …
Im Hinblick darauf ist es nach der Rechtsprechung des Senats regelmäßig geboten, schon im Erstverfahren über den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich solchen Anderungen Rechnung zu tragen, um verfassungsrechtlich bedenklichen Abweichungen vom Halbteilungsgrundsatz im Rahmen des Möglichen vorzubeugen (…vgl. etwa die Senatsbeschlüsse vom 6. Juli 1988 - IVb ZB 151/84 - BGHR VAHRG § 10a - Erstverfahren 1 = FamRZ 1988, 1148 = NJW 1989, 29 und vom 9. November 1988 - IVb ZB 53/87 - BGHR VAHRG § 10a Abs. 1 - Wertunterschied 1 = FamRZ 1989, 492). - BGH, 15.11.1995 - XII ZB 4/95
Bewertung der Soldatenversorgung nach vorzeitiger Versetzung in den Ruhestand im …
- OLG Nürnberg, 20.03.1996 - 7 UF 188/96
Zugrundelegung der Anwartschaften aus der Ärzteversorgung für den …
- OLG Celle, 30.10.2006 - 10 UF 225/05
Voraussetzungen für die Durchführung eines Versorgungsausgleichs; Anforderungen …
- BGH, 21.12.1994 - XII ZB 149/92
Ruhensberechnung einer Beamtenversorgung
- OLG Brandenburg, 20.09.2019 - 9 UF 51/19
Beschwerde gegen eine Entscheidung zum Versorgungsausgleich
- BGH, 15.11.1995 - XII ZB 132/94
Versorgungsausgleich bei einem Berufssoldaten im vorzeitigen Ruhestand
- OLG Celle, 26.04.2001 - 10 UF 41/00
Scheidung; Versorgungsausgleich; Beamtenversorgung ; Anwartschaft ; Berechnung; …
- OLG Koblenz, 14.12.2000 - 15 UF 54/00
Realteilung von Ansprüchen aus einer Berufungsunfähigkeits-Zusatzversicherung
- BGH, 18.01.1989 - IVb ZB 82/87
Kein Ausschluss der Versorgungsausgleichs aufgrund unbilliger Härte bei möglicher …
- OLG Brandenburg, 17.11.2010 - 13 UF 9/10
Versorgungsausgleich: Ausschluss wegen Unbilligkeit
- OLG Celle, 27.08.1992 - 18 UF 81/92
Berechnung des Versorgungsausgleichs
- OLG Köln, 02.05.2000 - 27 UF 32/00
- OLG Köln, 02.02.2000 - 27 UF 314/99
Berücksichtigung von ausländischen Volksrenten beim Versorgungsausgleich
- OLG Saarbrücken, 28.09.1994 - 9 UF 63/94
Berücksichtigung von nach Ende der Ehezeit eingetretenen Veränderungen beim …
- OLG Koblenz, 05.07.1995 - 13 UF 270/95
Herabsetzung des Versorgungsausgleichs
- OLG München, 26.08.1996 - 26 UF 1080/96
Auswirkungen der Feststellung der Ehezeit auf Versorgungsausgleich - …
- BGH, 20.09.1989 - IVb ZB 188/87
Versorgungsanrecht - Versorgungsanwartschaft - Beitragsfreistellung - Ehe - Ende …
- BGH, 05.07.1989 - IVb ZB 35/88
Überprüfung der Regelung einer Realteilung im Rahmen eines Versorgungsausgleichs …
- OLG Düsseldorf, 29.12.1986 - 2 UF 124/86
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