Rechtsprechung
| BGH, 25.02.1981 - IVb ZB 546/80 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Unbilligkeit der Durchführung eines Versorgungsausgleichs
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 28.02.1980 - 1 BvL 136/78
Ehescheidung
Auszug aus BGH, 25.02.1981 - IVb ZB 546/80
Die von der weiteren Beschwerde erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 74, 38) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 224) nicht gerechtfertigt. - BGH, 21.03.1979 - IV ZB 142/78
Verfassungsmäßigkeit des Versorgungsausgleichs bei Rentenanwartschaften
Auszug aus BGH, 25.02.1981 - IVb ZB 546/80
Die von der weiteren Beschwerde erhobenen verfassungsrechtlichen Bedenken sind nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 74, 38) und des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 53, 224) nicht gerechtfertigt.
- BGH, 23.11.1983 - IVb ZB 764/81
Versorgungsausgleich im Falle einer Doppelehe - Grobe Unbilligkeit des …
Der Gesichtspunkt der Trennung hat allerdings zurückzutreten, soweit der Ausgleichsberechtigte in der Trennungszeit weiterhin aus der Ehe herrührende Aufgaben wahrgenommen und insbesondere - wie hier die Antragstellerin bis zum Heranwachsen des Jüngsten Kindes der Parteien - die gemeinsamen Kinder betreut hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 503/80 - FamRZ 1981, 130, 132 sowie die nichtveröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 543/80 -,25. Februar 1981 - IVb ZB 546/80 -, 10. Juni 1981 - IVb ZB 765/80, 9. März 1982 - IVb ZB 575/80 -, 13. Oktober 1982 - IVb ZB 621/80 -, 15. Dezember 1982 - IVb ZB 663/80 - und 16. März 1983 - IVb ZB 850/80 -). - BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 850/80
Regelung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung - Herabsetzung eines …
Der Senat hat wiederholt gebilligt, daß es gegen die Annahme einer groben Unbilligkeit des (uneingeschränkten) Versorgungsausgleichs spricht, wenn der Ausgleichsberechtigte in der Trennungszeit weiterhin aus der Ehe herrührende Aufgaben wahrgenommen und insbesondere die gemeinsamen Kinder betreut hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 503/80 - FamRZ 1981, 130, 132 sowie die nichtveröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 543/80 -, 25. Februar 1981 - IVb ZB 546/80 -, 10. Juni 1981 - IVb ZB 765/80 -, 9. März 1982 - IVb ZB 575/80 -, 13. Oktober 1982 - IVb ZB 621/80 - und 15. Dezember 1982 - IVb ZB 663/80 -). - BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 851/81
Zulässigkeit eines Super-Splittings zwischen getrennt lebenden Eheleuten - …
Allerdings wird es gegen eine Herabsetzung des Versorgungsausgleichs sprechen, wenn die Ehefrau - worauf der Sachvortrag hindeutet - während des wesentlichen Teils der Trennungszeit die minderjährigen Kinder der Parteien in ihrem Haushalt aufgezogen und damit weiterhin aus der Ehe herrührende Aufgaben wahrgenommen hat und infolgedessen gehindert war, durch Erwerbstätigkeit eine eigene Altersversorgung aufzubauen (…vgl. Senatsbeschluß vom 12. November 1980 a.a.O. S. 132; ferner Senatsbeschluß vom 25. Februar 1981 - IVb ZB 546/80 - nicht veröffentlicht). - BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 663/80
Unverfallbare nicht dynamische Anwartschaft auf betriebliche Altersversorgung - …
Dies steht in Einklang mit der Rechtsprechung des Senats, der mehrfach entschieden hat, daß es gegen die Annahme einer groben Unbilligkeit im Sinne der hier erörterten Regelung spricht, wenn der Ausgleichsberechtigte während der Trennungszeit aus der Ehe herrührende Aufgaben wahrgenommen und insbesondere die gemeinsamen Kinder betreut hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 12. November 1980 - IVb ZB 503/80 - FamRZ 1981, 130, 132 sowie die nichtveröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 43/80 -,25. Februar 1981 - IVb ZB 546/80 -, 10. Juni 1981 - IVb ZB 513/80 -, 9. März 1982 - IVb ZB 575/80 - und 13. Oktober 1982 - IVb ZB 621/80 -). - BGH, 13.10.1982 - IVb ZB 621/80
Rechtmäßigkeit des Versorgungsausgleichs in einem Ehescheidungsverfahren - …
Trotz langjährigen Getrenntlebens der Ehegatten spricht es jedoch gegen die Annahme einer groben Unbilligkeit im Sinne der hier erörterten Regelung, wenn der Ausgleichsberechtigte auch während der Trennungszeit aus der Ehe herrührende Aufgaben wahrgenommen und insbesondere die gemeinschaftlichen Kinder betreut hat (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 12. November 1980 a.a.O. S. 132 sowie die nicht veröffentlichten Senatsbeschlüsse vom 12. November 1980 - IVb ZB 543/80 -, 25. Februar 1981 - IVb ZB 546/80 -, 10. Juni 1981 - IVb ZB 513/80 - und 9. März 1982 - IVb ZB 575/80 -).
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