Rechtsprechung
| BGH, 12.07.1989 - IVb ZB 56/89 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abänderungsklage gegen die Verurteilung zur Zahlung nachehelichen Unterhalts - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumnis der Berufungsbegründungsfrist - Wiedereinsetzung ausschließendes Verschulden der erstinstanzlichen Prozessbevollmächtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (1)
- BGH, 26.11.1986 - IVb ZB 115/86
Pflichten des erstinstanzlichen Prozeßbevollmächtigten bei Erteilung eines …
Auszug aus BGH, 12.07.1989 - IVb ZB 56/89
Nach gefestigter Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats, traf ihn insoweit eine eigene Prüfungspflicht, so daß er sich nicht auf die Bürokraft, die das Schreiben gefertigt hatte, verlassen durfte (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 26. November 1987 - IVb ZB 115/86 - BGHR ZPO § 233 Rechtsmittelauftrag 2 = NJW 1987, 1334 m.w.N.).
- BGH, 07.12.1995 - VII ZB 27/95
Pflicht des Rechtsanwalts zur Überprüfung eines Rechtsmittelauftrages
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs muß der erstinstanzliche Prozeßbevollmächtigte, der in dem schriftlichen Rechtsmittelauftrag an den Berufungsanwalt den Zeitpunkt der Zustellung des anzufechtenden Urteils angibt, die Richtigkeit dieser Angabe eigenverantwortlich überprüfen; er darf sich nicht auf die Auskunft einer Bürokraft verlassen (BGH, Beschluß vom 12. Juli 1989 - IVb ZB 56/89, in Juris dokumentiert; Beschluß vom 26. November 1986 - IVb ZB 115/86 = NJW 1987, 1334).
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