Rechtsprechung
| BGH, 03.03.1982 - IVb ZB 582/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch auf Versorgungsausgleich geschiedener Eheleute - Berücksichtigung des sog. Quasi-Splittings beim Wertunterschied - Berechnung von Versorgungsleistungen - Bewertung einer Beamtenversorgung - Anwendbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1982, 739
- FamRZ 1982, 583
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 593/80
Organisation der Fristenkontrolle in einem Anwaltsbüro in Ehe-und Familiensachen; …
Auszug aus BGH, 03.03.1982 - IVb ZB 582/81
In dem zur Veröffentlichung in BGHZ vorgesehenen Beschluß vom 14. Oktober 1981 - IVb ZB 593/80 - NJW 1982, 224 = FamRZ 1982, 36, auf den verwiesen wird, hat der Senat entschieden, daß dann, wenn ein Beamter vor Ehezeitende wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzt worden ist, dem Versorgungsausgleich die tatsächlich gewährte Versorgung zugrunde gelegt wird.Schon wegen der langen Ehedauer und des Alters der Parteien handelt es sich nicht um einen Fall, in dem der ausgleichsberechtigte Ehegatte infolge des Versorgungsausgleichs und seiner eigenen fortdauernden Arbeitsfähigkeit die Möglichkeit erhielte, bei Erreichen der Altersgrenze eine im Verhältnis zum Ausgleichspflichtigen unverhältnismäßig hohe Rente zu erzielen (vgl. dazu Senatsbeschluß vom 14. Oktober 1981 aaO).
- BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvL 129/78
Verfassungswidrigkeit des § 32 Abs. 4 Buchstabe b AVG
Auszug aus BGH, 03.03.1982 - IVb ZB 582/81
Dagegen sind Bedenken nicht erhoben worden und - auch im Hinblick auf den Beschluß des Bundesverfassungsgerichts vom 16. Juni 1981 (BVerfGE 57, 335) - nicht ersichtlich.
- BVerfG, 04.04.1984 - 1 BvR 1323/82
Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Durchführung des Versorgungsausgleichs
Dadurch entstehende grobe Unbilligkeiten könnten durch Anwendung des § 1587 c Nr. 1 BGB behoben werden (FamRZ 1982, S. 583). - OLG Celle, 29.12.1994 - 17 UF 107/93
Zusatzversorgung; Schuldrechtliche Ausgleichsrente; Versorgungsleistungen; …
Sie wird im Versorgungsausgleich den monatlichen ruhegehaltfähigen Dienstbezügen mit 1/12 hinzugerechnet (vgl. BGH FamRZ 1982, 583, 584). - BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 850/80
Regelung des Versorgungsausgleichs nach Ehescheidung - Herabsetzung eines …
Wie der Senat - nach Erlaß des angefochtenen Beschlusses - entschieden hat, ist bei einem wegen Dienstunfähigkeit vorzeitig in den Ruhestand versetzten Beamten dem Versorgungsausgleich die tatsächlich gewährte Versorgung zugrundezulegen und nach dem Verhältnis des in der Ehezeit verbrachten Teils der ruhegehaltfähigen Dienstzeit zu der insgesamt zurückgelegten Dienstzeit (beide begrenzt durch die vorzeitige Pensionierung) in den Versorgungsausgleich einzubeziehen (Senatsbeschlüsse vom 14. Oktober 1981 BGHZ 82, 66, 69 ff., 80 und 3. März 1982 - IVb ZB 582/81 - FamRZ 1982, 583, 584).
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