Rechtsprechung
| BGH, 15.04.1982 - IVb ZB 60/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Berufungsbegründungsschrift - Falsches Aktenzeichen - Rechtzeitiger Eingang - Ordnungsmäßigkeit einer Berufungsbegründungsschrift bei fehlehrhaft angegebenen Aktenzeichen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VersR 1982, 673
Wird zitiert von ... (13) Zitiert selbst (1)
- BGH, 02.10.1973 - X ZB 7/73
Rechtsbeschwerde gegen einen versagengenden Beschluss des Bundespatentgerichts - …
Auszug aus BGH, 15.04.1982 - IVb ZB 60/82
Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (vgl. BGH, Beschluß vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73 - LM § 41 p PatG Nr. 25).
- BVerfG, 12.12.2012 - 2 BvR 1294/10
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör …
Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs; vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418; Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 -, VersR 1982, S. 673;… Beschluss vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73 (BPatG) -, NJW 1974, S. 48). - BGH, 10.06.2003 - VIII ZB 126/02
Wirksamkeit eines Fristverlängerungsantrags bei Angabe eines falschen …
Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (BGH, Beschluß vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82, VersR 1982, 673 unter II). - BGH, 25.01.2017 - XII ZB 567/15
Familiensache: Angabe eines falschen erstinstanzlichen Aktenzeichens in einer …
Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (BGH Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 - NJW 2003, 3418, 3419;… vom 18. November 2015 - IV ZB 22/15 - juris Rn. 10; Senatsbeschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 - VersR 1982, 673).Für die Fristwahrung ist es dabei unerheblich, ob der Schriftsatz anhand eines Aktenzeichens bereits innerhalb der Begründungsfrist in die für diese Sache angelegte Akte eingeordnet werden kann (Senatsbeschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 - VersR 1982, 673).
- LG Hamburg, 13.09.2017 - 318 S 23/17
Wohnungseigentum: Bereicherungsausgleich eines Wohnungseigentümers bei …
Dass der Schriftsatz nicht innerhalb der Berufungsbegründungsfrist in die für die Sache bereits angelegte Akte eingeordnet werden konnte, ist für die Wahrung der Berufungsbegründungsfrist unerheblich (vgl. BGH, Beschluss vom 15.04.1982 - IVb ZB 60/82, VersR 1982, 673;… Zöller/Heßler, ZPO, 31. Auflage, § 520 Rdnr. 7). - BGH, 18.11.2015 - IV ZB 22/15
Berufungsbegründung: Wahrung der Frist bei Angabe eines falschen Aktenzeichens …
Es handelt sich um eine Ordnungsmaßnahme, die für die Sachentscheidung ohne Bedeutung ist (BGH, Beschlüsse vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02, NJW 2003, 3418 unter II 2; vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82, VersR 1982, 673; vom 2. Oktober 1973 - X ZB 7/73, NJW 1974, 48).Für den Eingang der Berufungsbegründung ist es dabei unerheblich, ob der Schriftsatz anhand des Aktenzeichens bereits innerhalb der Berufungsbegründungsfrist in die für diese Sache angelegte Akte eingeordnet wurde (BGH, Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 aaO).
- BVerfG, 19.03.2018 - 1 BvR 2313/17
Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch …
Rn. 12 Für den Eingang und für die Möglichkeit der Kenntnisnahme durch das Gericht ist - entgegen der im amtsgerichtlichen Beschluss über die Anhörungsrüge zum Ausdruck kommenden Auffassung - nach den anwendbaren zivilprozessualen Vorschriften, in der Auslegung, die diese in ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs erfahren haben (vgl. BGH…, Beschluss vom 10. Juni 2003 - VIII ZB 126/02 -, NJW 2003, S. 3418 < 3419>; Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82 -, VersR 1982, S. 673; jeweils m.w.N.), allein entscheidend, dass der Schriftsatz vor Ablauf der Frist an das zur Entscheidung berufene Gericht gelangt. - BGH, 12.01.2021 - XI ZB 25/19
Wahrung der Berufungsbegründungsfrist: Übermittlung des Schriftsatzes per Telefax …
Dagegen ist unerheblich, wann bzw. ob der Ausdruck zur Geschäftsstelle gelangt und zur Gerichtsakte genommen worden ist (vgl. BVerfG, NJW 2013, 925; BGH, Beschluss vom 15. April 1982 - IVb ZB 60/82, VersR 1982, 673, Urteil vom 1. März 2004, aaO S. 931 …und Beschluss vom 25. Januar 2017 - XII ZB 567/15, NJW-RR 2017, 385 Rn. 7). - KG, 04.05.2017 - 1 W 173/17
Wohnungsgrundbuchsache: Fortsetzung des Eintragungsverfahrens nach Beseitigung …
Rn. 15 Die Angabe des - falschen - Grundbuchblattes auf dem Schriftsatz des Urkundsnotars vom 23. Juni 2016 diente lediglich seiner erleichterten Weitergabe innerhalb des Grundbuchamts (vgl. BGH, VersR 1982, 673). - BGH, 13.12.2001 - V ZB 38/01
Rechtzeitigkeit der Berufungsbegründung
Daß dieser ein falsches Aktenzeichen trug und deswegen im Zeitpunkt der Beschlußfassung noch nicht zu den Akten gelangt war, steht der Rechtzeitigkeit der Begründung nicht entgegen (vgl. BGH, Beschl. v. 15. April 1982, IVb ZB 60/82, VersR 1982, 673). - OLG Frankfurt, 17.06.2008 - 5 U 198/06
Vorsteuererstattung im Konzern bei umsatzsteuerlicher Organschaft ohne …
Denn für die Wahrung der Frist kommt es auf den Zugang bei Gericht an, nicht auf die Zuordnung zur richtigen Akte (vgl. BGH VersR 1982, 673;… Zöller/Gummer/Heßler, ZPO, 26. Aufl. 2007, § 520 Rz. 7). - OLG Karlsruhe, 10.12.1991 - 14 U 26/91
Einreichungsformalien der Berufungsbegründung
- BGH, 29.09.1987 - VI ZB 8/87
Fristgemäßer Zugang einer Berufungsbegründungsschrift mit falschem Aktenzeichen
- BGH, 28.03.1985 - VII ZR 196/84
Gewährung einer Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung einer …
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