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| BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 69/85 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Zulässigkeit einer Berufung im Hinblick der Versäumung der Berufungsbegründungsfrist - Inhaltliche Anforderungen an Berufungsbegründung - Ausreichen einer Bezugnahme auf früher eingereichte Schriftsätze ( z.B. Prozesskostenhilfegesuch) für eine Berufungsbegründung
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 14.07.1952 - IV ZR 64/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 69/85
Allerdings hat es dahingestellt sein lassen, ob im Hinblick auf die Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 14. Juli 1952 (IV ZR 64/52 - LM § 48 Abs. 2 EheG Nr. 14) und 22. Oktober 1952 (III ZB 15/52 - LM § 519 ZPO Nr. 11) im Falle einer Berufungseinlegung nach vorausgegangenem, näher begründetem Prozeßkostenhilfegesuch sogar eine stillschweigende Bezugnahme auf das Prozeßkostenhilfegesuch angenommen werden könne. - BGH, 02.04.1952 - II ZB 7/52
Auszug aus BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 69/85
Die auch vom Senat (Beschluß vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 138, 139/84) gebilligte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, daß es für die Annahme einer Berufungsbegründung ausreicht, wenn der Inhalt der Berufungsschrift bei Berücksichtigung der gesamten Lage des Rechtsstreits eine stillschweigende Bezugnahme auf das früher eingereichte Armenrechtsgesuch erkennen läßt, bedeutet nicht, daß ein vor Einlegung der Berufung angebrachtes Prozeßkostenhilfegesuch, das an sich als Berufungsbegründung verwendbar gewesen wäre, die spätere Rechtsmittelbegründung ersetzt oder unnötig macht (vgl. den genannten Beschluß des Bundesgerichtshofs vom 22. Oktober 1952 a.a.O. sowie den Beschluß vom 2. April 1952 - II ZB 7/52 - LM § 519 ZPO Nr. 5;… vgl. ferner Zöller/Schneider, ZPO 14. Aufl. § 519 Rdn. 39;… Stein/Jonas/Grunsky, ZPO 20. Aufl. § 519 Rdn. 30).
- BGH, 09.11.1988 - IVb ZB 154/88
Einordnung eines Prozesskostenhilfegesuchs als Berüfungsbegründung - Annahme …
Da im allgemeinen keine Partei die mit der Versäumung einer Rechtsmittelfrist verbundenen Nachteile in Kauf nehmen will, muß angenommen werden, daß ein inhaltlich den Anforderungen des § 519 Abs. 3 ZPO entsprechendes Prozeßkostenhilfegesuch auch als Berufungsbegründung dienen soll, sofern nicht ein anderer Wille des Rechtsmittelführers erkennbar ist (vgl. etwa BGH Beschlüsse vom 16. Februar 1977 - IV ZB 54/76 = VersR 1977, 570;… vom 16. Oktober 1985 aaO; Senatsbeschlüsse vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 138, 139/84; vom 22. Januar 1986 - IVb ZB 69/85; vom 16. April 1986 - IVb ZB 10/86, jeweils m.w.N.).
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