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| BGH, 29.06.1983 - IVb ZB 71/83 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Verwerfung der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der weiteren Beschwerde
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 05.12.1979 - IV ZB 75/79
Voraussetzungen zur Erteilung eines Zeugnisses über die Rechtskraft einer …
Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZB 71/83
Die Entscheidung über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 621 e Abs. 2 Satz 2 ZPO ist ausschließlich dem Oberlandesgericht übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Parteien als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (vgl. BGH FamRZ 1979, 473; 1980, 233; 1981, 445; Senatsbeschluß vom 11. Mai 1983 - IVb ZB 42/83). - BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 552/80
Nachholen der im Berufungsurteil unterbliebenen Zulassung der Revision durch ein …
Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZB 71/83
Die Entscheidung über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 621 e Abs. 2 Satz 2 ZPO ist ausschließlich dem Oberlandesgericht übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Parteien als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (vgl. BGH FamRZ 1979, 473; 1980, 233; 1981, 445; Senatsbeschluß vom 11. Mai 1983 - IVb ZB 42/83). - BGH, 17.01.1979 - IV ZR 82/78
Möglichkeit einer Revision in einer nichtvermögensrechtlichen Streitigkeit - …
Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZB 71/83
Die Entscheidung über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 621 e Abs. 2 Satz 2 ZPO ist ausschließlich dem Oberlandesgericht übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Parteien als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (vgl. BGH FamRZ 1979, 473; 1980, 233; 1981, 445; Senatsbeschluß vom 11. Mai 1983 - IVb ZB 42/83). - BGH, 11.05.1983 - IVb ZB 42/83
Zulässigkeit des Oberlandesgerichts zur Entscheidung über die Zulassung einer …
Auszug aus BGH, 29.06.1983 - IVb ZB 71/83
Die Entscheidung über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 621 e Abs. 2 Satz 2 ZPO ist ausschließlich dem Oberlandesgericht übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Parteien als auch der Nachprüfung und Abänderung durch das Rechtsbeschwerdegericht entzogen (vgl. BGH FamRZ 1979, 473; 1980, 233; 1981, 445; Senatsbeschluß vom 11. Mai 1983 - IVb ZB 42/83).
- BGH, 09.05.1990 - XII ZB 45/90
Statthaftigkeit einer Nichtzulassungsbeschwerde
Die Entscheidung über die Zulassung der weiteren Beschwerde nach § 621 e Abs. 2 Satz 1 ZPO ist - ebenso wie die Entscheidung über die Zulassung der Revision nach § 546 Abs. 1 ZPO - ausschließlich dem Oberlandesgericht übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Parteien als auch der Nachprüfung und Abänderung durch den Bundesgerichtshof entzogen (vgl. BGH FamRZ 1979, 473; 1980, 233; Senatsbeschlüsse vom 4. März 1981 - IVb ZB 552/80 = FamRZ 1981, 445; vom 11. Mai 1983 - IVb ZB 42/83; vom 29. Juni 1983 - IVb ZB 71/83 und vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 33/85, nicht veröffentlicht). - BGH, 24.06.1992 - XII ZB 51/92
Anfechtbarkeit der Entscheidung des Oberlandesgerichts über die Zulassung der …
Die Entscheidung über die Zulassung der Revision nach § 621d Abs. 1 ZPO ist - ebenso wie die nach § 546 Abs. 1 ZPO - ausschließlich dem Oberlandesgericht übertragen und sowohl der Anfechtung durch die Parteien als auch der Nachprüfung und Abänderung durch den Bundesgerichtshof entzogen (vgl. BGH FamRZ 1979, 473; 1980, 233; Senatsbeschlüsse vom 4. März 1981 FamRZ 1981, 445 sowie vom 11. Mai 1983 - IVb ZB 42/83 , vom 29. Juni 1983 - IVb ZB 71/83 , vom 8. Mai 1985 - IVb ZB 33/85 und vom 9. Mai 1990 - XII ZB 45/90, nicht veröffentlicht).
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