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Rechtsprechung
   BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,93
BGH, 26.05.1982 - IVb ZB 718/81 (https://dejure.org/1982,93)
BGH, Entscheidung vom 26.05.1982 - IVb ZB 718/81 (https://dejure.org/1982,93)
BGH, Entscheidung vom 26. Mai 1982 - IVb ZB 718/81 (https://dejure.org/1982,93)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Versorgungsausgleich - Öffentlicher Dienst - Anwartschaften - Betriebliche Altersversorgung - Zusatzversorgung - Barwertverordnung - Versicherungsfall - Ehegatte - Ehezeit

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1587a
    Rechtsnatur der Leistungen der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes; Bewertung von Anwartschaften

Papierfundstellen

  • BGHZ 84, 158
  • NJW 1982, 1989
  • MDR 1982, 832
  • FamRZ 1982, 899
 
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Wird zitiert von ... (260)Zitiert selbst (26)

  • BGH, 14.11.2007 - IV ZR 74/06

    BGH billigt Umstellung der Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - …

    Da die Versorgungsrente nach der Gesamtversorgung unter Anrechnung der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung (als Grundversorgung) ermittelt werden musste, wurde bereits ihre Höhe von allen Veränderungen beeinflusst, denen sowohl die Grundversorgung als auch die Gesamtversorgung während der Dauer der Pflichtversicherung unterlag (vgl. zum Ganzen BGHZ 84, 158, 170 m.w.N.).
  • BGH, 07.03.2018 - XII ZB 408/14

    Versorgungsausgleich: Berücksichtigung der allgemeinen Lohnentwicklung bei …

    Nach diesen Grundsätzen hat der Senat für die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes - in seiner bis zum 31. Dezember 2001 bestehenden Struktur - entschieden, dass nur die aufgrund der eingezahlten Beiträge berechnete Versicherungsrente als unverfallbar in den öffentlich-rechtlichen Versorgungsausgleich einbezogen werden konnte, wenn die werthöhere und auf der Grundlage des damaligen Gesamtversorgungssystems berechnete Versorgungsrente im Zeitpunkt der letzten tatrichterlichen Entscheidung über den Versorgungsausgleich noch nicht endgültig gesichert war (vgl. Senatsbeschlüsse BGHZ 84, 158 = FamRZ 1982, 899, 902 ff. und vom 14. Mai 1986 - IVb ZB 140/84 - FamRZ 1986, 894, 895).
  • BGH, 30.04.1993 - V ZR 234/91

    Keine Berücksichtigung der DDR-Verjährung von Amts wegen - Verwirkung des …

    Der Nacherbenvermerk, der nur die Beschränkung des Vorerben in seinem Eigentum verlautbart (BGHZ 84, 196, 201) [BGH 26.05.1982 - IVb ZB 718/81], ist gegenstandslos geworden, weil der Nacherbe und sein Rechtsnachfolger wegen Verwirkung des Berichtigungsanspruchs nicht mehr eingetragen werden können.
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