Rechtsprechung
| BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 720/80 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Zurechenbarkeit eines Verschulden des Verfahrensbevollmächtigten - Auswirkungen einer Verursachung der Versäumung der Beschwerdeschrift durch falsche Adressierung der Beschwerdeschrift durch den ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BGH, 11.07.1958 - IV ZB 127/58
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 720/80
Diese gerade durch die Unterzeichnung des Schriftstücks begründete Gefahr kann, wie der Bundesgerichtshof bereits entschieden hat, nicht dadurch vollständig abgewendet werden, daß das Büro angewiesen wird, die Schrift einstweilen nicht dem Gericht zugehen zu lassen (BGH NJW 1958, 1726, 1727).
- BGH, 03.11.1982 - IVb ZR 321/81
Beginn der Frist für die Anfechtung der Ehelichkeit eines Kindes - Anwendbarkeit …
Rechtsunkenntnis für sich allein stellt grundsätzlich keine höhere Gewalt dar und vermag daher den Fristablauf nicht zu hemmen (BGHZ 24, 134, 135 f.; Senatsurteil vom 16. Juni 1982 - IVb ZB 720/80 - FamRZ 1982, 917, 918).Ausnahmen sind von der Rechtsprechung nur in Fällen angenommen worden, in denen ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten den Rechtsirrtum hervorgerufen oder verstärkt hat (Senatsurteil vom 16. Juni 1982 a.a.O. m.w.N.).
- BGH, 12.05.1982 - IVb ZB 27/82
Erfolg einer Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Antrags auf …
Er mußte sich daher bei ihrer Unterzeichnung davon überzeugen, daß sie richtig adressiert war (BGH, Beschluß vom 9. Oktober 1980 - VII ZB 17/80 - VersR 1981, 63 m.w.N.; Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 625/81 und IVb ZB 720/80 -). - BGH, 25.09.1985 - IVb ZR 50/84 Allerdings hat es die Rechtsprechung als höhere Gewalt angesehen, wenn der Anfechtungsberechtigte durch ein Fehlverhalten von Behörden oder Gerichten in den Rechtsirrtum versetzt oder darin bestärkt worden ist, daß es einer Ehelichkeitsanfechtung nicht bedürfe (RGZ 160, 92, 94 f.; Senatsurteil vom 16. Juni 1982 - IVb ZB 720/80 - FamRZ 1982, 917, 918 [BGH 16.06.1982 - IVb ZR 720/80]; OLG München FamRZ 1972, 372 f.).
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