Rechtsprechung
| BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 767/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Ausschluss des Versorgungsausgleichs wegen der Gefahr der erheblichen Schmälerung der Anwartschaften eines Ehegatten - Bewertung der ehezeitlich erlangten Anwartschaft des Ehemannes auf landwirtschaftliches Altersgeld - Anwendbarkeit einer Neufassung eines Gesetzes ...
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (3)
- BGH, 16.12.1981 - IVb ZB 555/80
Durchführung des Versorgungsausgleichs nach eingetretenem Versorgungsfall
Auszug aus BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 767/81
Wie der Senat mit Beschluß vom 16. Dezember 1981 (IVb ZB 555/80 - FamRZ 1982, 258) entschieden hat, kann die Anwendung der Härteregelung nicht allein darauf gestützt werden, daß der Versorgungsausgleich den notwendigen Eigenbedarf des Ausgleichspflichtigen beeinträchtigt oder dazu führt, daß dieser Öffentliche Unterstützung in Anspruch nehmen muß. - BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 842/81
Versorgungsausgleich in Härtefällen
Auszug aus BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 767/81
Wie der Senat entschieden hat, hat das Gericht der weiteren Beschwerde das bei Erlaß seiner Entscheidung geltende Recht anzuwenden, auch wenn das Gericht der Vorinstanz, wie hier, diese Rechtslage bei seiner Entscheidung noch nicht berücksichtigen konnte (vgl. Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 842/81 - FamRZ 1983, 1003). - BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 610/81
Einbeziehung von Anwartschaften aus der landwirtschaftlichen Altershilfe und der …
Auszug aus BGH, 19.10.1983 - IVb ZB 767/81
Wie der Senat mit Beschluß vom heutigen Tage (IVb ZB 610/81 - zur Veröffentlichung vorgesehen) dargelegt hat, ist die auszugleichende Anwartschaft auf landwirtschaftliches Altersgeld nach § 1587 a Abs. 2 Nr. 4b BGB dahin zu bewerten, daß - ausgehend von den Bemessungsgrundlagen am Ende der Ehezeit - im Wege einer hypothetischen Berechnung das volle mit dem Erreichen der maßgeblichen Altersgrenze zu erwartende Altersgeld ermittelt und sodann im Zeit-Zeit-Verhältnis der Teil dieser Versorgung bestimmt wird, der im Verhältnis zur voraussichtlichen Gesamtdauer der Beitragsentrichtung auf die Ehezeit entfällt.
- BGH, 18.05.1988 - IVb ZB 109/87
Berücksichtigung einer wiederaufgelebten Witwenrente im Versorgungsausgleich
Allerdings reicht allein der Umstand, daß der Versorgungsausgleich den notwendigen Eigenbedarf des ausgleichspflichtigen Ehegatten beeinträchtigen wird, für die Anwendung des § 1587c Nr. 1 BGB nicht aus; diesem Gesichtspunkt kommt eine ausschlaggebende Bedeutung nicht zu, wenn auch der Ausgleichsberechtigte keine ausreichende Versorgung hat und auf die Übertragung der Rentenanrechte zur Verbesserung seiner sozialen Lage in gleicher Weise angewiesen ist (Senatsbeschlüsse vom 29. April 1981 - IVb ZB 813/80 - FamRZ 1981, 756, 757 und vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 767/81 - nicht veröffentlicht;… Johannsen/Henrich/Hahne Eherecht § 1587c BGB Rdn. 13 m.w.N.). - BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 49/84
Scheidung der Ehe - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs - Grobe Unbilligkeit …
Allerdings reicht allein der Umstand, daß der Versorgungsausgleich den notwendigen Eigenbedarf des ausgleichspflichtigen Ehegatten beeinträchtigen und voraussichtlich dazu führen wird, daß dieser öffentliche Unterstützung in Anspruch nehmen muß, - für sich beurteilt - für eine Anwendung des § 1587 c Nr. 1 BGB nicht aus (vgl. Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 767/81).
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