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Rechtsprechung
   BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 834/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1984,12354
BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 834/81 (https://dejure.org/1984,12354)
BGH, Entscheidung vom 19.09.1984 - IVb ZB 834/81 (https://dejure.org/1984,12354)
BGH, Entscheidung vom 19. September 1984 - IVb ZB 834/81 (https://dejure.org/1984,12354)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Erwerb der Versorgungsanwartschaft seitens des Ehemannes - Regelung des Versorgungsausgleiches nach der Scheidung - Übertragung eines Teils der Rentenanwartschaft des Ehemannes auf die Ehefrau - Höhe des "Quasi-Splittings" des vorzunehmenden Ausgleichs - Einbeziehung von ...

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 01.12.1982 - IVb ZB 532/81

    Berechnung des Versorgungsausgleichs in den Fällen des Ruhens gemäß BeamtVG § 55 …

    Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 834/81
    Beiden Rechenweisen ist der Senat in seinem Beschluß vom 1. Dezember 1982 - IVb ZB 532/81 - FamRZ 1983, 358 nicht gefolgt.
  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZB 767/80

    Keine Bindung an Rechtsmittelanträge im Versorgungsausgleichsverfahren

    Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 834/81
    Daß die weitere Beschwerde des Landes Niedersachsen - jedenfalls zunächst - eine Ermäßigung des im Wege des Quasi-Splittings auszugleichenden Betrages unter denjenigen von monatlich 270, 21 DM erstrebt hat, steht der Begründung höherer Rentenanwartschaften für die Ehefrau nicht entgegen (vgl. Senatsbeschluß vom 27. Juni 1984 - IVb ZB 767/80 - zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt).
  • BGH, 06.07.1983 - IVb ZB 794/81

    Zugewinnausgleich bei Zusammentreffen einer beamtenrechtlichen Versorgung mit …

    Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 834/81
    Nach dieser Entscheidung (vgl. auch Senatsbeschluß vom 6. Juli 1983 - IVb ZB 794/81 - FamRZ 1983, 1005) ist vielmehr das fiktive Altersruhegehalt um den durchschnittlichen monatlichen Ruhensbetrag nur insoweit zu kürzen, als dieser - nach dem Verhältnis der ehezeitlich zu den insgesamt erworbenen Werteinheiten - auf in der Ehezeit begründeten Rentenanwartschaften beruht.
  • BGH, 04.03.1981 - IVb ZB 598/80

    Versorgungsausgleich - Ausbildungszeit - Ruhegehaltsfähige Dienstzeit - …

    Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 834/81
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zählen derartige Zeiten auch dann zur ruhegehaltfähigen Dienstzeit im Sinne des § 1587a Abs. 2 Nr. 1 BGB, wenn der Beamte die Entscheidung der zuständigen Behörde noch nicht beantragt hat (Beschluß vom 4. März 1981 - IVb ZB 598/80 - FamRZ 1981, 665).
  • BGH, 22.06.1983 - IVb ZB 35/82

    Durchführung des Versorgungsausgleiches - Erwerb von Rentenanwartschaften bei der …

    Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 834/81
    Dies gilt ohne Rücksicht darauf, ob die Einbeziehung der Zeiten sich im Ergebnis für den Ehegatten des Beamten günstig oder ungünstig auswirkt (Senatsbeschluß vom 22. Juni 1983 - IVb ZB 35/82 - FamRZ 1983, 999).
  • OLG Braunschweig, 07.08.1980 - 1 UF 58/80
    Auszug aus BGH, 19.09.1984 - IVb ZB 834/81
    Insoweit hat das Landesverwaltungsamt eine der früheren Auskunftspraxis der Versorgungsträger folgende Rechnung aufgemacht, wohingegen das Oberlandesgericht im Anschluß an OLG Braunschweig FamRZ 1981, 172 die Berechnung über eine "Gesamtversorgung" gewählt hat.
  • BGH, 05.02.1986 - IVb ZB 728/81

    Durchführung des Versorgungsausgleichs - Erwerb von der gesetzlichen …

    Deshalb stellt der Senat die neuen - bei männlichen Beamten verringerten - Rentenbeträge, die sich aus der Ersetzung der früheren, gleichheitswidrigen Tabellenwerte durch neue in Art. 19 Nr. 29 bis 31 und Art. 20 Nr. 6 bis 8 des Haushaltsbegleitgesetzes 1983 vom 20. Dezember 1982 (BGBl I 1857) ergeben, auch dann in die Ruhensberechnung ein, wenn das Rentensplitting unangegriffen aufgrund der höheren Werte des alten Rechts durchgeführt worden ist (so etwa in den nicht veröffentlichten Senatsbeschlüssen vom 19. September 1984 - IVb ZB 834/81 - und vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 65/83).
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