Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 883/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Fristbeginn bei einem Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand mit Armenrechtsbewilligung durch Kenntnis des Prozessbevollmächtigten - Verschuldete Frsitversäumung durch Vertrauen auf die Weiterleitung der Armenrechtsbewilligung an weitere benannte Rechtsanwälte ...
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 31.01.1978 - VI ZB 7/77
Beantragung des Armenrechts zur Durchführung der Berufung - Zustellung des …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 883/81
Das gilt auch dann, wenn sie zu diesem Zeitpunkt einen Auftrag zur Einlegung der Beschwerde noch nicht erteilt haben sollte (BGH NJW 1978, 1920). - BGH, 17.01.1973 - IV ZB 81/72
Fristenwesen - Fristversäumung - Prozessbevollmächtigter - Verschulden - …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 883/81
Er hätte zudem bedenken müssen, daß durch die Bewilligung des Armenrechts und durch die Beiordnung Rechtsanwalt Dr. K. noch nicht zum Verfahrensbevollmächtigten der Antragstellerin geworden war (BGH VersR 1973, 319, 320). - BGH, 08.07.1981 - IVb ZB 831/80
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist und …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 883/81
Die Antragstellerin, der die Kenntnis ihres Vertreters zuzurechnen ist, muß sich so behandeln lassen, als wäre ihr die Bewilligung des Armenrechts am 12. Juni 1981 persönlich mitgeteilt worden (BGH LM ZPO § 234 (B) Nr. 14 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 831/80).
- BGH, 22.01.1986 - IVb ZB 122/85
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen Versäumung der Berufungsfrist - …
Auf eine entsprechende Handhabung durch das Gericht durften sie sich aber nicht verlassen (vgl. Senatsbeschluß vom 17. März 1982 - IVb ZB 883/81). - BGH, 21.03.1990 - XII ZB 27/90
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bezüglich der Berufungsfrist - …
Auch wenn nämlich eine solche unmittelbare Benachrichtigung erfolgt wäre, hätte er nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, auch des Senats (vgl. VersR 1973, 319, 320 und 420, 421; Senatsbeschlüsse vom 17. März 1982 - IVb ZB 883/81 - und VersR 1986 aaO;… zustimmend u.a. Borgmann/Haug, Anwaltshaftung 2. Aufl. S. 334 f), nach Empfang des Beschlusses vom 9. Oktober 1989 keineswegs untätig bleiben dürfen, sondern er hätte Rechtsanwältin G. von dem Zeitpunkt der Zustellung der Entscheidung an ihn unterrichten müssen. - BGH, 14.07.1982 - IVb ZB 126/82
Versagung der Widereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Selbst wenn dieser, wie der Beklagte behauptet, noch keinen Auftrag und keine Vollmacht zur Einlegung der Berufung hatte, war er zur Durchführung des Prozeßkostenhilfeverfahrens und somit auch zur Entgegennahme der Entscheidung bevollmächtigt (§§ 176, 88 Abs. 2 ZPO), Der Beklagte, dem die Kenntnis seines Vertreters zuzurechnen ist, muß sich so behandeln lassen, als sei ihm die Bewilligung der Prozeßkostenhilfe persönlich mitgeteilt worden (BGH LM ZPO § 234 (B) Nr. 14; Senatsbeschlüsse vom 8. Juli 1981 - IVb ZB 831/80 - und vom 17. März 1982 - IVb ZB 883/81 -).
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