Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 902/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,12534
BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 902/81 (https://dejure.org/1983,12534)
BGH, Entscheidung vom 05.10.1983 - IVb ZB 902/81 (https://dejure.org/1983,12534)
BGH, Entscheidung vom 05. Oktober 1983 - IVb ZB 902/81 (https://dejure.org/1983,12534)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1983,12534) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versorgungsausgleich bei Scheidung - Bewertung der Versorgungsanrechte bei dem Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer Niedersachsen - Rechtmäßigkeit einer Zugrundelegung nur der einem ledigen Mitglied zustehende Altersrente beim Versorgungsausgleich - Zulässigkeit ...

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.10.1982 - IVb ZB 537/80

    Anforderungen an die Annahme eines volldynamischen Wertzuwachses

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 902/81
    Voraussetzung für die Annahme der Volldynamik und die Entbehrlichkeit einer Umrechnung gemäß § 1587 a Abs. 3 BGB ist, daß sowohl die Rentenanwartschaften als auch die laufenden Renten einer Versorgung regelmäßig der allgemeinen Einkommensentwicklung angepaßt werden (vgl. Senatsbeschluß BGHZ 85, 194, 198 m.w.N.).

    Im einzelnen wird auf die Ausführungen des Senats in BGHZ 85, 194 ff. verwiesen.

  • BVerfG, 12.01.1967 - 1 BvR 169/63

    Grundstücksverkehrsgesetz

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 902/81
    Für das weitere Verfahren wird auf folgendes hingewiesen: Auch wenn das Oberlandesgericht lediglich zur Annahme einer Teildynamik im Leistungsstadium gelangt, wird es von einer individuellen Ermittlung des Barwerts nur absehen können, wenn das festgestellte Ausmaß der Anpassungen so gering ist, daß eine Gleichbehandlung mit rein statischen Anrechten durch die Anwendung der Barwertverordnung sich mit einer am Gerechtigkeitsempfinden orientierten Betrachtungsweise verträgt (vgl. BVerfGE 9, 137, 146; 21, 73, 84).
  • BVerfG, 03.02.1959 - 2 BvL 10/56

    Einfuhrgenehmigung

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 902/81
    Für das weitere Verfahren wird auf folgendes hingewiesen: Auch wenn das Oberlandesgericht lediglich zur Annahme einer Teildynamik im Leistungsstadium gelangt, wird es von einer individuellen Ermittlung des Barwerts nur absehen können, wenn das festgestellte Ausmaß der Anpassungen so gering ist, daß eine Gleichbehandlung mit rein statischen Anrechten durch die Anwendung der Barwertverordnung sich mit einer am Gerechtigkeitsempfinden orientierten Betrachtungsweise verträgt (vgl. BVerfGE 9, 137, 146; 21, 73, 84).
  • BGH, 15.12.1982 - IVb ZB 684/81

    Berechnung des Ehezeitanteils von Anwartschaften in der Ärzteversorgung in …

    Auszug aus BGH, 05.10.1983 - IVb ZB 902/81
    Dies ist rechtlich bedenkenfrei (…vgl. Soergel/Zimmermann aaO; s.a. Senatsbeschluß vom 15. Dezember 1982 - IVb ZB 684/81 - FamRZ 1983, 265, 266 zur Nordrheinischen Ärzteversorgung) und wird von der weiteren Beschwerde auch nicht angegriffen.
  • BGH, 21.09.1988 - IVb ZB 104/86

    Bewertung von Anwartschaften im Altersversorgungswerk der Zahnärztekammer …

    Es befindet sich insoweit in Übereinstimmung mit einer nicht veröffentlichten Entscheidung des Senats vom 5. Oktober 1983 (IVb ZB 902/81) sowie mit einem Beschluß des Oberlandesgerichts Celle vom 5. März 1986 (FamRZ 1986, 913).
  • BGH, 17.04.1985 - IVb ZB 876/81

    Ermittlung der ehezeitlich erlangten Versorgungsrente aus einer Zusatzversorgung …

    Insoweit ist der Ortszuschlag hier zu unterscheiden von dem in einer Beamtenversorgung enthaltenen erhöhten Ortszuschlag für Verheiratete (§ 40 Abs. 2 Nr. 1 BBesG Stufe 2), ebenso wie von dem zu einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu zahlenden Kinderzuschuß (§§ 39 AVG, 1262 RVO vgl. §§ 83 Abs. 1 AVG, 1304 Abs. 1 RVO) oder den in der Altershilfe für Landwirte zu zahlenden erhöhten Leistungen für Verheiratete (§ 4 Abs. 1 GAL; vgl. Senatsbeschluß vom 19. Oktober 1983 - IVb ZB 610/81 = FamRZ 1984, 42, 43), die - gemäß dem Wortlaut - von § 1587 a Abs. 8 BGB erfaßt werden und deshalb bei der Wertberechnung im Versorgungsausgleich auszuscheiden sind (…vgl. MünchKomm/Maier BGB § 1587 a Rdn. 405;… Soergel/von Hornhardt BGB 11. Aufl. § 1587 a Rdn. 350, 351;… Bastian/Roth-Stielow/Schmeiduch 1. EheRG § 1587 a Rdn. 238; für die Altersversorgung der Zahnärztekammer Niedersachsen vgl. Senatsbeschluß vom 5. Oktober 1983 - IVb ZB 902/81).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht