Rechtsprechung
| BGH, 22.09.1982 - IVb ZB 911/81 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Bestimmung der Versorgungsausgleiches bei Wiederheirat und erneuter Scheidung - Folgen der Heirat zur Legalisierung eines Kindes und schon im Voraus geplanter Scheidung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1587
Einbeziehung von Versorgungsanrechten aus einer früheren Ehe derselben Parteien in den Versorgungsausgleich
Papierfundstellen
- NJW 1983, 37
- MDR 1983, 116
- FamRZ 1982, 1193
Wird zitiert von ... (5)
- BGH, 08.10.1986 - IVb ZB 133/85
Rentenversicherung - Anwartschaft - Ausgleich - Ehe - Trennungszeit
Denn nach § 1587 c BGB kommt nur eine Herabsetzung, nicht dagegen eine Erhöhung des Versorgungsausgleichs in Betracht (vgl. Senatsbeschluß vom 27. März 1985 - IVb ZB 789/81 - FamRZ 1985, 687, 688 unter Hinweis auf den Senatsbeschluß vom 22. September 1982 - IVb ZB 911/81 - FamRZ 1982, 1193). - BGH, 27.03.1985 - IVb ZB 789/81
Einbeziehung von durch nach Rechtshängigkeit des Scheidungsantrags entrichtete …
Nach § 1587 c BGB kommt aber lediglich eine Herabsetzung, nicht dagegen eine Erhöhung des Versorgungsausgleichs in Betracht (Senatsbeschluß vom 22. September 1982 - IVb ZB 911/81 - FamRZ 1982, 1193). - BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 361/81
Rechtsfolgen der Wiederverheiratung derselben Ehegatten im Hinblick auf den …
Wie der Senat nach Erlaß des angefochtenen Urteils und nach der Begründung der weiteren Beschwerde durch Beschluß vom 22. September 1982 (Ivb ZB 911/81 = FamRZ 1982, 1193) entschieden hat, sind im Fall der Scheidung einer zweiten Ehe zwischen denselben Ehegatten die Dauer der früheren Ehe und die während dieser Zeit erlangten Versorgungsanwartschaften nicht im Versorgungsausgleich für die zweite Ehe zu berücksichtigen. - OLG Frankfurt, 11.05.2009 - 5 WF 56/09
Ehescheidung: Nichtbestimmbarkeit der Ehezeit bei Antrag auf nachträglichen …
(BGH NJW 1983, 37;… Palandt- Brudermüller, 68. Aufl., § 1587, Rn. 3). - BGH, 30.09.1992 - XII ZB 142/91
Beschwerdeberechtigung bei Ausschluß des Vorsorgungsausgelichs
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats, von der abzuweichen kein Anlaß besteht, erlaubt § 1587c BGB nur eine Herabsetzung des Ausgleichsbetrages oder den völligen Ausschluß eines Versorgungsausgleichs, mithin eine Entscheidung zugunsten des Ausgleichsverpflichteten, nicht aber eine solche zugunsten des Berechtigten (vgl. Senatsbeschlüsse vom 22. September 1982 - IVb ZB 911/81 - FamRZ 1982, 1193; vom 27. März 1985 - IVb ZB 789/81 - FamRZ 1985, 687, 688 und vom 8. Oktober 1986 - IVb ZB 133/85 - FamRZ 1987, 48, 49).
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