Rechtsprechung
| BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Bindungswirkung einer Entscheidung im Anerkennungsverfahren über eine Nichtanerkennung einer Scheidung im Ausland hinsichtlich des Versorgungsausgleiches - Auswirkungen des Innehabens der deutschen Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Anwendbarkeit von deutschem Recht ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 913/81
- BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 07.11.1979 - IV ZB 159/78
Ausschluß des Versorgungsausgleichs
Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Grundlage für die Beurteilung der Scheidungsfolgen, zu denen der Versorgungsausgleich gehört (BGHZ 75, 241, 248 ff.), ist die Scheidung der Ehe im vorliegenden Verfahren.Damit richten sich die Scheidungsfolgen einschließlich des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht (BGHZ 75, 241), selbst wenn die Ehegatten in zurückliegender Zeit während der Ehe ausländische Staatsangehörige waren (Senatsbeschluß vom 17. März 1982 - IVb ZB 520/80 - FamRZ 1982, 585).
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 520/80
Anwendung deutschen Rechts als Scheidungsfolgen-Statut - Erlangen der deutschen …
Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Damit richten sich die Scheidungsfolgen einschließlich des Versorgungsausgleichs nach deutschem Recht (BGHZ 75, 241), selbst wenn die Ehegatten in zurückliegender Zeit während der Ehe ausländische Staatsangehörige waren (Senatsbeschluß vom 17. März 1982 - IVb ZB 520/80 - FamRZ 1982, 585).Dadurch wird nicht ausgeschlossen, Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes, die sich insbesondere auch aus dem Auslandsbezug der Sache ergeben können, bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Rahmen der Härteklauseln des § 1587 c Nr. 1 BGB und des Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 Sätze 3 und 4 des 1. EheRG zu berücksichtigen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 17. März 1982 a.a.O. und Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 675/80 - FamRZ 1982, 795, 797 f.).
- BGH, 14.10.1981 - IVb ZB 718/80
Maßgebliches Recht für Scheidung einer Ausländerehe in der Bundesrepublik
Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Die hierüber im Anerkennungsverfahren getroffene Feststellung ist nach Art. 7 § 1 Abs. 8 FamRÄndG für die Gerichte bindend (vgl. dazu BGHZ 82, 34, 39 ff.).
- BGH, 20.06.1979 - IV ZR 106/78
Anfechtung der Ehelichkeit und internationales Privatrecht; effektive …
Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Da sie bereits im Jahre 1970 in die Bundesrepublik übergesiedelt war, wäre selbst im Falle einer Doppelstaatsangehörigkeit ihre deutsche Staatsangehörigkeit die effektive gewesen (vgl. BGHZ 75, 32, 39, 42). - BGH, 22.09.1982 - IVb ZR 304/81
Maßgebliches Recht für den nachehelichen Unterhaltsanspruch bei Übersiedlung …
Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Die Ehe ist auch dann nach den "bisher geltenden Vorschriften" im Sinne des Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 Satz 1 des 1. EheRG geschieden worden, wenn die Scheidung durch ein ausländisches Gericht nach anderen als den in der Bundesrepublik geltenden Sachvorschriften erfolgt, aber in der Bundesrepublik nach deren Rechtsvorschriften vor dem 1. Juli 1977 wirksam geworden ist (vgl. Senatsurteil vom 22. September 1982 - IVb ZR 304/81, zur Veröffentlichung in BGHZ bestimmt). - BGH, 06.10.1982 - IVb ZR 729/80
Scheidung einer Ehe eines türkischen mit einer deutschen Staatsangehörigen - …
Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Die Anerkennung der ausländischen Entscheidung ist nach dem Wortlaut des Art. 7 § 1 Satz 1 FamRÄndG davon abhängig, daß eine Feststellung über das Vorliegen der Anerkennungsvoraussetzungen tatsächlich getroffen worden ist (Senatsurteil vom 6. Oktober 1982 - IVb ZR 729/80, zur Veröffentlichung bestimmt). - BGH, 04.11.1981 - IVb ZB 517/80
Berufung - Zurückverweisung - Irrige Rechtsauffassung - Versorgungsausgleich - …
Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Der Beschluß des Oberlandesgerichts ist auch insoweit nicht zu beanstanden, als die Sache an das Amtsgericht zurückverwiese worden ist, da das Amtsgericht einen Versorgungsausgleich bereits dem Grund nach abgelehnt und danach - von seinem Rechtsstandpunkt aus folgerichtig - zur Höhe des Ausgleichs, insbesondere auch im Hinblick auf § 1587 c BGB, keine ausreichenden Feststellungen getroffen hat (Senatsbeschluß vom 4. November 1981 - IVb ZB 517/80 - FamRZ 1982, 152, 153). - BGH, 26.05.1982 - IVb ZR 675/80
Scheidung einer gemischtnationalen Ehe - Anwendbarkeit von deutschem oder …
Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Dadurch wird nicht ausgeschlossen, Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes, die sich insbesondere auch aus dem Auslandsbezug der Sache ergeben können, bei der Entscheidung über den Versorgungsausgleich im Rahmen der Härteklauseln des § 1587 c Nr. 1 BGB und des Art. 12 Nr. 3 Abs. 3 Sätze 3 und 4 des 1. EheRG zu berücksichtigen (vgl. auch Senatsbeschluß vom 17. März 1982 a.a.O. und Senatsurteil vom 26. Mai 1982 - IVb ZR 675/80 - FamRZ 1982, 795, 797 f.). - BGH, 24.02.1982 - IVb ZB 508/80
Bewertung ausländischer Anwartschaften
Auszug aus BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Ob danach eine Herabsetzung oder ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs gerechtfertigt ist, kann jedoch nur nach Klärung und Abwägung aller Umstände des Einzelfalles, die dem Tatrichter im weiteren Verfahren obliegt, beurteilt werden (Senatsbeschluß vom 24. Februar 1982 - IVb ZB 508/80 - FamRZ 1982, 473, 475 m.w.N.).
- BGH, 22.12.1982 - IVb ZB 649/80
Regelung des Versorgungsausgleichs bei Unwirtschaftlichkeit der Übertragung oder …
Ob danach eine Herabsetzung oder ein Ausschluß des Versorgungsausgleichs gerechtfertigt ist, kann jedoch nur nach Klärung und Abwägung aller Umstände des Einzelfalles, die dem Tatrichter im weiteren Verfahren obliegt, beurteilt werden (…Senatsbeschluß vom 24. Februar 1982 a.a.O. S. 475 m.w.N.; Senatsbeschluß vom 10. November 1982 - IVb ZB 913/81, zur Veröffentlichung bestimmt).
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Rechtsprechung
| BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 913/81 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Verweigerung des Armenrechts (Prozesskostenhilfe) - Aussschluss des Versorgungsausgleichs - Herabsetzung des Versorgungsausgleichs
Verfahrensgang
- BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 913/81
- BGH, 10.11.1982 - IVb ZB 913/81
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …
Auszug aus BGH, 17.03.1982 - IVb ZB 913/81
Die Entscheidung über das Prozeßkostenhilfe- (richtig: Armenrechts-)gesuch der Antragsgegnerin wird zurückgestellt, bis geklärt ist, ob der Antragsteller die weitere Beschwerde trotz der Verweigerung des Armenrechts aufrecht erhält (vgl. Senatsbeschluß vom 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - FamRZ 1982, 58).
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