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Rechtsprechung
   BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,1373
BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85 (https://dejure.org/1986,1373)
BGH, Entscheidung vom 19.02.1986 - IVb ZR 13/85 (https://dejure.org/1986,1373)
BGH, Entscheidung vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 13/85 (https://dejure.org/1986,1373)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Einfluss von Kapitalerträgen auf die Bestimmung der Bedürftigkeit eines geschiedenen Ehepartners - Abziehbarkeit von Kapitalerträgen zum Inflationsausgleich - Berücksichtigung von Gesichtspunkten der Unbilligkeit oder Unwirtschaftlichkeit - Einfluss von Kapitalerträgen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1577 Abs. 1
    Minderung der Bedürftigkeit durch Kaiptalerträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1986, 682
  • MDR 1986, 656
  • FamRZ 1986, 441
 
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Wird zitiert von ... (13)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 27.06.1984 - IVb ZR 20/83

    Voraussetzungen eines Anspruchs auf Aufstockungsunterhalt - Bestimmung des …

    Auszug aus BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
    Allerdings geht das Berufungsgericht zu Recht davon aus, daß die Beklagte Unterhalt nicht verlangen kann, soweit sie ihren durch Renteneinkünfte nicht gedeckten Unterhaltsbedarf durch Erträge befriedigen kann, die sie aus dem im Wege der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft erlangten Vermögen erzielt (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, und vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359 m.w.N.).

    Es trifft zwar zu, daß nicht nur derjenige keinen Unterhalt beanspruchen kann, der sich aus real erlangten Vermögenseinkünften selbst zu unterhalten vermag, sondern daß auch (fiktive) Erträge aus einem tatsächlich zur Verfügung stehenden Kapital anzurechnen sind, die in zumutbarer Weise hätten erzielt werden können (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 376/81 - nicht veröffentlicht, und vom 27. Juni 1984 a.a.O. S. 356, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 11.12.1985 - IVb ZR 82/84

    Berücksichtigung der alleinigen Nutzung der Ehewohnung bei der …

    Auszug aus BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
    Deren Wert wird, soweit er die mit dem Grundeigentum verbundenen Kosten und Lasten übersteigt, zwar regelmäßig rechnerisch ermittelt und sodann den Einkünften der Ehegatten hinzugerechnet werden müssen (vgl. dazu Senatsurteil vom 11. Dezember 1985 - IVb ZR 82/84 - zur Veröffentlichung bestimmt).
  • BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83

    Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen …

    Auszug aus BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
    Allerdings geht das Berufungsgericht zu Recht davon aus, daß die Beklagte Unterhalt nicht verlangen kann, soweit sie ihren durch Renteneinkünfte nicht gedeckten Unterhaltsbedarf durch Erträge befriedigen kann, die sie aus dem im Wege der Auseinandersetzung der Gütergemeinschaft erlangten Vermögen erzielt (vgl. Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, und vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359 m.w.N.).
  • BGH, 14.11.1973 - IV ZR 147/72

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
    Die Berücksichtigung eines Inflationsausgleichs läßt sich auch nicht aus den Grundsätzen herleiten, die der Bundesgerichtshof zur Ermittlung des Zugewinns bei einer durch Kaufkraftschwund eingetretenen nominellen Wertsteigerung des Anfangsvermögens entwickelt hat (vgl. BGHZ 61, 385; BGH Urteil vom 22. November 1974 - IV ZR 73/73 - FamRZ 1975, 87), denn im vorliegenden Fall geht es nicht um Fragen der Bewertung des gleichen Vermögens zu verschiedenen Zeitpunkten.
  • BGH, 24.11.1982 - IVb ZR 310/81

    Betreuungsleistungen eines neuen Partners bei der Unterhaltsbemessung

    Auszug aus BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
    Betrug der hälftige Wert des mietfreien Wohnens nämlich weniger als monatlich 321 DM, ist die Differenz zu 321 DM zu Recht als trennungsbedingter Mehrbedarf bei der Ermittlung der Bedürftigkeit der Beklagten berücksichtigt worden (vgl. Senatsurteil vom 24. November 1982 - IVb ZR 310/81 - FamRZ 1983, 146, 150); lag der Hälfteanteil dagegen über 321 DM und wäre er in Höhe des Mehrbetrages dem Unterhaltsbedarf der Beklagten zuzurechnen, ist der Kläger durch die Berücksichtigung nur eines Wertes von 321 DM nicht benachteiligt.
  • BGH, 22.11.1974 - IV ZR 73/73

    Ermittlung des Anfangsvermögens; Berücksichtigung des Kaufkraftschwundes

    Auszug aus BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
    Die Berücksichtigung eines Inflationsausgleichs läßt sich auch nicht aus den Grundsätzen herleiten, die der Bundesgerichtshof zur Ermittlung des Zugewinns bei einer durch Kaufkraftschwund eingetretenen nominellen Wertsteigerung des Anfangsvermögens entwickelt hat (vgl. BGHZ 61, 385; BGH Urteil vom 22. November 1974 - IV ZR 73/73 - FamRZ 1975, 87), denn im vorliegenden Fall geht es nicht um Fragen der Bewertung des gleichen Vermögens zu verschiedenen Zeitpunkten.
  • OLG Stuttgart, 15.01.1985 - 17 UF 384/84

    Widerklage auf Leistung von Unterhalt; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen …

    Auszug aus BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
    Das Urteil ist veröffentlicht in FamRZ 1985, 607.
  • OLG Saarbrücken, 31.10.1984 - 9 UF 50/83
    Auszug aus BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
    Sie wird, soweit ersichtlich, in der Literatur nicht und in der Rechtsprechung nur vereinzelt (vgl. außer dem Berufungsgericht OLG Saarbrücken FamRZ 1985, 477, 479) vertreten.
  • BGH, 27.04.1983 - IVb ZR 376/81

    Zulässigkeit einer Klage auf Feststellung eines Nichtbestehen eines …

    Auszug aus BGH, 19.02.1986 - IVb ZR 13/85
    Es trifft zwar zu, daß nicht nur derjenige keinen Unterhalt beanspruchen kann, der sich aus real erlangten Vermögenseinkünften selbst zu unterhalten vermag, sondern daß auch (fiktive) Erträge aus einem tatsächlich zur Verfügung stehenden Kapital anzurechnen sind, die in zumutbarer Weise hätten erzielt werden können (vgl. Senatsurteile vom 27. April 1983 - IVb ZR 376/81 - nicht veröffentlicht, …und vom 27. Juni 1984 a.a.O. S. 356, jeweils m.w.N.).
  • BGH, 18.12.1991 - XII ZR 2/91

    Obliegenheiten des geschiedenen Ehegatten im Hinblick auf nachehelichen Unterhalt

    Die tatsächliche Anlage des Vermögens muß sich als eindeutig unwirtschaftlich darstellen, ehe der Unterhaltsberechtigte auf eine andere Anlageform und daraus erzielbare Beträge verwiesen werden kann (vgl. Senatsurteile vom 19. Februar 1986 aaO S. 440 …und vom 5. März 1986 aaO S. 561).

    Eine solche Berücksichtigung der Preissteigerungsrate steht indessen im Widerspruch zur Rechtsprechung des Senats, wonach Kapitalerträge die Bedürftigkeit in der Höhe mindern, in der sie dem Ehegatten nach Abzug von Werbungskosten und Steuern tatsächlich zufließen, und nicht noch einem Abzug zum Ausgleich inflationsbedingter Wertverluste unterliegen {Senatsurteil vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 13/85 - FamRZ 1986, 441).

    Das entspricht dem im Senatsurteil vom 19. Februar 1986 (aaO S. 441) dargelegten Rechtsstandpunkt, an dem der Senat festhält.

  • OLG Karlsruhe, 30.10.2009 - 5 UF 5/08

    Berechnung des nachehelichen Unterhalts bei hohem Familieneinkommen

    Liegt ein solcher Fall vor, ist der durchschnittlich erzielbare Ertrag einer zumutbaren Nutzung fiktiv zuzurechnen (BGH, FamRZ 1986, 441 ;… Wendl/Staudigl/Dose, aaO., § 1, Randnr. 436).
  • LAG Hamm, 12.09.2003 - 4 Ta 470/02

    Eingeschränkte PKH-Bewilligung bei Anwaltswechsel

    Gegebenenfalls ist das Gericht zu einer Änderung (OLG Schleswig v. 25.09.1981 - 9 W 176/81, JurBüro 1981, 1903) oder zum Zurückstellen der beabsichtigten Entscheidung (BGH v. 11.03.1987 - IVb ZR 13/85, BGHR § 16 Abs. 1 FGG Änderung 1) verpflichtet (LAG Hamm v. 04.12.2000 - 4 Ta 165/00, LAGE § 124 ZPO Nr. 13).
  • BGH, 13.07.1988 - IVb ZR 39/87

    Vermögenserträge aus der Anlage von Schmerzensgeld als Einkommen des …

    Entscheidend ist allein, ob und in welcher Höhe der geschiedene Ehegatte seinen Unterhaltsbedarf aus den Erträgen seines Vermögens bestreiten kann (Senatsurteilevom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356;vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359 und IVb ZR 62/83 - FamRZ 1985, 582, 583;vom 19. Februar 1986 - IVb ZR 16/85 - FamRZ 1986, 439, 440 und IVb ZR 13/85 - FamRZ 1986, 441, 442).
  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 355/04

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von …

    Gegebenenfalls ist das Gericht zu einer Änderung (OLG Schleswig v. 25.09.1981 - 9 W 176/81, JurBüro 1981, 1903) oder zum Zurückstellen der beabsichtigten Entscheidung (BGH v. 11.03.1987 - IVb ZR 13/85, BGHR § 16 Abs. 1 FGG Änderung 1) verpflichtet (LAG Hamm v. 04.12.2000 - 4 Ta 164/00, LAGE § 124 ZPO Nr. 13).
  • LAG Hamm, 16.12.2004 - 4 Ta 335/04

    Abänderung eines PKH-Ablehnungsbeschluß wegen Nichtberücksichtigung von …

    Gegebenenfalls ist das Gericht zu einer Änderung (OLG Schleswig v. 25.09.1981 - 9 W 176/81, JurBüro 1981, 1903) oder zum Zurückstellen der beabsichtigten Entscheidung (BGH v. 11.03.1987 - IVb ZR 13/85, BGHR § 16 Abs. 1 FGG Änderung 1) verpflichtet (LAG Hamm v. 04.12.2000 - 4 Ta 164/00, LAGE § 124 ZPO Nr. 13).
  • LAG Hamm, 04.12.2000 - 4 Ta 165/00

    Zeitpunkt des Erlasses eines Beschlusses nach § 329 Abs. 2 Zivilprozessordnung …

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  • OLG Nürnberg, 13.09.1993 - 10 UF 1647/93

    Auskunftsanspruch ist bereits vor Ablauf der Zwei-Jahres-Frist des § 1605 Abs. 2 …

    Dies bedarf hinsichtlich der Zinseinkünfte keiner näheren Begründung, da Kapitalerträge Bestandteil des Einkommens sind (vgl. BGH in FamRZ 1986, 441 ff.) und damit die Bemessungsgrundlage des Unterhaltes entsprechend erhöhen.
  • OLG Stuttgart, 15.01.1985 - 17 UF 384/84

    Widerklage auf Leistung von Unterhalt; Maßgeblichkeit der wirtschaftlichen …

    Das Rechtsmittel führte im Umfang der Anfechtung zu der Aufhebung des angegriffenen Urteils und zu der Zurückverweisung der Sache an das Berufungsgericht (BGH, Urteil vom 19. Februar 1986 - FamRZ 1986, 441 = EzFamR BGB § 1577 Nr. 6 = BGHF 5, 96): Kapitalerträge mindern in der Höhe, in der sie dem geschiedenen Ehegatten zufließen, dessen Bedürftigkeit; ein Abzug zum Ausgleich eines inflationsbedingten Wertverlustes des Vermögensstammes kommt nicht in Betracht.
  • OLG Koblenz, 05.07.1988 - 11 UF 1412/87

    Höhe des Altersversorgungsunterhalts

    Vermögenserträge mindern gemäß § 1577 Abs. 1 BGB die Bedürftigkeit grundsätzlich in der Höhe, in der sie dem Ehegatten nach Abzug von Steuern tatsächlich zufließen, wobei es auf die Herkunft des Vermögens, aus dem die Erträge stammen, nicht ankommt (vgl. BGH, FamRZ 1986, 441, 442; 1985, 354, 356; 357 = NJW 1985, 909 ; FamRZ 1985, 582, 583 = NJW 1985, 1343, 1344).
  • OLG Nürnberg, 15.05.2000 - 10 UF 1280/00

    Prägung der ehelichen Lebensverhältnisse durch später wegfallende …

  • OLG Koblenz, 11.04.1989 - 11 UF 1013/88

    Anspruch eines geschiedenen Ehegatten auf Unterhalt wegen Krankheit; Zumutbarkeit …

  • KG, 13.06.1986 - 13 UF 6134/85
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