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Rechtsprechung
   BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1983,1099
BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81 (https://dejure.org/1983,1099)
BGH, Entscheidung vom 15.06.1983 - IVb ZR 390/81 (https://dejure.org/1983,1099)
BGH, Entscheidung vom 15. Juni 1983 - IVb ZR 390/81 (https://dejure.org/1983,1099)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Gewährung von Sozialhilfe gegenüber einer Frau mit Kind - Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen aus übergeleitetem Recht gegenüber dem Ehemann und Vater - Inanspruchnahme für die Vergangenheit - Zurücksendung der bei einer Postanstalt niedergelegten und nicht ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • MDR 1984, 38
  • NVwZ 1984, 398
  • FamRZ 1983, 895
  • DVBl 1983, 1242
 
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Wird zitiert von ... (20)Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 18.12.1975 - 5 C 2.75

    Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige - Sozialhilfe - Schriftliche Mitteilung …

    Auszug aus BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81
    Daraus, daß die Rechtswahrungsanzeige des § 91 Abs. 2 BSHG im Hinblick auf die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Unterhaltsschuldners für die Vergangenheit Rechtsfolgen wie eine Mahnung herbeiführt und eine der Mahnung vergleichbare Warnungsaufgabe hat (BVerwGE 50, 64, 66; vgl. auch BGHZ 74, 121, 126 zu § 37 Abs. 4 BAföG), können keine Bestimmtheitsanforderungen abgeleitet werden, die den bürgerlichrechtlichen Regeln über die Mahnung entnommen sind.

    Allerdings stellt die Rechtswahrungsanzeige nach BVerwGE 50, 64, 66 keinen Verwaltungsakt dar.

  • BGH, 03.11.1976 - VIII ZR 140/75

    Zugang einer Willenserklärung bei Zustellung durch die Post

    Auszug aus BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81
    Aus der Entscheidung BGHZ 67, 271 ergibt sich nichts anderes; sie betrifft die Zustellung einer rein privatrechtlichen Willenserklärung, nämlich der Kündigung eines Mietvertrages.
  • BGH, 28.03.1979 - IV ZR 58/78

    Inanspruchnahme der Eltern nach BAföG für die Vergangenheit

    Auszug aus BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81
    Daraus, daß die Rechtswahrungsanzeige des § 91 Abs. 2 BSHG im Hinblick auf die Möglichkeit einer Inanspruchnahme des Unterhaltsschuldners für die Vergangenheit Rechtsfolgen wie eine Mahnung herbeiführt und eine der Mahnung vergleichbare Warnungsaufgabe hat (BVerwGE 50, 64, 66; vgl. auch BGHZ 74, 121, 126 zu § 37 Abs. 4 BAföG), können keine Bestimmtheitsanforderungen abgeleitet werden, die den bürgerlichrechtlichen Regeln über die Mahnung entnommen sind.
  • BGH, 29.02.1956 - IV ZR 202/55

    Wirksamkeit eines Erlaßvertrages über eine Unterhaltsverpflichtung

    Auszug aus BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81
    Diese Qualifizierung der Überleitungsanzeige als Verwaltungsakt entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Überleitungsanzeige des § 21 a der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht (vgl. BVerwG NJW 1957, 74, 75; BVerwG MDR 1960, 527, 528; BVerwGE 11, 249, 250; BGHZ 20, 127, 130).
  • BVerwG, 09.03.1960 - V C 198.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81
    Diese Qualifizierung der Überleitungsanzeige als Verwaltungsakt entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Überleitungsanzeige des § 21 a der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht (vgl. BVerwG NJW 1957, 74, 75; BVerwG MDR 1960, 527, 528; BVerwGE 11, 249, 250; BGHZ 20, 127, 130).
  • BVerwG, 23.11.1960 - V C 203.59
    Auszug aus BGH, 15.06.1983 - IVb ZR 390/81
    Diese Qualifizierung der Überleitungsanzeige als Verwaltungsakt entspricht der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Überleitungsanzeige des § 21 a der Reichsverordnung über die Fürsorgepflicht (vgl. BVerwG NJW 1957, 74, 75; BVerwG MDR 1960, 527, 528; BVerwGE 11, 249, 250; BGHZ 20, 127, 130).
  • BGH, 06.03.1985 - IVb ZR 7/84

    Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige

    Wie der Senat durch Urteil vom 15. Juni 1983 (IVb ZR 390/81 FamRZ 1983, 895, 896) entschieden hat, lassen sich daraus, daß die Rechtswahrungsanzeige Rechtsfolgen wie eine Mahnung herbeiführt und sie eine der Mahnung vergleichbare Warnungsaufgabe hat, keine Bestimmtheitsanforderungen ableiten, wie sie an eine.
  • OLG Celle, 15.03.2006 - 15 UF 54/05

    Berücksichtigungsfähigkeit des vom Unterhaltsberechtigten bezogenen …

    Sind sie nicht erfüllt, darf die einen zu begründenden anfechtbaren Verwaltungsakt darstellende (§ 39 Nr. 2 SGB II; vgl. BGH FamRZ 1983, 895, 896; BVerwG, NJW 1994, 64, zu § 90 Abs. 1 S. 1 BSHG a.F.) Überleitung nicht bewirkt werden.
  • LG Köln, 13.08.2004 - 9 T 76/04

    Wirksamkeit einer öffentlichen Zustellung einer Mitteilung über die …

    Sie geltend damit auch für die Mitteilung über die Leistungsbewilligung (Rechtswahrungsanzeige), da diese in einem der hoheitlichen Verwaltung zuzurechnenden Verfahren ergeht (vgl. BGH in FamRz 1983, 895 (896); OLG Karlsruhe in NJWE-FER 2000, 130; außerdem auch OLG Düsseldorf NJW-RR 1993, 1222).
  • BGH, 16.03.1988 - IVb ZR 41/87

    Unterhaltspflicht des arbeitsunfähigen Unterhaltsschuldners nach Kündigung des …

    Infolgedessen ist in der Überleitungsanzeige zugleich (vgl. Senatsurteil vom 15. Juni 1983 - IVb ZR 390/81 - FamRZ 1983, 895, 896) eine Rechtswahrungsanzeige zu erblicken; mehr erfordert § 91 Abs. 2 BSHG nicht.

    Dem Eintritt ihrer Rechtswirkung steht insbesondere nicht entgegen, daß der vom Beklagten monatlich zu zahlende Betrag darin noch nicht angegeben war (s. Senatsurteil vom 15. Juni 1983 aaO).

  • OLG Köln, 03.05.1985 - 4 UF 313/84

    Unterhaltsberechtigter; Unterhaltsverzicht; Unterhaltsvertrag

    Die Vorschrift des § 91 Abs. 2 BSHG knüpft die Möglichkeit, Unterhalt für die Vergangenheit geltend zu machen, allein an diese Rechtswahrungsanzeige, macht sie somit unabhängig von einem privatrechtlich begründeten Verzug des Unterhaltsschuldners, wie der Wortlauf des Gesetzes ("außen unter den Voraussetzungen des bürgerlichen Rechts«) klar zeigt (vgl. dazu BGH FamRZ 1979, 475 ff = BGHF 1, 428; 1983, 895, 896 = BGHF 3, 1156; BVerwGE 50, 64, 66;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, BSHG 11. Aufl. § 91 Anm. 37).

    Beide Anzeigen können zwar miteinander verbunden werden (BGH FamRZ 1983, 895 = BGHF 3, 1156); geschieht das aber nicht, ergibt sich aus dem Gesetz jedoch nicht, daß der nachfolgenden Überleitungsanzeige eine Rückwirkung auf den Zeitpunkt der Zustellung der Rechtswahrungsanzeige zukäme (wie hier OLG Hamm FamRZ 1978, 420, 421;… Gottschick/Giese, BSHG 8. Aufl. § 91 Anm. 9;… Schellhorn/Jirasek/Seipp, aaO Anm. 37).

  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 15/87

    Überleitung des Unterhaltsanspruchs gegen den getrennt lebenden Ehegatten

    Der Wirksamkeit der sogenannten Rechtswahrungsanzeige, die hier in zulässiger Weise mit der Überleitungsanzeige verbunden worden ist, steht nicht entgegen, daß darin die Höhe der an das Sozialamt zu leistenden Unterhaltszahlungen noch nicht angegeben, sondern dies einer späteren Mitteilung überlassen worden ist (vgl. Senatsurteil vom 15. Juni 1983 - IVb ZR 390/81 - FamRZ 1983, 895, 896).
  • BGH, 01.07.1987 - IVb ZR 74/86

    Unterhalt für Vergangenheit bei Überleitung des Unterhaltsanspruchs auf den …

    Die Rechtswahrungsanzeige, deren Rechtswirkung § 91 Abs. 2 BSHG regelt, ist ein der Mahnung verwandtes Rechtsinstitut und erfüllt eine vergleichbare Warnfunktion (s. Senatsurteile vom 15. Juni 1983 - IVb ZR 390/81 - FamRZ 1983, 895, 896, vom 6. März 1985 - IVb ZR 7/84 - FamRZ 1985, 586 und vom 24. April 1985 - IVb ZR.23/84 - FamRZ 1985, 793, 794; BVerwGE 50, 64, 66;… siehe ferner Mergler/Zink/Dahlinger/Zeitler BSHG 3. Aufl. § 91 Rdn. 37a und - zu der entsprechenden Bestimmung im BAföG - BGHZ aaO. S. 126).
  • BGH, 26.10.1983 - IVb ZR 14/82

    Geltendmachung von übergeleiteten Unterhaltsansprüchen durch das Land gegenüber …

    Der Senat, der zu der Rechtsfrage noch nicht allgemein Stellung genommen hat, hat im Urteil vom 1. Juni 1983 a.a.O. entschieden, daß sich ein Elternteil von einer mit dem anderen getroffenen Vereinbarung, in welcher Art jeder von ihnen einem - inzwischen volljährigen - Kind Unterhalt gewährt, jedenfalls nicht ohne besondere Gründe durch eine anderweitige Bestimmung der Art der Unterhaltsgewährung lösen kann (FamRZ 1983, 895).
  • VerfG Brandenburg, 15.04.2016 - VfGBbg 55/15

    Rechtsschutzgleichheit; Verfahrenskostenhilfe; Rechtswahrungsanzeige

    Der Bundesgerichtshof hat bereits in dem vom Oberlandesgericht herangezogenen Urteil vom 6. März 1985 (IVb ZR 7/84, FamRZ 1985, 586) ausgeführt, dass eine nachträgliche Beschränkung der - gleichfalls seit langem geklärten (vgl. BGH FamRZ 1979, 475; FamRZ 1983, 895) - Wirkungen einer Rechtswahrungsanzeige durch Handeln der Behörde unter Beachtung der Grundsätze von Treu und Glauben möglich ist, wenn dies auch im seinerzeit zur Entscheidung anstehenden Verfahren nicht für gegeben erachtet worden war.
  • BGH, 24.02.1988 - IVb ZR 28/87

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen nach Gewährung öffentlicher Jugendhilfe

    Die Höhe der künftigen Inanspruchnahme bleibt dabei noch offen (vgl. dazuSenatsurteil vom 15. Juni 1983 - IVb ZR 390/81 - FamRZ 1983, 895, 896).
  • OLG Köln, 25.06.2002 - 25 UF 303/01

    Einsatz des Vermögens beim Elternunterhalt

  • LG Duisburg, 03.05.1996 - 24 (4) S 285/95

    Rechtmäßigkeitsvoraussetzungen des Bescheids eines Sozialträgers bzgl. der …

  • OLG Hamm, 06.09.1989 - 5 UF 94/89

    Rechtswahrungsanzeige eines Sozialhilfeträgers ; Verzugsbegründende Wirkung; …

  • OLG Köln, 26.02.1992 - 27 UF 109/91

    Sozialamt; Unterhaltsansprüche; Minderjähriger; Kind; Mutter; Interesse; …

  • OLG Hamm, 31.01.1990 - 10 UF 285/89

    Rechtmäßigkeit einer Anordnung des schuldrechtlichen Versorgungsausgleichs; …

  • OLG Köln, 27.06.1985 - 4 WF 152/85

    Unterhaltsberechtigter; Reihenfolge der Unterhaltsberechtigten; …

  • OLG Karlsruhe, 29.09.1999 - 16 UF 105/98

    Zugang; BAföG; Ausländer; Unterlagen; Rechtswahrungsanzeige; Übersetzung

  • KG, 25.02.1999 - 19 UF 7470/98

    Anforderungen an die Bestimmtheit einer Rechtswahrungsanzeige; Möglichkeit der …

  • OLG Hamm, 17.07.1987 - 7 UF 234/87
  • BGH, 10.10.1984 - IVb ZR 41/83

    Einordnung einer Rechtswahrungsanzeige als eine der Mahnung ähnliche Warnfunktion …

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