Rechtsprechung
| BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 49/82 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Abänderung eines Prozessvergleichs bezüglich der Höhe des zu zahlenden Unterhalts - Veränderung der maßgebenden Verhältnisse - Beachtung der Bemessungsmaßstäbe eines Vergleichs - Angemessener Selbstbedarf des Unterhaltspflichtigen gegenüber einem volljährigen Kind - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1984, 1813
- MDR 1984, 1012
- FamRZ 1984, 683
Wird zitiert von ... (20) Zitiert selbst (1)
- BGH, 20.01.1982 - IVb ZR 651/80
Pflicht des Unterhaltsschuldners zur Sicherstellung des Unterhalts bei …
Auszug aus BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 49/82
Insbesondere ist es, entgegen der Auffassung der Revision, nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht bei der Bemessung des angemessenen Eigenbedarfs tabellenmäßige Richtlinien als Erfahrungswerte herangezogen hat (vgl. Senatsurteil vom 20. Januar 1982 - IVb ZR 651/80 = FamRZ 1982, 365, 366 m.w.N.).
- BGH, 16.01.1985 - IVb ZR 59/83
Berücksichtigung der Nutzungen des im Wege des Zugewinnausgleichs erhaltenen …
Daß es behindert ist, führt nicht zu einer unterhaltsrechtlichen Behandlung als minderjähriges Kind (Senatsurteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 49/82 - FamRZ 1984, 683, 684 ff.). - BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 52/84
Einsatz des Vermögens durch den unterhaltspflichtigen Verwandten
Soweit aber bei einer Gegenüberstellung mit den mit dem Grundeigentum verbundenen Kosten der Vorteil der ersparten Miete überwiegt, der Eigentümer also "billiger" lebt als der Mieter einer vergleichbaren Wohnung, ist das für die Unterhaltsbemessung heranzuziehende Einkommen entsprechend höher anzusetzen (Senatsurteile vom 27. Juni 1984 - IVb ZR 20/83 - FamRZ 1985, 354, 356 und vom 16. Januar 1985 - IVb ZR 59/83 - FamRZ 1985, 357, 359; vgl. auch Senatsurteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 49/82 - FamRZ 1984, 683, 684).Daß hier die - volljährige - Tochter des Beklagten behindert und deswegen nicht erwerbsfähig ist, führt nicht zu einer unterhaltsrechtlichen Behandlung als minderjähriges Kind (vgl. Senatsurteil vom 18. April 1984 a.a.O. S. 685 f.).
- BFH, 30.10.2008 - III R 97/06
Zwangsläufigkeit von Aufwendungen für den kranken Sohn - Unzumutbarkeit des …
Er hatte aber, da er nicht mehr minderjährig war, auch den Stamm seines Vermögens einzusetzen; die Einschränkung des § 1602 Abs. 2 BGB, nach der bei minderjährigen unverheirateten Kindern das Vermögen außer Betracht zu bleiben hat, gilt bei volljährigen Kindern nicht (vgl. BGH-Urteile vom 18. April 1984 IVb ZR 49/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 1813, und vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, NJW 1998, 978).
- BFH, 19.08.2002 - VIII R 17/02
Vermögen eines volljährigen behinderten Kindes, welches das 27. Lebensjahr noch …
Nach der Regelung des § 1602 BGB muss ein volljähriger Unterhaltsberechtigter zur Deckung seines Lebensbedarfs grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen; die Einschränkung des § 1602 Abs. 2 BGB, nach der bei minderjährigen unverheirateten Kindern das Vermögen außer Betracht zu bleiben hat, gilt bei volljährigen Kindern nicht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. April 1984 IVb ZR 49/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 1813; vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, NJW 1998, 978). - BSG, 29.11.1990 - 2 RU 18/90
Unfallversicherungsschutz bei der Pflege eines schwerbehinderten, volljährigen …
Dabei ist zu berücksichtigen, daß nach dem BGB volljährige Kinder selbst dann, wenn sie schwer krank oder behindert sind, nicht allgemein den minderjährigen Kindern gleichgestellt sind (vgl zum Unterhaltsrecht: BGH NJW 1984, 1813). - BFH, 19.08.2002 - VIII R 51/01
Berücksichtigung behinderter Kinder
Nach der Regelung des § 1602 BGB muss ein volljähriger Unterhaltsberechtigter zur Deckung seines Lebensbedarfs grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen; die Einschränkung des § 1602 Abs. 2 BGB, nach der bei minderjährigen unverheirateten Kindern das Vermögen außer Betracht zu bleiben hat, gilt bei volljährigen Kindern nicht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. April 1984 IVb ZR 49/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 1813; vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, NJW 1998, 978). - BFH, 28.01.2004 - VIII R 21/02
Berücksichtigung von Geldschenkungen
c) Dieser Auslegung steht nicht entgegen, dass nach § 1602 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) ein volljähriger Unterhaltsberechtigter zur Deckung seines Lebensbedarfs grundsätzlich eigenes Vermögen einsetzen muss; die Einschränkung des § 1602 Abs. 2 BGB, nach der bei minderjährigen unverheirateten Kindern das Vermögen außer Betracht zu bleiben hat, gilt bei volljährigen Kindern nicht (vgl. Urteile des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 18. April 1984 IV b ZR 49/82, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 1984, 1813; vom 5. November 1997 XII ZR 20/96, NJW 1998, 978). - BGH, 11.02.1987 - IVb ZR 81/85
Unterhaltspflicht des wiederverheirateten Elternteils gegenüber volljährigen …
Maßstab der gesetzlich bestimmten Rangordnung ist insoweit nicht die Unterhaltsbedürftigkeit, sondern das Lebensalter (Senatsurteil vom 18. April 1984 - IVb ZR 49/82 - FamRZ 1984, 683, 685). - OLG Bamberg, 11.03.1997 - 7 UF 50/96
Anspruch auf angemessenen nachehelichen Unterhalt; Herabsetzung und Wegfall des …
Dieser Nachrang des volljährigen Kindes gilt nach der ständigen, vom erkennenden Senat befolgten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs auch, wenn ein Kind - wie hier der Sohn ... der Parteien - geistig behindert und deshalb auf Dauer außerstande ist, seinen Unterhalt selbst aufzubringen (BGH FamRZ 1984, 683 f.; 87, 472 f.).Durch diesen Betrag wird jedoch der tatsächliche Mindestbedarf des Klägers nicht gedeckt, den der Senat in Anlehnung an die Düsseldorfer Tabelle für das Kalenderjahr 1995 auf monatlich 1.150,- DM schätzt (zur Zulässigkeit der Heranziehung tabellenmäßiger Richtlinien als Erfahrungswerte vgl. BGH, Urteil vom 18.4.1984, Az: IV b ZR 49/82, FamRZ 84, 683).
- AG Berlin-Pankow/Weißensee, 19.01.2005 - 18 F 5639/03
Anwendung der gesamten Steuererstattung auf die Unterhaltsleistung bei Vorliegen …
Das Gericht weicht in dieser Frage von der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BGH FamRZ 1987, 472 -475 sowie BGH FamRZ 1984, 683-686) ab.Entgegen BGH FamRZ 1984, 683 kann dies nicht ohne weiteres angenommen werden.
- BFH, 19.08.2002 - VIII R 66/01
Volljährige behinderte Kinder, kein Ansatz eigenen Vermögens
- BGH, 23.10.1985 - IVb ZR 68/84
Anspruch des geschiedenen Ehegatten auf Ausbildungsunterhalt; Zeitliche …
- FG Rheinland-Pfalz, 26.10.2000 - 6 K 2856/98
Zur Berücksichtigung von
- LSG Bayern, 18.02.2009 - L 2 B 330/08
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen die Ablehnung einer Gewährung von …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 06.08.1998 - 8 A 392/95
Bewilligung von Hilfe zum Lebensunterhalt einschließlich der Miete bzw. der auf …
- BGH, 20.03.1985 - IVb ZR 8/84
Abänderung einer Unterhaltsregelung bei tiefgreifender Veränderung der Grundlagen
- OLG Koblenz, 02.02.2004 - 7 WF 25/04
Unterhaltsanspruch eines volljährigen behinderten Kindes
- FG Rheinland-Pfalz, 09.01.2001 - 2 K 3233/99
Berücksichtigung von Vermögen eines behinderten Kindes
- OLG Koblenz, 05.03.2008 - 9 UF 577/07
- OLG Karlsruhe, 19.12.1985 - 2 UF 209/85
Unterhalt; Behinderte Tochter; Unterhaltssätze für Ehegatten
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