Rechtsprechung
| BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 515/80 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Geltendmachung eines Anspruchs wegen rückwirkend gewährter Ausbildungsförderung aus übergeleitetem Recht auf Unterhaltszahlung - Ermittlung des Zeitpunktes für die Inanspruchnahme der Eltern auf Erfüllung des übergeleiteten Unterhaltsanspruchs für die Vergangenheit - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- MDR 1980, 741
- FamRZ 1980, 674
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (1)
- BGH, 28.03.1979 - IV ZR 58/78
Inanspruchnahme der Eltern nach BAföG für die Vergangenheit
Auszug aus BGH, 26.03.1980 - IVb ZR 515/80
Der Senat hält daran fest, daß die Rechtswahrungsanzeige nach § 37 Abs. 4 BAföG a.F. die Inanspruchnahme der Eltern des Auszubildenden auf Erfüllung des übergeleiteten Unterhaltsanspruchs für die Vergangenheit erst ab dem Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides über die Vorausleistung eröffnet (Bestätigung von BGHZ 74, 121).Wie der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 28. März 1979 (BGHZ 74, 121) entschieden hat, eröffnet die unverzügliche schriftliche Mitteilung von der Bewilligung der Ausbildungsförderung (Rechtswahrungsanzeige) nach § 37 Abs. 4 BAföG a. F. die Inanspruchnahme der Eltern des Auszubildenden auf Erfüllung des übergeleiteten Unterhaltsanspruchs für die Vergangenheit erst ab dem Zeitpunkt des Erlasses des Bescheides über die Vorausleistung.
- BGH, 24.04.1985 - IVb ZR 23/84
Wirkung einer Rechtswahrungsanzeige
Die Entscheidung, an der der Senat in den Urteilen vom 26. März 1980 (IVb ZR 515/80 - FamRZ 1980, 674) und vom 24. Juni 1981 (IVb ZR 596/80 - FamRZ 1981, 866, 867) festgehalten hat, beruht im wesentlichen darauf, daß die Möglichkeit, mit der Rechtswahrungsanzeige bereits vor der Überleitung des Unterhaltsanspruchs, also als Nichtgläubiger, eine der bürgerlichrechtlichen Mahnung vergleichbare Wirkung herbeizuführen, auf einen eng umgrenzten Vorwirkungsrahmen beschränkt bleiben muß. - BGH, 24.06.1981 - IVb ZR 596/80
Elterliche Unterhaltspflichten während der Zeit eines Studiums - "Unterhalt für …
An dieser Auslegung des Gesetzes in seiner alten Fassung hat der Senat in dem Urteil vom 26. März 1980 - IV b ZR 515/80 = FamRZ 1980, 674 festgehalten.In der Entscheidung vom 26. März 1980 - IV b ZR 515/80 = FamRZ 1980, 674 konnte er die Frage unerörtert lassen (am Ende der Entscheidungsgründe).
- BGH, 09.02.1983 - IVb ZR 354/81
Ausübung des Unterhaltsbestimmungsrechts
Soweit sich ein derartiger Verzug des Beklagten nicht feststellen läßt und es deshalb darauf ankommt, ob die Mitteilungen von der Bewilligung der Ausbildungsförderung nach § 37 Abs. 4 BAföG a.F., welche der Kläger dem Beklagten unter dem 27. April und 8. September 1977 übersandt hat, die Inanspruchnahme des Beklagten für die Vergangenheit eröffnen, werden, wie von der Revision zu Recht geltend gemacht, das Urteil des Bundesgerichtshofs BGHZ 74, 121 sowie die Senatsurteile vom 26. März 1980 (IVb ZR 515/80 - FamRZ 1980, 674) und 24. Juni 1981 (IVb ZR 596/80 - FamRZ 1981, 866) zu berücksichtigen sein. - BGH, 25.02.1981 - IVb ZR 564/80
Inanspruchnahme eines Elternteils aufgrund einer Rechtswahrungsanzeige - …
Der erkennende Senat hat diese Auffassung in dem Urteil vom 26. März 1980 (IV b ZR 515/80 = FamRZ 1980, 674) bestätigt.
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