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Rechtsprechung
   BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,1162
BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80 (https://dejure.org/1980,1162)
BGH, Entscheidung vom 09.07.1980 - IVb ZR 526/80 (https://dejure.org/1980,1162)
BGH, Entscheidung vom 09. Juli 1980 - IVb ZR 526/80 (https://dejure.org/1980,1162)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Berechnung von Unterhaltsverpflichtungen von berufstätigen Ehegatten nach einer Trennung - Berücksichtigung der bisherigen Lebensstandards beim Ausgleich für einen angemessenen Lebensunterhalt - Bestimmung der Lebensverhältnisse beider erwerbstätiger Lebenspartner in ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 1361
    Bemessung des Unterhalts nach den ehelichen Lebensverhältnissen

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2349
  • FamRZ 1980, 876
 
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Wird zitiert von ... (37)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.05.1979 - IV ZR 88/78

    Zumutbarkeit einer Erwerbstätigkeit

    Auszug aus BGH, 09.07.1980 - IVb ZR 526/80
    Die Auffassung, ein Unterhaltsanspruch bestehe für die Zeit des Getrenntlebens schon deshalb nicht, weil die Ehe bis zur Trennung der Ehegatten nur von kurzer Dauer gewesen sei, hat der Bundesgerichtshof bereits in seiner in FamRZ 1979, 571 veröffentlichten Entscheidung (Urt. vom 9. Mai 1979 - IV ZR 88/78 -) abgelehnt.
  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer …

    Zum anderen kann daraus, daß der Ehegatte mit dem höheren Einkommen seiner Verpflichtung, zum Unterhalt des anderen Ehegatten entsprechend den ehelichen Lebensverhältnissen beizutragen, nicht oder nur unzureichend nachkommt, keine Beschränkung des Unterhaltsbedarfs des Ehegatten mit dem geringeren Einkommen abgeleitet werden (Senatsurteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 526/80 - FamRZ 1980, 876, 877).
  • OLG Schleswig, 08.03.2001 - 13 UF 105/00

    Unterhalt bei Getrenntleben - Herabsetzung - kurze Ehedauer

    Das gilt auch unter Berücksichtigung dessen, dass jede Partei bis zur Trennung noch ihre jeweilige frühere Wohnung beibehalten hatte, eine gemeinsame Ehewohnung noch nicht bezogen worden war (vgl. BGH FamRZ 1980, 876, 877).

    Die Dauer der Ehe ist für den Getrenntlebensunterhalt lediglich ein gem. § 1361 Abs. 2 BGB erhebliches Merkmal (vgl. BGH FamRZ 1979, 569; 1979, 571; 1980, 876).

  • BGH, 31.03.1982 - IVb ZR 661/80

    Begriff der ehelichen Lebensverhältnisse

    Ob und unter welchen Voraussetzungen eine solche Folge auch eintreten könnte, wenn ein getrenntlebender Ehegatte zwar einen Anspruch auf Trennungsunterhalt gegenüber seinem inzwischen in außergewöhnlich guten Einkommensverhältnissen lebenden Ehegatten hat, ihn aber nicht geltend macht oder aus besonderen Gründen nicht durchsetzen kann (vgl. dazu Senatsurteil vom 9. Juli 1980 - IVb ZR 526/80 - NJW 1980, 2349, 2350), braucht hier nicht entschieden zu werden.
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