Rechtsprechung
| BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Anspruch eines ehelichen Kindes auf Zahlung von Unterhalt - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung der Berufungsbegründungspflicht - Beginn der Frist zur Einlegung der sofortigen Beschwerde bei fehlender Zustellung des Beschlusses - Ablehnung eines ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1987, 925
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (7)
- BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 47/85
Vollständigkeit der Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen …
Auszug aus BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Wenn diese auch lückenhaft ausgefüllt war, so ergaben sich doch die fehlenden Angaben aus den Ausführungen des Prozeßkostenhilfegesuchs und dem unstreitigen Umstand, daß der Kläger Schüler ohne Einkommen aus Erwerbstätigkeit war (vgl. dazu auch Senatsbeschluß vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 47/85 - FamRZ 1985, 1017). - BGH, 16.03.1983 - IVb ZB 73/82
Prozesskostenhilfe - Bewilligung - Rechtsmittelinstanz - Vordruck - Erklärung - …
Auszug aus BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Ein Prozeßkostenhilfegesuch für die Rechtsmittelinstanz erfüllt die formellen Erfordernisse grundsätzlich nur, wenn ihm eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nach amtlichem Vordruck sowie die zugehörigen Belege (§ 117 Abs. 2 ZPO) beigefügt sind (vgl. etwa Senatsbeschluß vom 16. März 1983 - IVb ZB 73/82 - NJW 1983, 2145). - BGH, 26.11.1957 - VIII ZB 14/57
Wiedereinsetzung nach Armenrechtsverweigerung
Auszug aus BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 - VersR 1985, 395).
- BGH, 29.01.1985 - VI ZB 20/84
PKH - Berufung - Erfolgsaussicht - Rechtsmittelführer - Versäumung - …
Auszug aus BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung ihres Antrags rechnen mußte (vgl. BGHZ 26, 99, 101; BGH, Beschluß vom 29. Januar 1985 - VI ZB 20/84 - VersR 1985, 395). - BGH, 10.07.1985 - IVb ZB 49/85
Gewährung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand hinsichtlich eines …
Auszug aus BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Nach Ablehnung seines Prozeßkostenhilfegesuchs mußte er vielmehr innerhalb der Frist des § 234 ZPO dartun, daß die Vorlage des Vermögensverzeichnisses innerhalb der Berufungsfrist ohne sein Verschulden unterblieben war (vgl. Senatsbeschluß vom 10. Juli 1985 - IVb ZB 49/85 - VersR 1985, 971 m.w.N.). - BGH, 12.07.1971 - VII ZR 191/70
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Revisionsfristversäumnis - Armut - …
Auszug aus BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Da es hierbei darum geht, ob die mittellose Partei innerhalb offener Rechtsmittelfrist alles ihr Zumutbare für die Rechtsverfolgung getan hat, hatte der Kläger entgegen der Auffassung der Revision nicht ohne weiteres einen Anspruch darauf, das Vermögensverzeichnis nach Ablauf der Berufungsfrist noch nachreichen zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1955 - IV ZA 65/55 - LM ZPO § 233 Nr. 99 und vom 12. Juli 1971 - VII ZR 191/70 - VersR 1971, 962 m.w.M.). - BGH, 14.07.1955 - IV ZA 65/55
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 28.01.1987 - IVb ZR 6/86
Da es hierbei darum geht, ob die mittellose Partei innerhalb offener Rechtsmittelfrist alles ihr Zumutbare für die Rechtsverfolgung getan hat, hatte der Kläger entgegen der Auffassung der Revision nicht ohne weiteres einen Anspruch darauf, das Vermögensverzeichnis nach Ablauf der Berufungsfrist noch nachreichen zu können (vgl. BGH, Beschlüsse vom 14. Juli 1955 - IV ZA 65/55 - LM ZPO § 233 Nr. 99 und vom 12. Juli 1971 - VII ZR 191/70 - VersR 1971, 962 m.w.M.).
- BGH, 26.06.1991 - XII ZB 49/91
Abweisung des Prozeßkostenhilfegesuches in der Berufungsinstanz
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist einer Partei auch nach Ablehnung eines innerhalb der Frist für die versäumte Prozeßhandlung angebrachten Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Ablehnung des Gesuches rechnen mußte; war diese Erwartung hingegen nicht gerechtfertigt, weil die Partei selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen konnte, daß die Voraussetzungen für eine Bewilligung der Prozeßkostenhilfe nicht erfüllt oder nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht erteilt werden (BGHZ 26, 99, 101; Senatsurteil vom 28. Januar 1987 - IVb ZR 6/86 - FamRZ 1987, 925, ferner Senatsbeschlüsse vom 25. Februar 1987 - IVb ZB 157/86 , vom 25. März 1987 - IVb ZB 42/87 - …und vom 15. November 1989 - IVb ZR 70/89 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 2, 3 und 6).Sie durfte sich auch nicht darauf verlassen, daß die in der dem Antrag gemäß § 117 ZPO beigefügten Erklärung fehlenden Angaben zur Höhe des Bausparguthabens und zu den sonstigen Vermögenswerten des Ehemannes etwa auf Anfordern des Gerichtes noch nach Ablauf der Berufungsfrist nachgereicht werden konnten (Senatsurteil vom 28. Januar 1987 aaO.).
- BGH, 15.05.1990 - XI ZB 1/90
Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse in der …
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, von der auch das Berufungsgericht ausgegangen ist, ist einer Partei nach Ablehnung eines Prozeßkostenhilfegesuchs Wiedereinsetzung gegen die Versäumung einer Rechtsmittelfrist gemäß § 233 ZPO zu gewähren, wenn sie vernünftigerweise nicht mit der Verweigerung der Prozeßkostenhilfe wegen fehlender Bedürftigkeit rechnen mußte, sich also für arm halten und davon ausgehen durfte, daß sie die wirtschaftlichen Voraussetzungen für die Gewährung der Prozeßkostenhilfe genügend dargetan habe (BGHZ 26, 99, 101 [BGH 26.11.1957 - VIII ZB 14/57]; BGH, Beschluß vom 20. Juli 1984 - III ZR 107/84, VersR 1984, 989; BGH, Beschluß vom 10. Juli 1985 - IV b ZB 49/85, VersR 1985, 971, 972; BGH, Beschluß vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86, FamRZ 1987, 925; BGH, Beschluß vom 27. Mai 1987 - IV b ZB 102/86, VersR 1987, 1219). - BGH, 18.02.1992 - VI ZB 49/91
Gewährung von Prozesskostenhilfe für eine Berufung - Erklärung über die …
Mußte die Partei hingegen mit der Ablehnung rechnen, weil sie selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen konnte, daß die Voraussetzungen des § 114 Satz 1 ZPO in dem Gesuch nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (vgl. BGH, Beschluß vom 25.02.1987 - IVb ZB 157/86 - FamRZ 1987, 1018, 1019 und Urteil vom 28.01.1987 - IVb ZR 6/86 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 1).
- BSG, 23.04.1992 - 7 BAr 106/91
Voraussetzung zur Gewährung von Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung in den …
Das schließt ein, daß er dem innerhalb der Frist eingehenden Gesuch die in § 117 Abs. 2 und 4 ZPO aufgeführten Unterlagen beifügt (BGH VersR 1981, 884; 1984, 660; 1985, 287; FamRZ 1987, 925). - BGH, 25.03.1987 - IVb ZB 42/87
Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach unerwarteter Ablehnung …
Mußte sie hingegen mit der Ablehnung rechnen, weil sie selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen konnten, daß die persönlichen Voraussetzungen des § 114 Satz 1 ZPO in dem Gesuch nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht bewilligt werden (ständige Rechtsprechung des BGH, vgl. etwa BGHZ 26, 99, 101; VersR 1981, 854 und 884; 1985, 454; zuletzt Senatsurteil vom 28. Januar 1987 - IVb ZR 6/86 - zur Veröffentlichung in BGHR ZPO 233 Prozeßkostenhilfe 1 vorgesehen). - BGH, 19.05.1988 - VII ZB 6/88
Voraussetzung zur Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der …
Wie das Berufungsgericht zutreffend darlegt, kann ein Rechtsmittelkläger Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen der Versäumung der Rechtsmittelfrist zwar auch dann beanspruchen, wenn er ohne Verschulden annehmen durfte, mangels ausreichender eigener Mittel an der Einlegung des Rechtsmittels gehindert zu sein (vgl. z.B. BGH Urteil vom 28. Januar 1987 - IVb ZR 6/86 = FamRZ 87, 925). - BGH, 06.12.1994 - VI ZB 28/94
Verlängerung der Begründungsfrist nach deren Ablauf - Darlegung und …
Das ist jedoch nur bis zu demjenigen Zeitpunkt möglich, in welchem das Gericht über den Wiedereinsetzungsantrag entscheidet (BGH, Urteil vom 28. Januar 1987 - IV b ZR 6/86 - FamRZ 1987, 925;… Baumbach-Lauterbach-Albers-Hartmann, ZPO, 53. Aufl., § 236 Rdn. 7 m.w.N.). - BGH, 07.07.1988 - I ZB 9/88
Ablehnung der Gewähr von Prozesskostenhilfe mangels Aussicht auf Erfolg - …
Mußte sie hingegen mit der Ablehnung rechnen, weil sie selbst oder ihr Prozeßbevollmächtigter erkennen konnten, daß die Voraussetzungen des § 114 S. 1 ZPO in dem Gesuch nicht ausreichend dargetan waren, so kann die Wiedereinsetzung nicht gewährt werden (vgl. dazu BGH, Urt. v. 28.1.1987 - IVb ZR 6/86, BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 1). - BGH, 07.10.1987 - IVa ZR 232/87
Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand wegen Versäumung der …
Er konnte angesichts seiner Angaben im Prozeßkostenhilfegesuch mit der Bewilligung von Prozeßkostenhilfe vernünftigerweise nicht rechnen (BGH, Beschluß vom 29.1.1985 - VI ZB 20/84 - VersR 1985, 395; Beschluß vom 28.1.1987 - IVb ZR 6/86 - BGHR ZPO § 233 Prozeßkostenhilfe 1/verlorengegangene Erklärung).
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