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   BFH, 28.06.2002 - IX R 37/01   

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https://dejure.org/2002,1338
BFH, 28.06.2002 - IX R 37/01 (https://dejure.org/2002,1338)
BFH, Entscheidung vom 28.06.2002 - IX R 37/01 (https://dejure.org/2002,1338)
BFH, Entscheidung vom 28. Juni 2002 - IX R 37/01 (https://dejure.org/2002,1338)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Simons & Moll-Simons

    EigZulG § 6 Abs. 1 Satz 2

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Objektbeschränkung nach § 6 Abs. 1 EigZulG gilt nicht für eine unentgeltlich an Angehörige überlassene Wohnung

  • Wolters Kluwer

    Revision - Eigenheimzulage - Räumlicher Zusammenhang - Selbstbewohnte Wohnung - Unentgeltliche Überlassung - Angehörige - Eheleute - Objektbeschränkung

  • Judicialis

    EigZulG § 6 Abs. 1 Satz 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EigZulG § 6 Abs. 1 S. 2
    Eigenheimzulage: Doppelförderung bei Ehegatten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anspruch auf Eigenheimzulage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • IWW (Kurzinformation)

    Gleichzeitige Förderung für zwei Wohnungen

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Gleichzeitige Eigenheimförderung für zwei Objekte trotz räumlichen Zusammenhangs

Sonstiges

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EigZulG § 4 S 2, EigZulG § 6 Abs 1 S 2
    Angehörige; Objektbeschränkung; Unentgeltliche Überlassung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 199, 385
  • NJW 2003, 3008 (Ls.)
  • NZM 2003, 655
  • BB 2002, 1850 (Ls.)
  • DB 2002, 1811
  • BStBl II 2003, 119
 
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Wird zitiert von ... (8)

  • FG Schleswig-Holstein, 09.09.2003 - 5 K 197/01

    Keine parallele Förderung einer im räumlichen Zusammenhang belegenen zweiten

    Dies ergebe sich aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2002 IX R 37/01, BFH/NV 2002, 1377 .

    Die Klägerseite kann sich auch nicht mit Erfolg auf den Inhalt des Urteils des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 28. Juni 2002 IX R 37/01, BFH/NV 2002, 1377 berufen.

    Decken Eheleute ihr familiäres Wohnbedürfnis statt mit einer großen Wohnung durch zwei kleinere, in räumlichen Zusammenhang belegene Wohnungen, ist eine Doppelförderung gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG ausgeschlossen (BFH/NV 2002, 1377, 1378).

    Die Objektbegrenzung dient der Vermeidung einer Übersubventionierung durch zielgerichtete bautechnische Gestaltungen und/oder die künstliche Aufspaltung der ehelichen Wohnung in zwei in räumlichen Zusammenhang befindliche Wohnungen (BFH/NV 2002, 1377, 1378 - unter Hinweis auf die Gesetzesbegründung zur Vorgängerregelung des § 10e Abs. 4 Satz 2 EStG ).

  • BFH, 10.03.2009 - IX B 177/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Divergenz - Einspruchsrücknahme - Sachaufklärung -

    Geht man zudem mit dem maßgebenden Standpunkt des FG von einer (zumindest konkludenten) Rücknahme des Einspruchs aus, bedurfte es keiner weiteren Ausführungen zur Änderungsbefugnis nach § 11 Abs. 5 des Eigenheimzulagengesetzes und dem BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 37/01 (BFHE 199, 385, BStBl II 2003, 119).
  • BFH, 01.10.2002 - IX R 9/02

    EigZulG; ZFH; unentgeltlich überlassene Wohnung

    Entsprechend diesem Normzweck ist die Überlassung einer im räumlichen Zusammenhang mit der Familienwohnung stehenden weiteren Wohnung an Angehörige nicht in den Anwendungsbereich der Vorschrift einzubeziehen (zur Vermeidung von Wiederholungen s. im Einzelnen Urteil des Bundesfinanzhofs vom 28. Juni 2002 IX R 37/01, BFH/NV 2002, 1377, unter II. 2. b c).
  • BFH, 06.04.2005 - IX B 198/04

    EigZulG; Wohnungsbegriff

    Aus den gleichen Gründen liegt auch in Bezug auf die von der Klägerin noch genannten BFH-Urteile vom 27. Oktober 1998 X R 157/95 (BFHE 187, 445, BStBl II 1999, 91) und vom 28. Juni 2002 IX R 37/01 (BFHE 199, 385, BStBl II 2003, 119) keine Divergenz vor; denn beide setzen voraus, dass eine Wohnung gegeben ist.
  • BFH, 12.07.2007 - IX B 138/06

    Unentgeltliche Überlassung i.S. von § 4 Satz 2 EigZulG

    Die Klägerin macht zu Unrecht geltend, das FG sei vom BFH-Urteil vom 28. Juni 2002 IX R 37/01 (BFHE 199, 385, BStBl II 2003, 119) abgewichen.
  • FG Baden-Württemberg, 29.08.2003 - 13 K 193/02

    Kein Verzicht auf für das Erstobjekt festgesetzte Eigenheimzulage zwecks Erhalt

    Ehegatten, bei denen die Voraussetzungen des § 26 Abs. 1 EStG vorliegen, können die Eigenheimzulage für insgesamt zwei Objekte beanspruchen; dies gilt jedoch gem. § 6 Abs. 1 Satz 2 EigZulG nicht gleichzeitig für zwei in räumlichem Zusammenhang belegene Objekte (vgl. Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 2002 IX R 37/01, BStBl II 2003, 119).
  • FG Sachsen, 13.10.2009 - 5 K 660/05

    Keine "unentgeltliche Überlassung" an Angehörige als Voraussetzung für

    Den BFH-Urteilen IX R 37/01, IX R 60/98 und IX R 12/01 liege ein anderer Sachverhalt zugrunde.
  • FG Berlin, 11.10.2002 - 3 K 3081/02

    Objektbeschränkung bei der Eigenheimzulage

    Soweit die Kläger geltend machen, dass T. dem im Erdgeschoss geführten elterlichen Haushalt nicht mehr angehöre, sondern nunmehr im Dachgeschoss wohne, sich dort beispielsweise das Frühstück selbst zubereite und das Geschirr abwasche, ist eine Vergleichbarkeit mit dem von ihnen angeführten Urteil des Bundesfinanzhofs - BFH - vom 28. Juni 2002 IX R 37/01 (Sammlung der Entscheidungen des BFH - BFH/NV - 2002, 1377 ) nicht gegeben.
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