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   BFH, 14.01.1998 - IX B 103/97   

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https://dejure.org/1998,15168
BFH, 14.01.1998 - IX B 103/97 (https://dejure.org/1998,15168)
BFH, Entscheidung vom 14.01.1998 - IX B 103/97 (https://dejure.org/1998,15168)
BFH, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - IX B 103/97 (https://dejure.org/1998,15168)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 16.01.1986 - III B 71/84

    Rechtliches Gehör - Versagung - Rüge - Nichtverlegung der mündlichen Verhandlung

    Auszug aus BFH, 14.01.1998 - IX B 103/97
    Die Verletzung rechtlichen Gehörs, weil das FG den "vorgenannten Streitpunkt" in der mündlichen Verhandlung nicht erörtert habe, ist nicht schlüssig vorgetragen, weil die Kläger nicht substantiiert vortragen, wozu sie sich nicht haben äußern können und was sie bei ausreichender Gewährung rechtlichen Gehörs vorgetragen hätten (BFH-Beschluß vom 16. Januar 1986 III B 71/84, BFHE 145, 497, BStBl II 1986, 409).
  • BFH, 13.04.1976 - VI B 12/76

    Rüge eines Verfahrensmangels - Erlaß eines Einkommensteuerberichtigungsbescheides

    Auszug aus BFH, 14.01.1998 - IX B 103/97
    Die Kläger und Beschwerdeführer (Kläger) rügen Verstoß gegen den Inhalt der Akten durch das FG; das ist ein Verfahrensmangel, wenn das FG eine den Akten nach klar feststehende Tatsache unberücksichtigt gelassen hat (BFH-Beschluß vom 13. April 1976 VI B 12/76, BFHE 118, 546, BStBl II 1976, 503).
  • BFH, 08.11.1973 - V R 130/69

    Revision - Verfahrensrüge - Hinweis auf Akteninhalt - Ordnungsgemäße Erhebung -

    Auszug aus BFH, 14.01.1998 - IX B 103/97
    Deshalb müssen die angeblich übergangenen Tatsachen genau beschrieben und es muß ferner angegeben werden, mit welchem Schriftsatz sie vorgetragen wurden oder wo sie sonst in den Akten dargestellt sind (BFH-Urteil vom 8. November 1973 V R 130/69, BFHE 110, 493, BStBl II 1974, 219).
  • BFH, 21.06.2004 - VII B 204/03

    Auslegung eines Ergänzungsbescheids zum Duldungsbescheid als Leistungsgebot

    Eine Divergenz i.S. des § 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO liegt nur vor, wenn die Entscheidung des FG einen --vom Beschwerdeführer benannten-- abstrakten Rechtssatz beinhaltet, der einem --ebenfalls zitierten-- Rechtssatz des BFH oder eines anderen Gerichtes widerspricht (ständige Rechtsprechung, vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 1998 IX B 103/97, BFH/NV 1998, 616, m.w.N.).
  • BFH, 25.01.2002 - V B 107/00

    NZB; Divergenz bei Schätzung

    Entscheidend ist aber, ob die Rechtssätze in dem angefochtenen Urteil solchen der BFH-Rechtsprechung widersprechen (vgl. BFH-Beschluss vom 14. Januar 1998 IX B 103/97, BFH/NV 1998, 616).
  • BFH, 20.01.1999 - I B 23/98

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache; Fremdvergleich

    Die Klägerin rügt damit letztlich nur eine fehlerhafte Rechtsanwendung durch das FG, die als solche nicht zur Zulassung der Revision führen kann (BFH-Beschlüsse vom 2. Oktober 1997 V B 10/97, BFH/NV 1998, 343, 344; vom 14. Januar 1998 IX B 103/97, BFH/NV 1998, 616; vom 18. März 1998 IX B 119/97, BFH/NV 1998, 1114).
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